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Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Ich glaube, hier lohnt es sich, einige Ausführungen zu machen und vielleicht auch noch kurz zu erwähnen, weshalb hier Kommissionsmitglieder noch mit Einzelanträgen in den Rat kommen. Da muss ich sagen, dass wir in der WAK einen zusätzlichen Tag eingeschoben haben, eine zusätzliche Sitzung durchgeführt haben, damit wir dieses Geschäft überhaupt für die Wintersession vorberaten konnten. Herr Freitag hat bereits aufgrund des knappen Ergebnisses in der Kommission - 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen - darauf hingewiesen, dass er sich nochmals Überlegungen machen wird und sich vorbehält, dann allenfalls einen Einzelantrag einzubringen. Das wiederum hat dann - so, wie ich es wahrgenommen habe - auch dazu geführt, dass Herr Baumann, der in diesem Zusammenhang bereits einen Antrag in der Kommission stellte, auch noch einmal einen Einzelantrag gestellt hat. Deshalb haben wir im Zusammenhang mit Artikel 77 noch zwei Einzelanträge, die aber natürlich in dieses Thema eingreifen. Das ist der Hintergrund.

Ich weiss, es haben auf allen Ebenen noch viele Gespräche stattgefunden. Ich glaube, dass alle versucht haben, hier noch irgendeine Lösung zu finden, die uns dann allenfalls weiterbringen könnte. Auch die Anträge Freitag und Baumann zu Artikel 77 wurden nochmals diskutiert. Ich glaube, denjenigen, die beteiligt waren, ging es darum, hier eine gesetzestaugliche Lösung zu finden. Ich habe vonseiten der Verwaltung gehört, dass die beiden Anträge Freitag und Baumann mindestens die Anforderung erfüllen, dass sie so ins Gesetz aufgenommen werden können, wenn man das inhaltlich so will. Also ist alles, was auf dem Tisch liegt, an sich beschliessbar. Das ist das Positive an der Ausgangssituation.

Jetzt zum Inhalt: Ich beginne im Groben mit dem Mehrheitsantrag und den beiden Minderheitsanträgen. Die Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland wurden in der Kommission nochmals intensiv diskutiert. Die Mehrheit steht hinter dem Vorschlag des Bundesrates, einerseits in allen Zonen Versorgungssicherheitsbeiträge einzuführen und andererseits diese beim Grünland nicht pro Tier, sondern nach der Fläche auszurichten. Die Mehrheit schlägt aber vor, die Beiträge zu differenzieren, und zwar mit einer unteren und einer oberen Grenze bei der Förderung. Der Bundesrat bestimmt in der Verordnung für diesen Teil abgestufte Versorgungssicherheitsbeiträge. Beitragsvoraussetzung ist, dass die geförderte Tierproduktion keine negativen ökologischen Einflüsse hat.

Die Mehrheit ist hier der Meinung, dass die Grünflächen nur zur Versorgungssicherheit beitragen, wenn auch genügend Tiere gehalten werden. Wenn keine Tiere mehr oder Tiere in zu geringer Zahl gehalten werden, so werden die Stallplätze und Futtergrundlagen auch nicht mehr erhalten und ist die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet. Das Stichwort Versorgungssicherheit war hier ein zentraler Punkt.

Die von Herrn Baumann angeführte Minderheit fordert, dass die Hügelzone und das Berggebiet tierbezogene Beiträge für die Haltung von Nutztieren auf Raufutterbasis erhalten. Die Beiträge sollen aber auf 80 Prozent der heutigen Förderlimite beschränkt werden und nur für maximal 25 Grossvieheinheiten ausgerichtet werden. Herr Baumann hat in der Kommission darauf hingewiesen, dass er damit zum Ursprung der Tierbeiträge zurückkehrt, wo man vor allem einen Ausgleich zugunsten der Berglandwirtschaft schaffen wollte. Ich nehme an, dass Herr Baumann seinen Antrag noch etwas detaillierter begründen wird.

Die von Herrn Schmid angeführte Minderheit folgt eigentlich dem Entwurf des Bundesrates. Seine Begründung besteht im Wesentlichen in dem, was auch der Bundesrat ins Feld geführt hat, um den von Herrn Bischof eingereichten Antrag der Mehrheit zu bekämpfen. Der Bundesrat und Herr Schmid sagen, dass die geforderte Abstufung der Versorgungssicherheitsbeiträge auf dem Grünland zu einem zusätzlichen Mittelbedarf in der Grössenordnung von 210 Millionen Franken pro Jahr führen würde. Wenn man zusätzlich ein Gleichgewicht zum Ackerbau erzielen möchte, würden die Beiträge beim Ackerbau Zusatzkosten von 80 Millionen Franken verursachen, sodass man insgesamt mit Mehrausgaben in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken rechnen müsste. Auf vier Jahre bezogen wären es 1,2 Milliarden Franken, die nicht in den Zielbereich der Versorgungssicherheit einfliessen würden. Diese Mittel würden nach Ansicht der Minderheit II dann eben in anderen Bereichen fehlen, dort, wo effektiv Ziellücken bestehen, wo es um Ressourceneffizienz, Biodiversität, Landschaft und Tierwohl geht. Bei den Berechnungen, die wir erhalten haben, geht man davon aus, dass bereits 2017 keine Mittel für Übergangsbeiträge mehr vorhanden wären. Das ist die Begründung der Minderheit II.

Jetzt würde ich noch gerne zwei Worte zu den Anträgen zu Artikel 77 sagen, die dann in der Diskussion auch noch einzubeziehen sind. Wir haben diese beiden Anträge in der Kommission nicht besprochen. Ich habe einleitend auch gesagt, weshalb das so ist. In der Zwischenzeit hat man nochmals daran gearbeitet. Ich halte mich hierzu relativ kurz, weil ich davon ausgehe, dass Herr Baumann und Herr Freitag ihre Anträge noch eingehender begründen werden. Letztlich geht es eigentlich darum, hier in dieser Phase des Übergangs in eine andere, in eine neue, zukunftsgerichtetere Landwirtschaft soziale Verwerfungen, die entstehen könnten, auszugleichen oder zu dämpfen. Das ist sowohl beim Einzelantrag Freitag wie auch beim Einzelantrag Baumann die Zielrichtung. Der Übergang soll etwas abgefedert werden. Die Anträge beinhalten zwei Systeme, die die Antragsteller dann sicher noch darstellen werden.

Insgesamt sprechen wir bei den Übergangsbeiträgen von 480 Millionen Franken. Herr Freitag will, dass es in einer kontinuierlichen Kurve - er wird dann noch den mathematischen Begriff bringen - bis ins Jahr 2021 abflachen soll, während Herrn Baumann eine Art Treppensystem vorschwebt, mit dem er erreichen will, dass Verwerfungen, die grösser sind als 10 Prozent im ersten Jahr, 20 Prozent im zweiten Jahr usw., ausgeglichen werden.

Ich habe einleitend gesagt, dass das Bundesamt für Landwirtschaft gesagt hat, dass beide Anträge gesetzestauglich wären und wir darüber befinden könnten. Ich denke, dass wir diese politische Diskussion nun führen müssen und dann entscheiden sollten.

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