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AB 146858

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission zu unterstützen. Wir brauchen eine konsistente und zukunftsgerichtete Lösung. Wir brauchen eindeutige Normen. Sie können nicht Artikel 36b und Artikel 37 stehenlassen, sonst haben Sie bei Artikel 37 die Branche und bei Artikel 36b den Staat in die Pflicht genommen, und jeder wartet auf jeden. Diese Situation darf auf keinen Fall entstehen.

Artikel 37 ist die richtige Lösung, das sage ich aus bundesrätlicher Überzeugung. Es ist eine Lösung mit der Branche; es ist eine Lösung, bei der ein Sicherheitsnetz aufgezogen wird, indem, gemäss Absatz 3, der Bundesrat den Standardvertrag allgemeinverbindlich erklären kann und indem, gemäss Absatz 6, der Bundesrat einspringen kann, falls sich die Branche nicht einigen kann.

Die WAK-NR hat Artikel 37 präzisiert und etwas verschärft. Damit kann man leben, das habe ich im Nationalrat gesagt. Nicht leben könnte man damit, dass Artikel 36b und Artikel 37 nebeneinander im Gesetz stünden.

Zum Einzelantrag Eberle, vertreten durch Herrn Ständerat Föhn: Dieser Einzelantrag führt zur Bestimmung von Artikel 36b zurück, er ist nichts anderes als eine Muss-Bestimmung: Der Bundesrat muss dann tätig werden. Wenn der Bundesrat tätig werden muss, machen wir es der Branche zu einfach; dann haben Sie für den Fall, dass sich die Branche nicht finden kann, ein Auffangnetz aufgezogen, und der Staat schreitet dann ein. Das will ich nicht, und ich hoffe, dass Sie das auch nicht wollen. Es ist kein Kompromiss zum Kompromiss; vielmehr wird damit durch die Hintertüre wieder ganz klar die Verpflichtung des Staates eingeführt, sich des Milchmarktes anzunehmen. Das sollten wir definitiv bleibenlassen!

Die nach dem nationalrätlichen Beschluss bei Artikel 37 vorgesehene Formulierung ist wohl der Kompromiss. Mit anderen Worten: Vergessen Sie Artikel 36b, entscheiden Sie sich für Artikel 37 in der nationalrätlichen Formulierung, und lehnen Sie den Einzelantrag Eberle ab. [PAGE 157]