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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2001-09-26

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Ich hoffe nicht, dass jetzt die Hauseigentümer die Suppe der vorgängigen, eher [PAGE 1221] grosszügigen Beschlüsse bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung, der Unternehmensbesteuerung und der Stempelabgabe auszulöffeln haben. Das wäre unfair.

Auch ich werde Ihnen darlegen, weshalb beim Eigenmietwert eine Systemverbesserung vorzunehmen ist, während ein bloss halbherziger Systemwechsel die Förderung des Wohneigentums eher behindern würde. Die Idee der Systemverbesserung ist ja nicht neu. Bereits 1994 hat die Expertenkommission zur Prüfung des Einsatzes des Steuerrechtes für wohnungs- und bodenpolitische Ziele festgehalten, das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung sei sachlich richtig, gewährleiste eine rechtsgleiche Besteuerung und erweise sich - bei zurückhaltender Festsetzung der Eigenmietwerte notabene - sowohl kurz- als auch langfristig als eigentumsfördernd. Auch Herr Bundesrat Villiger hat diese Auffassung immer wieder bestätigt. Ein Systemwechsel würde einen markanten Eingriff in unser Steuersystem bedeuten, was zwar nicht verboten, aber auch nicht unproblematisch ist. Anderseits brächte der Systemwechsel zahlreiche neue, ungelöste Abgrenzungsprobleme bis hin zur höchst fragwürdigen Zweitwohnungssteuer.

Ich gebe zu: Man kann berechtigte Einwände gegen die heutige Eigenmietwertbesteuerung vorbringen, und eine Abschaffung derselben könnte auf den ersten Blick durchaus eine Vereinfachung bedeuten. Doch hat die mit dem Systemwechsel verbundene Abschaffung der Abzugsmöglichkeiten von Schuldzinsen und Unterhaltskosten negative Auswirkungen, welche vor allem weniger vermögende und wenig liquide Eigentümer belasten und kleine und mittlere Unternehmen vor neue Probleme stellen würden. Auch das Risiko einer Mehrbelastung durch höhere Hypothekarzinsen würde einseitig zulasten der Hauseigentümer verschoben.

Die Nachteile eines Systemwechsels könnten nur mit ausreichenden, d. h. eben auch kostspieligen flankierenden Massnahmen beseitigt werden, d. h. mit Massnahmen zugunsten von Neuerwerbern: mit beschränkten Schuldzinsabzügen, mit steuerlichen Anreizen für Unterhaltsarbeiten und einer genügend langen Übergangsfrist mit Wahlfreiheit des Einzelnen für den Umstellungszeitpunkt. Ein solches unerlässliches Massnahmenbündel bringt aber beträchtliche Steuerausfälle mit sich und wurde auch in der WAK abgelehnt. Der halbherzig aufgegleiste Systemwechsel ist deshalb alles andere als ein Fortschritt auf dem Weg zu der in der Verfassung seit Jahrzehnten verlangten Wohneigentumsförderung. Aus realpolitischer Sicht ist unter diesen Umständen die Verbesserung des bestehenden Systems vorzuziehen. Die Vorlage der Mehrheit der WAK geht in diese richtige Richtung.

Hervorzuheben ist dabei besonders die massvolle Besteuerung der Eigenmietwerte auf der Basis von 60 Prozent des Marktmietwertes. Die einheitliche Festsetzung des Eigenmietwertes auf die vom Bundesgericht als verfassungsmässig bezeichneten 60 Prozent der Marktmiete bringt eine eindeutige Verbesserung der Rechtsgleichheit gegenüber dem heutigen Zustand. Bloss mit der Reduktion des Eigenmietwertes ist für viele wenig begüterte und einkommensschwache Hausbesitzer das Problem aber nicht vom Tisch. Diese Gruppe von meist älteren Eigenheimbesitzern wohnt vielfach in den abbezahlten eigenen vier Wänden und kann daher von der Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen nicht profitieren. Der relativ hohe Eigenmietwert muss als fiktives Einkommen versteuert werden, und die Steuern müssen aus einem bescheidenen Einkommen - z. B. einer Rente - bezahlt werden. Der Antrag der Mehrheit der WAK vermag auch dieses Problem mit der so genannten Härtefallregelung zu lösen.

Ein Meilenstein in der Eigentumsförderung wird mit dem steuerlichen Anreiz für Ersterwerber gesetzt. In den ersten sechs Jahren sollen Neuerwerber nur die Hälfte des ordentlichen Eigenmietwertes versteuern. Dieser spezielle Abzug für Neuerwerber macht den Erwerb von Wohneigentum zweifelsfrei attraktiver.

Eine Eigentumsförderung zum Nulltarif gibt es nicht. Wenn in einem Steuerpaket mit Steuerausfälle von insgesamt über 2 Milliarden Franken 10 bis 15 Prozent für Wohneigentumsförderung und -erhalt eingesetzt werden, kann wohl kaum jemand von einer Gefährdung der Staatsfinanzen sprechen. Ein Systemwechsel kann nur dann diskutiert werden, wenn er die Hauptziele - Steuergerechtigkeit und administrative Vereinfachung - auch wirklich erreicht.

Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung der Systemverbesserung und Ablehnung des Systemwechsels. Zusammen mit dem Bausparen leisten Sie damit einen echten Beitrag zur Wohneigentumsförderung für die heutige Generation und für zukünftige Generationen.