Kuprecht Alex · Ständerat · 2013-06-05
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-05
Wortprotokoll
Es stellt sich ja die Frage, wer im Einvernehmen die Kriterien festlegt. Im ersten Teil von Absatz 3 von Artikel 55a heisst es klar: "Der Bundesrat legt im Einvernehmen mit den Kantonen die Kriterien fest ..."; also beide zusammen. Und bevor Bundesrat und Kantone, beide [PAGE 423] zusammen, diese Kriterien festlegen, haben sie die Leistungserbringer und die Versicherer anzuhören.
Sonst haben Sie, Kollege Schwaller, einfach eine Lösung, die von Genf bis Romanshorn und von Schaffhausen bis Lugano gilt. Wenn sie Kriterien festlegen sollen, müssen sie dies, aufgrund des Bedarfes und des Bedürfnisses, wahrscheinlich für jeden Kanton separat tun; anders ist es wahrscheinlich nicht möglich. Für mich ist dieser Absatz im Prinzip klar: Bund und Kantone hören, bevor sie im Einvernehmen die Kriterien festlegen, die Leistungserbringer, also die Ärzte, und die Versicherer zuerst an.