Lexipedia

AB 147238

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Wir befinden uns im Differenzbereinigungsverfahren. Deshalb steht auch nur noch der direkte Gegenvorschlag zur Beratung an. Die SGK behandelte an ihrer Sitzung vom 28. März 2013 die verbleibenden zwei sprachlichen Optimierungen in der französischen Version und die drei materiellen Differenzen. Es handelt sich dabei um den Titel, um Absatz 1bis und um Absatz 2 Buchstabe c von Artikel 117a der Bundesverfassung.

Die Kommission beantragt Ihnen, am ursprünglichen deutschen Titel des Artikels festzuhalten, also "Medizinische Grundversorgung". In der französischen Fassung müsste es aber eine Änderung geben. Statt "Médecine de base" müsste es "Soins médicaux de base" heissen, weil die Hausarztmedizin mit anderen Berufsgattungen eben auch dazugehört; das waren meine einleitenden Bemerkungen.

Bei Absatz 1 gibt es nur im französischen Text eine Korrektur. Wir haben "médecine de base" durch "soins médicaux de base" ersetzt, weil dieser Begriff umfassender ist. Dasselbe gilt dann auch für Absatz 2.

Wir haben in Absatz 1bis eine neue Fassung des Nationalrates. Er hat hier einen neuen Satz hinzugefügt, in dem er günstige Rahmenbedingungen für die Ausübung der Gesundheits- und Medizinalberufe verlangt. So weit, so gut. Er fordert aber zusätzlich eine ausgewogene regionale Verteilung und die Stärkung der Hausarztmedizin und deren Steuerungsfunktion. Damit nimmt der Nationalrat konkrete Anliegen der ursprünglichen Initiative wieder auf, die die SGK des Ständerates wie auch das Plenum zum einen Teil bereits aufgenommen haben, zum anderen Teil aber auch klar als zu weit gehend abgelehnt haben.

In der Version des Ständerates sorgen Bund und Kantone "für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung". Das ist unweigerlich an eine vernünftige regionale Verteilung geknüpft; sonst ist der Zugang für einen Teil der Bevölkerung nicht überall möglich. Die Kommission hält fest an einem schlanken, klaren Gegenvorschlag, und um dies zu erreichen, muss man die Dinge nicht doppelt benennen.

Eigentlich enthält der Zusatz des Nationalrates nur ein neues Element: die Steuerungsfunktion der Hausarztmedizin. Wir haben aber bereits im Rahmen der Behandlung der Hausarzt-Initiative festgehalten, dass die Steuerungsfunktion der Hausarztmedizin zwar in der Praxis Sinn machen würde - es war ja auch Teil der Managed-Care-Vorlage -, aber das Schweizervolk wollte das offensichtlich klar nicht. Es wird aber auch von anderen Leistungserbringern sehr kritisch beurteilt, weil auch die Apotheker wie die Pflegenden oder die Spezialärzte eine Steuerungsfunktion im Gesundheitswesen wahrnehmen könnten.

Die SGK beantragt Ihnen einstimmig, bei Ihrer ursprünglichen Fassung zu bleiben und Absatz 1bis zu streichen.

Absatz 2 Buchstabe a betrifft wieder nur die französische Version. Hier steht wieder "soins médicaux de base" anstelle von "médecine de base".

In Absatz 2 Buchstabe c gibt es eine neue Fassung des Nationalrates. Hier wird gefordert, dass der Bund Vorschriften erlässt über "die medizinische Grundversorgung und das verfügbare Aus- und Weiterbildungsangebot, soweit dies zur Sicherstellung der ausreichenden Versorgung erforderlich ist". Die Fassung des Ständerates gibt dem Bund bereits die Kompetenz, Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung zu machen. Damit mischt er sich bei der Ausgestaltung und bei der Sicherstellung der ausreichenden Versorgung nicht in die Kompetenz der Kantone ein, die das gar nicht gutheissen.

Der Gegenvorschlag, wie ihn der Ständerat einstimmig beschlossen hatte, hat ja auch den Zweck, dass Zeit gewonnen werden kann, um mit einem Masterplan, den das EDI mit den Kantonen erarbeitet, die wichtigsten Anliegen der Hausarzt-Initiative tatkräftig anzupacken. Die SGK liess sich vom Departementsvorsteher über den Stand des Masterplans orientieren; dazu wird er sicher noch Genaueres sagen können.

Die SGK hat einstimmig festgestellt, dass der Gegenvorschlag, wie er aus dem Beschluss hervorging, den wir als Erstrat fassten, alles Wichtige enthält: die Forderung nach einer ausreichenden, allen zugänglichen medizinischen Grundversorgung von hoher Qualität; die Anerkennung und Förderung der Hausarztmedizin als wesentlicher Bestandteil dieser Grundversorgung; die Kompetenz des Bundes, [PAGE 415] Vorschriften über die Aus- und Weiterbildung und die Anforderungen für Berufe in dieser Grundversorgung zu machen und für die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin zu sorgen. Die SGK ist vollumfänglich überzeugt, dass damit der Wichtigkeit der Hausärzte in der medizinischen Grundversorgung überaus deutlich Rechnung getragen wurde. Wir haben gesehen, dass der Masterplan gut unterwegs ist. Die Massnahmen werden ja auch von einer entsprechenden Motion beider Räte gestützt. Weiter wollte und konnte die SGK nicht gehen.

So bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, bei den Differenzen zu Absatz 1bis und Absatz 2 Buchstabe c an der ursprünglichen Fassung festzuhalten und den Titel dieses Artikels in der Bundesverfassung ebenfalls so zu verabschieden, wie das der Ständerat beschlossen hat, nämlich mit dem Titel "Medizinische Grundversorgung", und nicht die Änderung des Nationalrates, "Medizinische Grundversorgung und Hausarztmedizin", zu übernehmen; wir denken, dass damit die gesamte Versorgung gemeint ist. Wir haben der Hausarztmedizin sehr stark Rechnung getragen und möchten deshalb den Titel so belassen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der SGK zuzustimmen.