Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-13
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13
Wortprotokoll
Hier schlägt Ihnen die Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates vor. Ich möchte den Sachverhalt zuhanden der Materialien noch kurz klären.
In verschiedenen Artikeln spricht das heutige bäuerliche Bodenrecht explizit von Gewerbe und Eigentum. Das Bundesgericht hat entschieden, dass in diesen Anwendungsbereichen bei der Beurteilung, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt, die für längere Dauer zugepachteten Grundstücke nach Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c BGBB nicht berücksichtigt werden dürfen. Die beiden Räte sind der Meinung, dass die vom Bundesgericht eingeführte Interpretation zu einer uneinheitlichen Definition des Begriffs "landwirtschaftliches Gewerbe" führt und letztlich im Widerspruch zur einheitlichen Rechtsordnung steht. Sie haben beschlossen, dass bei der Beurteilung, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt, neu auch die für längere Dauer zugepachteten Flächen berücksichtigt werden sollen. Der von National- und Ständerat ursprünglich beschlossene Wortlaut - ich erwähne ihn explizit: "Dies gilt auch dort, wo das Gesetz vom Eigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe spricht" - ist jedoch sehr offen und stellt keinen klaren Bezug zu den Bestimmungen her, die gemeint sind. Die Redaktionskommission hat daher beantragt, dies mit einem neuen Absatz 4bis zu präzisieren.
Die Kommission empfiehlt Ihnen, diesem Antrag der Redaktionskommission zuzustimmen.