AB 147162
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16
Wortprotokoll
Die Neuerung in Artikel 27 Absatz 1 ist im Zusammenhang mit dem neuen Artikel 57 Absatz 1 Buchstabe i zu sehen. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, wenn neu die IV-Stellen Vereinbarungen mit Anstalten und Werkstätten im Bereich der Eingliederungsmassnahmen abschliessen können. Eingliederung findet immer vor Ort statt, und deshalb muss auch eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit vor Ort stattfinden können. Anders als bei Medizinaltarifen oder Hilfsmitteln sind hier nationale Einheitspreise und Bedingungen nicht sinnvoll und auch nicht richtig möglich.
Deshalb kann dieser Bereich in Artikel 27 Absatz 1 ausgenommen werden. So jedenfalls lautet die Mehrheitsmeinung der SGK, die mit 13 zu 7 Stimmen entschieden hat. Es wird sich im Feuer der Differenzbereinigung erweisen, ob die Einwände, die wir soeben vom Bundesrat gehört haben, einschlägig sind. Wir müssen also abwarten. Das Ziel ist für beide Seiten dasselbe.