Föhn Peter · Ständerat · 2012-12-06
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-12-06
Wortprotokoll
Die Agrarpolitik 2014-2017 birgt ziemlich viel Zündstoff und wird weiterhin grosse Diskussionen auslösen. Die Agrarpolitik betrifft nicht nur die Landwirte, sondern auch die mit der Landwirtschaft verwandten Bereiche wie den Tourismus sowie die Konsumentinnen und Konsumenten, ja die Wirtschaft allgemein.
Ich meine, dass in der Landwirtschaftspolitik in den letzten Jahren ziemlich grosse Ruhe eingekehrt ist. Deshalb verstehe ich die grossen Änderungen, die man uns jetzt vorgelegt hat, überhaupt nicht. Sie bringen nämlich Unruhe ins Geschäft und verunsichern unsere Landwirte; insbesondere die Berglandwirtschaft wird von der Ausrichtung der neuen Agrarpolitik verunsichert. Es geht hier nämlich um die Flächen- respektive Tierbeiträge.
Den Landwirten und der Landwirtschaft im Allgemeinen muss wieder Sicherheit und Zuversicht gegeben werden können. Nachhaltigkeit sowie Wettbewerbsfähigkeit müssen gegeben sein, sie müssen nebeneinander Platz haben. Das Ziel muss eine ökologisch sinnvolle Bewirtschaftung sein, denn unsere Landwirte sind ein wichtiger Player in unserer Wirtschaft, aber auch ein wichtiger Pfeiler der schönen, sauberen Schweiz. Die Landwirte sind unsere Landschaftspfleger, sie sind unsere Landschaftsgärtner.
Ich habe mich als Nichtlandwirt, aber Vertreter eines Landwirtschaftskantons und Bauernsohn intensiv mit der Agrarpolitik auseinandergesetzt. Ich habe mich gemeinsam mit anderen an einen Tisch gesetzt; am Gespräch beteiligt waren Profis wie Vertreter der Bauernvereinigung, aktive Landwirte, vom Älpler über den Berg- zum Talbauern; wir hatten aber auch "Gemüsler" und Metzger in unserer Runde. Da bekam ich viele Ideen zu hören; ich versuche, sie in diese Agrarpolitik einzubringen.
Auch der Kanton Schwyz hat sich mir gegenüber schriftlich geäussert. Aus diesem Schreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons Schwyz muss ich Ihnen schon einige Anliegen betreffend die Agrarpolitik unterbreiten. Das Volkswirtschaftsdepartement geht zuerst auf die positiven Punkte ein, und es zählt dabei recht viele Punkte auf. Es sagt auch, dass der Rahmen im Grossen und Ganzen stimme und auch für die Berggebiete relativ gut sei. Die zu verbessernden Punkte sind dann aber viel ausführlicher und vielfältiger beschrieben. Ich zitiere jetzt einige Passagen aus diesem Schreiben.
1. Der administrative Aufwand nimmt zu: "Ausscheidung und Kontrolle von Biodiversitätsförderflächen im Sömmerungsgebiet sind mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden" - hier würde es noch weitergehen.
2. Das Verfassungsziel der dezentralen Besiedlung wurde aufgegeben, auch hierzu einen Ausschnitt: "Die Anpassung der Standardarbeitskraft-Faktoren an den technischen Fortschritt wird im Kanton Schwyz dazu führen, dass ein Viertel der bisher für Massnahmen nach der Strukturverbesserung berechtigten Betriebe hiervon ausgeschlossen sind." Man höre und staune: ein Viertel!
3. Belohnung der Säumigen, Bestrafung der Tüchtigen - dazu entnehme ich dem Schreiben unter anderem: "Betriebe vorwiegend im Hügel- und Berggebiet haben ihr Potenzial für weitere Ökoleistungen weitgehend ausgeschöpft. Sie können den Übergangsbeitrag nicht mehr durch zusätzliche Umweltleistungen kompensieren. Die Übergangsbeiträge müssen daher weiter zugunsten der Versorgungssicherheitsbeiträge und der Grundlagenverbesserung reduziert werden."
4. Zur ungenügenden Marktsteuerung ganz kurz Folgendes: "Es sind zusätzliche Massnahmen für eine verbesserte Preis- und Margentransparenz notwendig."
Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, diese Punkte ernst zu nehmen. Es ist die Sichtweise eines Kantons. Die Kantone haben tagtäglich mit diesen Themen, mit der Landwirtschaft zu tun. Ich werde diese Anliegen dem Departement schriftlich übergeben.
Die vorgeschlagene Revision des Landwirtschaftsgesetzes beinhaltet nebst der begrüssenswerten Verankerung der Qualitätsstrategie und der Ernährungssouveränität im Wesentlichen eine Reform der Direktzahlungen. Gegen die Strategie der Reform, die Direktzahlungen noch konkreter auf klare Ziele abzustimmen, ist nichts einzuwenden. In der Umsetzung aber wurde dem Ziel der Versorgungssicherheit zu wenig Beachtung geschenkt. Gerade im Zusammenhang mit der Verankerung des Prinzips der Ernährungssouveränität dürfen mit der Direktzahlungsreform nicht ausgerechnet [PAGE 1099] jene Betriebe benachteiligt werden, die vor allem von der Produktion leben, sei dies im Ackerbau oder in der Tierhaltung. Dies wird aber insbesondere durch die hohen Übergangsbeiträge verursacht, die in den kommenden Jahren schwergewichtig für zusätzliche Leistungen im Bereich der Ökologie umgelagert werden sollen. Für viele Betriebe bedeutet dies, dass sie bereits im Jahre 2014 bei gleicher Leistung weniger verdienen, da sie, um gleich viele Direktzahlungen zu erhalten, mehr Leistungen im Bereich der Ökologie erbringen müssen, was mit Kostensteigerungen oder Ertragsminderungen verbunden ist. Vielmehr bräuchte es eine Stärkung der Betriebe, die nach wie vor den Grossteil ihres Umsatzes mit der Produktion erzielen, damit am besten zur Versorgungssicherheit beitragen und heute aufgrund der tiefen Preise am stärksten unter Druck sind.
Trotz drei Agrarreformen mit umfassenden Anpassungsleistungen seitens der Bauernfamilien und erfolgten Strukturverbesserungen liegt das Einkommen der Bauern immer noch deutlich unter dem Vergleichslohn in anderen Branchen. Im Talgebiet erreichen nur 25 Prozent der besten Betriebe den Vergleichslohn, im Berggebiet gar nur 10 Prozent der Betriebe. Im Mittel lag der Arbeitsverdienst in der Landwirtschaft im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 lediglich bei 65 Prozent des Vergleichslohnes; bei den Berglandwirten lag er sogar massiv tiefer. Betrachtet man die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, sieht man, dass also eine erhebliche Ziellücke im Bereich Soziales besteht. So lag die Einschätzung der Lebensqualität 20 Prozent tiefer als bei befragten Personen, die ausserhalb des Landwirtschaftsbereichs arbeiten. Demgegenüber sind im Bereich der Ökologie bereits deutliche Fortschritte erzielt worden. 12 Prozent oder 123 000 Hektaren Ökofläche stehen rund 80 000 Hektaren Brotgetreidefläche gegenüber. Sowohl die Stickstoff- als auch die Phosphoreffizienz konnten klar verbessert werden.
Bei dieser Ausgangslage sollen jene, die von der Produktion von Lebensmitteln leben, nicht noch mehr unter Druck gesetzt werden, indem sie für gleich viel Geld mehr leisten müssen oder für die gleiche Leistung weniger Geld erhalten. Diese Strategie wendet sich nicht gegen die Ökologie. Es ist ökologisch sinnvoll, Kulturland zu erhalten und darauf Nahrungsmittel für die Schweizer Bevölkerung zu produzieren. Die Bevölkerung wächst nämlich ständig, während die Menge an Kulturland abnimmt. Unter dieser Voraussetzung macht es doch keinen Sinn, hier weiter zu extensivieren und letztendlich dann mehr Lebensmittel zu importieren.
Vor diesem Hintergrund scheint mir eine Überarbeitung angezeigt. Die Versorgungssicherheit und damit die produzierende Landwirtschaft muss stärker berücksichtigt werden. Dazu müssten die Übergangsbeiträge deutlich zugunsten der Versorgungssicherheitsbeiträge reduziert werden. Gleichzeitig sind die bereits in der Vernehmlassung von bäuerlicher Seite geäusserten Anliegen zu berücksichtigen. Nebst kleineren Korrekturen braucht es insbesondere Änderungen in Artikel 9, betreffend die Allgemeinverbindlichkeit, Artikel 36b, betreffend die Milchkaufverträge, Artikel 48, betreffend die Fleischimportkontingente, Artikel 54, betreffend die Sicherung der Futtergetreidefläche, und Artikel 72, betreffend die Erhöhung der Versorgungssicherheitsbeiträge.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie im vorgenannten Sinne zu betrachten.