Lexipedia

Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-03-13

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13

Wortprotokoll

Nach der ausführlichen Debatte und den definitiv gefällten Entscheiden, unter anderem bei den Kernpunkten wie Artikel 77, stehen wir hier und jetzt im Rahmen des Bundesbeschlusses über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2014-2017 vor dem eigentlichen Tatbeweis. Warum?

Die Landwirtschaft hat verfassungsmässig ihren Beitrag zur dezentralen Besiedelung des Landes zu leisten. Um diesem in der Bundesverfassung explizit niedergeschriebenen Auftrag gerecht werden zu können, müssen aber konsequenterweise auch die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Agrarpolitik 2014-2017 ist als Weiterentwicklung der bisherigen Agrarreformen definiert und fordert somit auch die verstärkte Ausrichtung der Landwirtschaft auf den Markt und die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die im aktuellen Kontext und als Reaktion auf die Agrarpolitik 2014-2017 nun geforderten Massnahmen sind für die betroffenen Bauernfamilien von nicht geringer Bedeutung; sie sind ihnen zum Teil auch aufgezwungen worden und erfordern in nicht geringem Masse infrastrukturelle Anpassungen. Wir müssen ihnen erstens genügend Zeit und Unterstützung bieten und ihnen zweitens mit Blick auf die Rechtssicherheit auch die dafür nötigen Mittel zur Verfügung stellen.

Die Beiträge für Strukturverbesserungen werden als A-fonds-perdu-Beiträge vor allem im Berg- und bei uns auch im Alpgebiet eingesetzt. Das ist, speziell mit Blick auf die zahlreichen Bauernbetriebe, nicht nur für Appenzell Innerrhoden von enormer Bedeutung. Denn dazu zählen konkret Beiträge an Ökonomiegebäude auf den Heimbetrieben und im Sömmerungsgebiet; dazu zählen Beiträge an Strassenunterhalt, an verschiedene Flurwege und Erschliessungsanlagen, Beiträge aber auch im Bereich der Infrastruktur, so für Anschlüsse bei Wasser und Elektrizität, und auch Beiträge für entsprechende Wiederinstandstellungen und Anpassungen bei den Ställen zur Verbesserung des Tierwohls. Dazu kommen schliesslich auch - und das nicht in kleinem Masse - all die Mittel der rückzahlbaren Investitionskredite für alle Zonen, für die Bund und Kantone die Gelder gemeinsam bereitstellen.

Zusammenfassend dient die genannte Aufstockung des Gesamtrahmenkredits um 1,2 Prozent der regionalen Entwicklung, und sie dient vor allem auch der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse unserer Bauernfamilien. Das ist mein Anliegen: Die Bäuerinnen und Bauern in unseren Kantonen haben diese Unterstützung verdient. Lassen wir nun den verschiedentlich gehörten schönen Worten hier im Saal auch die entsprechenden Taten folgen.

Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen, der Mehrheit unserer Kommission respektive dem Nationalrat zu folgen und dann vor allem konsequenterweise und ehrlicherweise auch die Ausgabenbremse zu lösen.