Gutzwiller Felix · Ständerat · 2012-12-12
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Ich versuche, ein komplexes Thema kurz abzuhandeln. Zuallererst möchte ich festhalten, dass Kollegin Keller-Sutter und Kollege Freitag ihren Minderheitsantrag zugunsten meines Einzelantrages zurückziehen, der verlangt, eine Verlängerung zu beschliessen, aber eine solche von drei und nicht von vier Jahren. Das mag Ihnen akademisch erscheinen, nur dieses eine Jahr, ich möchte dies aber kurz begründen.
Die Vorgeschichte ist ja sehr lange. Sie wissen, dass dieses Moratorium aufgrund einer Verfassungsbestimmung eingeführt wurde. Man hat es dann verlängert, mit der Begründung, dass man Evidenzen, Fakten haben müsse, um bezüglich der Zukunft in diesem Bereich zu entscheiden. Diese Fakten wurden im Rahmen eines nationalen Forschungsprogramms, des NFP 59, eingebracht. Man hat ja bei der letzten Verlängerung immer gesagt, dieses Programm werde es dann erlauben, definitiv zu entscheiden. Sie wissen, dass die Ergebnisse dieses Programms seit Sommer 2012 vorliegen. Sie zeigen, dass es im Prinzip möglich wäre, wenn man eine Koexistenzverordnung hätte, solche Pflanzen auch in der Schweiz ohne besondere Risiken einzusetzen.
Bei der Frage der weiteren Verlängerung geht es nun nicht darum - ich betone dies -, ob die Schweizer Bauern GVO-Pflanzen überhaupt einsetzen wollen oder nicht. Darum geht es nicht. Mir geht es bei diesem Antrag nur um das Prinzip, darum, wie wir Moratorien in unserem Land verlängern, das sich für die Zukunft ja immerhin die Wissensgesellschaft auf die Fahne geschrieben hat. Meine Aussage ist - deshalb ist das Anliegen aus meiner Sicht wichtig -, dass wir das Moratorium verlängern sollten, wo wir eine Faktenbasis haben. Die Fakten sind folgende: Die Ergebnisse des NFP 59 liegen vor. Nun ist die Frage, wie lange man das Moratorium weiter verlängern soll. Die Faktenbasis ist, dass wir eine Koexistenzverordnung brauchen. Diese wird zurzeit erarbeitet. Die Schätzungen gehen dahin, dass sie innert nützlicher Frist vorliegt, sodass eine Verlängerung zwar richtig ist, aber nicht so lange, wie die Kommission sie vorsieht; richtig wäre eine Verlängerung um nur drei Jahre.
Wir haben - hier spreche ich als Präsident Ihrer WBK - diese Frage sehr sorgfältig abgeklärt. Wir haben auch das Bundesamt für Justiz gebeten, eine entsprechende Analyse zu machen. Ich erspare Ihnen das ganze Gutachten. Ich lese nur das Fazit des Bundesamtes für Justiz vor, das wie folgt lautet: "Zusammenfassend können wir festhalten, dass sich die Verfassungsmässigkeit einer Verlängerung des Moratoriums unseres Erachtens nach dem Zeitbedarf für den Erlass der notwendigen gesetzlichen Bestimmungen richtet. Für eine Verlängerung um mehr als drei Jahre ersehen wir zum heutigen Zeitpunkt und nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keine ausreichenden Gründe."
Das Bundesamt für Justiz stellt also fest, dass die evidenzbasierte Grundlage, die Faktengrundlage für eine Verlängerung da ist, aber wegen der Koexistenzverordnung für nicht mehr als drei Jahre. Deshalb ist dieses eine Jahr nicht einfach nur Thema einer akademischen Diskussion, sondern es stellt sich exemplarisch die Frage, auf welcher Basis wir in diesem Land Technologiemoratorien verlängern. Ich meine, die Basis muss rational sein, sie muss überlegt sein. Die Überlegungen, die vorliegen, habe ich Ihnen zusammengefasst. Man sollte also in einer solchen Sache nicht willkürlich entscheiden, sondern man sollte aufgrund der Faktenlage entscheiden, und dies ist eben die Koexistenzverordnung, die wir abwarten.
Ich bitte Sie also, diesem grundsätzlichen Punkt, wie und auf welcher Basis Moratorien verlängert werden, Rechnung zu tragen und unter Rückzug des Minderheitsantrages die Übergangsfrist zu verlängern. Sie soll aber nur um drei Jahre verlängert werden, wie dies das Bundesamt für Justiz als rechtens feststellt. Ich danke für die Unterstützung.