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Stöckli Hans · Ständerat · 2013-06-05

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Die Frage der Kompatibilität mit dem internationalen Recht hat uns natürlich sehr stark beschäftigt. In der Kommission konnten wir eine sehr hochstehende Debatte mitverfolgen. Bei aller wissenschaftlichen Bedeutung dieser Aussprache hatte ich dann aber doch den Eindruck, dass die faktische und praktische Auswirkung wirklich zu wenig beachtet werde.

Kollege Schwaller hat es bereits gesagt: Es geht nicht um einen generellen Stopp für das ganze Land, sondern darum, dass einzelnen Kantonen, vor allem Grenzkantonen, die Möglichkeit eingeräumt wird, bei der Ausstellung zusätzlicher Bewilligungen gewisse Bedingungen zu stellen. Ich bin überzeugt, dass die Frage der Verletzung des Freizügigkeitsabkommens unter diesem Aspekt in einem ganz anderen Licht zu betrachten ist. Es gibt wirklich nur ganz wenige konkrete Fälle, in denen - wie eben in Genf - allenfalls eine Beeinträchtigung gegeben sein könnte. Aber es gibt nirgends eine Zusage, wonach ein Franzose gerade an einer bestimmten Institution in Genf arbeiten kann. Er kann aber in den übrigen 22 Kantonen durchaus frei seine Arbeit aufnehmen.

Dementsprechend glaube ich definitiv nicht - auch wenn ich dieser Frage eine grosse Beachtung schenke -, dass wir mit der Übernahme des nationalrätlichen Beschlusses die Verträge verletzen, umso weniger, als in verschiedensten anderen Bereichen durchaus eine Öffnung möglich sein wird.

Jetzt kommt für mich das Unverständliche: Wenn man schon Bedenken hat, dass fünf Jahre die Einschränkung allzu gross werden lassen, dann sollte man doch mit drei Jahren eine Erleichterung und eine Angleichung an die Regelung bei den Anwälten erzielen und so Akzeptanz und Übereinstimmung mit dem Freizügigkeitsabkommen erreichen.

Ich ersuche Sie also, der Minderheit Rechsteiner Paul zuzustimmen.

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