Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2001-09-26
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Wenn ich sehe, was als Resultat der Beratungen in der Kommission herausgekommen ist, dann kommt mir eine Karikatur in den Sinn. Auf dieser Karikatur sind zehn Männer zu sehen, einer hat die Ärmel hochgekrempelt, und man sieht, dass er etwas tun will. Neun Männer stehen da, die Hände in den Hosentaschen, fest verharrend und keinen Schritt machend. Die Überschrift über diesem Cartoon hiess: "Ein Aufreisser und neun Stumpenraucher." Genau so kommt es mir vor. Endlich hat nach Jahren der Bundesrat den Systemwechsel vorbereitet und uns unterbreitet - endlich hat er das getan! Endlich hat man eine vernünftige Vorlage, die man auch einem normalen Bürger oder einer normalen Bürgerin erklären kann. Denn gehen Sie mal hin und erklären Sie einem "durchschnittlichen Menschen" in diesem Land, was ein Eigenmietwert ist. Der wird staunen, dass man etwas Fiktives versteuern muss - das gibt es ja nicht! Wenn Sie die Sachlage lange genug erklärt haben, können Sie sie irgendwie in einen Zusammenhang bringen. Aber die Besteuerung leuchtet erst nach langen und mühsamen Erklärungen ein. Der Systemwechsel wäre logisch, einfach und hätte sehr viele Vorteile. Ich möchte nicht wiederholen, was dazu alles aufgezählt worden ist. Aber ich möchte doch nochmals auf vier Punkte Gewicht legen:
1. Nach dem Systemwechsel wird nicht mehr mit fiktiven Zahlen und Einkommen operiert, die eben gar nicht vorhanden sind. Die Witwe Bolte, die ihr Haus noch zusammen mit ihrem Mann erspart hat, hat kein Einkommen, auch wenn sie ihr Häuschen weiterhin bewohnt. Ein fiktives Einkommen zu besteuern ist etwas Unsinniges. Dies müssen Sie eben mühsam erklären. Das leuchtet der Witwe Bolte heute noch nicht ein.
2. Es ist höchst ungerecht, wie heute die Schätzungen des Eigenmietwertes gemacht werden. Je nach Kanton, je nach Gemeinde, aber auch je nach Schätzer bewegen sie sich in ganz unterschiedlichen Bereichen. Das würde sich ohne weiteres ergeben, diese Ungerechtigkeit bestünde nicht mehr. [PAGE 1226]
3. Unser System verführt zum Schuldenmachen. Denn Schuldenmachen ist in diesem System mit dem Eigenmietwert und den grossen Abzugsmöglichkeiten für die Hypothekarzinsen ganz klar ein Grund dafür, dass wir in Bezug auf das Grundeigentum sehr hoch verschuldet sind. Das ist gesellschaftspolitisch unerwünscht.
4. Das ist heute schon wiederholt gesagt worden: Wir produzieren heute mit diesem ganzen Aufwand der Schätzungen, mit diesem ganzen Aufwand der Rechtsverfahren, die damit zusammenhängen, eine Menge unnötigen administrativen Leerlauf. Ich sehe eigentlich nicht ein, warum ausgerechnet die Kreise auf der rechten Seite, die ja nicht müde werden, an anderen Orten Kosten zu sparen, heute einem System treu bleiben wollen, das einen Aufwand verursacht, der an und für sich nicht sein müsste. Sie benützen ja auch jede Gelegenheit, um die Verwaltungen beim Bund und bei den Kantonen als ineffizient, als zu kostenaufwendig zu kritisieren. Hier hätten Sie, meine Damen und Herren auf der rechten Seite, eine Möglichkeit, Kosten zu sparen.
Ich bin enttäuscht, dass der Systemwechsel von der Kommission nicht unterstützt worden ist; mit mir sind es aber auch einige Kantone. Ich nenne als Beispiel den Kanton Zürich. Im Kanton Zürich habe ich persönlich mit einem weiteren Kantonsrat eine Initiative eingereicht, um einen Systemwechsel zu erwirken, und zwar gerade nach der Abstimmung über die Hauseigentümer-Initiative, die die Hauseigentümer verloren haben. Das Parlament wollte eigentlich den Systemwechsel vornehmen, hat dann aber gehört, dass der Bund ja vorangehen und schweizweit den Systemwechsel einführen würde. Nun ist der Kantonsrat von Zürich eigentlich der Geprellte, denn er hat sich darauf verlassen und hat diese Initiative im Hinblick auf die Änderung beim Bund abgelehnt.
Ich finde, auch der Bundesgerichtsentscheid - der als Argument angeführt worden ist -, wonach das Bundesgericht ja eine Grenze von 60 Prozent für den Eigenmietwert festgelegt habe, sei hier nicht richtig wiedergegeben worden. Das Bundesgericht hat nur gesagt, 60 Prozent seien die unterste Grenze dessen, was noch vertretbar sei. Das Bundesgericht hat in seinen Urteilen jeweils gesagt, die Spanne zwischen 60 und 80 Prozent sei richtig, aber man dürfe nicht unter 60 Prozent gehen. Jetzt gehen wir hin und setzen den Wert genau an der untersten Grenze dieser Spanne fest. Das zum Systemwechsel.
Zum Schluss noch ein Wort als Ausdruck meiner Enttäuschung: Ich bin sehr enttäuscht, dass wir heute einmal mehr dort entlastet haben, wo es an und für sich nicht notwendig ist. Im Militärdienst haben wir ein solches Verhalten jeweils "Drückebergerei" genannt. Was hier abgelaufen ist, ist keine normale Lastenverteilung mehr, sondern hier versuchen einige Personen, die ohnehin schon bevorzugt sind, sich vor den Lasten zu drücken, die ihnen problemlos weiterhin hätten auferlegt werden können. Wir werden daher, wie gesagt, nicht mehr mit grosser Freude an dieser Debatte teilnehmen. Wir werden für die Möglichkeit eines Systemwechsels kämpfen, aber dieser darf natürlich nicht wiederum mit neuen, zusätzlichen Forderungen belastet werden.