Baumann Isidor · Ständerat · 2012-12-06
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06
Wortprotokoll
Die Agrargesetzgebung hat das Privileg, alle vier Jahre revidiert zu werden. Die Agrarpolitik schafft es wie kaum ein anderer Bereich der Gesetzgebung immer wieder, grösste Aufmerksamkeit zu gewinnen. Man darf dabei stolz vermerken, dass viele Organisationen, vor- und nachgelagerte Branchen, Allroundpolitiker, Einzelpersonen, Medien und schliesslich, und das ist schön, auch die Bäuerinnen und Bauern zum Mitdenken, Mitbewerten und Mitkritisieren mobilisiert werden.
Die Kernbotschaft lautet alle vier Jahre ziemlich ähnlich: Jetzt merzen wir das Schlechte aus und definieren das einzig Richtige für die Zukunft der Landwirtschaft und der Schweiz. Ich habe keine Mühe mit Anpassungen und [PAGE 1095] Nachbesserungen. Ich tue mich aber schwer, wenn viele Instrumente und Praktiken der noch aktuellen Agrarpolitik von 2007 bis 2013 als Fehlanreize zur Überproduktion angeprangert werden, um die neue Agrarpolitik gutzureden. Man sollte dabei aus meiner Sicht ein wenig sensibler sein, denn schliesslich haben alle bisherigen Revisionen der Agrarpolitik den Weg durch das Bundesparlament genommen.
Sie spüren, dass meine Begeisterung für diese Vorlage nicht grenzenlos ist. Ich stehe aber zur Stossrichtung dieser Vorlage, weil ich auch zur Kenntnis nehme, dass verschiedene Anpassungstendenzen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz haben. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass zwei Kernbotschaften, mehr Ökologie und eine tiergerechtere Produktion, den Konsumenten und Konsumentinnen relativ einfach zu vermitteln sind. Hingegen kann ich nicht mit einem uneingeschränkten Ja antworten, wenn gefragt wird, ob mit dieser Vorlage den Empfindungen und Ängsten der betroffenen Bauernfamilien genügend Beachtung geschenkt worden ist. Ich wünsche den Bauernfamilien, dass es uns in dieser Beratung noch gelingt, einzelne Nachbesserungen vorzunehmen.
Bevor ich auf einige Schwerpunkte eingehe, will ich auch nicht verschweigen, dass ich vermisse, was häufig versprochen und gewünscht worden ist, nämlich dass die Agrarpolitik vereinfacht, die Landwirtschaft administrativ entlastet und dass erreicht wird, dass ein möglichst grosser Teil der Mittel aus dem Agrarbudget am Schluss bei den Bauernfamilien ankommt. Die nun in dieser Gesetzgebung vorgesehenen, noch komplexeren Beitragsarten sowie die Projekt- und Kontrollabhängigkeiten werden das Gegenteil bewirken. Ich bedaure das. Das Volkswirtschaftsdepartement legt sonst sehr grossen Wert auf Vereinfachungen; das ist ihm hier leider nicht gelungen.
Zur Vorlage selber: Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat in der Kommission auch die Effizienzsteigerung angesprochen. Ich teile da seine Meinung. Es stellt sich aber die Frage, wie wir die Effizienz steigern wollen, wenn wir immer weniger Land haben, wenn wir die Ökologie stärker gewichten und extensiver produzieren. Ich sage nicht, dass Ökologie schlecht sei. Es kann aber nicht aufgehen, wenn man mit weniger Land und einem Bevölkerungswachstum einen Selbstversorgungsgrad von 60 Prozent sicherstellen will. Ich werde bei gewissen Artikeln Überlegungen einbringen, ob solche Einschränkungen der Produktion, man sagt Überproduktion, wirklich notwendig sind. Was macht der Bundesrat, was machen wir allenfalls als Parlament, wenn 60 Prozent bei der Selbstversorgung nicht mehr erreicht werden können? Korrigieren wir dann die sogenannten Drosselungsartikel zur Produktion, die es in dieser Gesetzgebung gibt? Ich hätte gerne eine Antwort auf die Frage, wie man damit umzugehen gedenkt.
Es wurde in der Kommission auch angesprochen, dass wir gewisse Instrumente gegen den Einkaufstourismus brauchen. Der Einkaufstourismus ist ein Phänomen der jüngeren Zeit. Ich nehme an, dass er bei der Erarbeitung dieser Vorlage nicht so berücksichtigt werden konnte, wie er heute stattfindet. Dieser Frage muss bei verschiedenen Artikeln noch Rechnung getragen werden. Darunter verstehe ich, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen und dass den Schweizer Produzenten und den Verarbeitern gewisse Zugeständnisse von Bundesseite gemacht werden müssen, damit sie Produkte noch in der Schweiz verarbeiten und günstiger auf den Markt bringen können. Ein Instrument gegen den Einkaufstourismus ist auch ein Instrument zur Sicherung der Arbeitsplätze, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in den vor- und nachgelagerten Betrieben.
Ich habe am Anfang gesagt, dass es aus meiner Sicht in der vorliegenden Gesetzgebung im Vergleich zur Agrarpolitik 2007 sehr abstrakte Änderungen gibt. Im Vordergrund stehen dabei die Tierbeiträge. In der Beratung des Nationalrates und in den Medien hat das Wort "Tierbeiträge" fast den Status Unwort des Jahres erreicht. Ich bedaure, aber akzeptiere nicht, dass man über die Tierbeiträge fast nicht mehr diskutieren darf. Ich werde in der Detailberatung Überlegungen und entsprechende Anträge einbringen.
Mich freut das Signal, dass die Neufassung von Artikel 77 eine gewisse Akzeptanz und die Mitunterstützung der Verwaltung hat, es erstaunt mich aber, dass bei der Beratung von Artikel 77 in der Kommission die Formulierung für eine Besitzstandwahrung abgelehnt wurde. In der Detailberatung werde ich dazu noch Überlegungen anstellen und Wirkungen ansprechen. Im Moment nur so viel: Es mutet eigenartig an, wenn man auf der einen Seite begründet, Tierbeiträge führten zur Ausreizung der Förderlimite, darum müssten sie abgeschafft werden, und auf der anderen Seite Betrieben, welche die Förderlimite um ein Mehrfaches überschreiten, BTS- und RAUS-Beiträge bezahlt, Beiträge von heute 270 und künftig von 290 Franken pro Grossvieheinheit. Da müssen sich doch die bodenabhängig bewirtschafteten Betriebe - entschuldigen Sie, ich habe kein anderes Wort gefunden - "beschissen" vorkommen.
Ich würde mich freuen, wenn einzelne Artikel mit einer gewissen Offenheit beraten werden könnten. Dabei zähle ich nicht nur auf die Offenheit der beiden Räte, sondern auch auf die Offenheit des Departementes. Lobend möchte ich hervorheben, dass der Zahlungsrahmen, den der Bundesrat angedacht hat, Respekt verdient - selbstverständlich mit den noch aufzunehmenden 160 Millionen Franken für die Strukturverbesserungen.
Zum Schluss möchte ich noch Folgendes festhalten: Es ist mir ein Anliegen, dass wir uns in der Detailberatung nicht nur an Modellrechnungen orientieren, die das Departement zum Besten gibt, sondern uns bewusst sind, dass hinter jedem neuen Artikel und hinter jeder Umverteilung der Mittel Menschen stehen. Wir müssen für diese Menschen, schlussendlich sind es Familien, Lösungen für die nächsten vier Jahre finden, die nicht zu Schwierigkeiten und grossen Einschnitten führen. Es soll ein vernünftiges Existenzeinkommen erwirtschaftet werden können. Schon heute bewegen sich viele bei einem solchen Einkommen, sie dürfen in Zukunft nicht schlechtergestellt werden. Bei verschiedenen Bestimmungen einzelner Artikel müssen darum noch Verbesserungen gefunden werden.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine lebhafte Beratung der einzelnen Artikel. Ich empfehle Ihnen Eintreten auf diese Vorlage.