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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2013-03-06

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-06

Wortprotokoll

Ärztestopp, Zulassungsstopp, Zulassungsregulierung, Zulassungssteuerung - worüber sprechen wir eigentlich? Die Vorlage heisst "Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung". Oder einfach: Es geht um die Möglichkeit für die Kantone, neu nicht einfach nur "Ja", sondern auch "Nein" oder "Ja, aber" sagen zu können.

Wie ist die Situation heute? Heute stellt eine Ärztin, ein Arzt ein Gesuch für eine Praxisbewilligung. Der Kanton muss diesem Gesuch stattgeben, er muss immer Ja sagen, wenn die formalen Bedingungen bezüglich Ausbildung erfüllt sind. Der Kanton hat keine Möglichkeit, ein Gesuch um eine Praxisbewilligung abzulehnen. Das ist insofern bedeutungsvoll, als dieser Arzt oder diese Ärztin sofort nach Praxiseröffnung über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen kann. Die Tätigkeit wird damit sofort für die obligatorische Grundversicherung bedeutungsvoll, sprich: Wir zahlen das ab diesem Zeitpunkt sofort über unsere Krankenkassenprämien. Es ist eine Mengenausweitung, die wir alle zahlen.

Ich frage Sie: Ist das sinnvoll? Ich glaube: Nein, es ist nicht sinnvoll. Wenn wir dem einfach freie Hand geben, entsteht das, was wir heute haben. Wir haben heute zu viele Spezialärzte und zu wenige Hausärzte, und wir haben zu viele Ärztinnen und Ärzte in den Städten und zu wenige auf dem Land oder in den peripheren Regionen. Das überrascht auch nicht, denn der Gesundheitsmarkt funktioniert als Anbietermarkt - und entsprechend ist das Resultat. Der Beruf des Arztes - da möchte ich mich bei allen entschuldigen, die diesen Beruf ausüben - ist aufgrund der obligatorischen Grundversicherung ein halbstaatlicher Beruf. Deshalb funktioniert Gesundheitsversorgung eben anders als der Markt, wo man Schuhe verkauft.

Ich nenne ein paar Fakten - nicht allzu viele, denn viele wurden schon erwähnt. Die Frage ist: Gibt es das angesprochene Problem überhaupt, oder ist es ein Phantomproblem? Zwischen Januar und September 2012 wurde 1542 Gesuche um eine Praxisbewilligung eingereicht, davon gerade einmal 200 für Hausärzte. Fast all diese Gesuche wurden in den urbanen Zentren gestellt. Das heisst, die Konzentration der Praxen in den urbanen Zentren schreitet voran und die Konzentration der Spezialärztinnen und -ärzte ebenfalls.

Deshalb ist diese Vorlage wichtig. Was bringt sie? Noch einmal, es ist ganz einfach: Bund und Kantone können heute zu einem Gesuch um Praxisbewilligung nur Ja sagen. Künftig sollen die Kantone drei Möglichkeiten haben: Sie sollen weiterhin Ja sagen können, wenn der Bedarf gegeben ist; sie sollen Nein sagen können, wenn der Bedarf nicht gegeben ist; und sie sollen "Ja, aber" sagen können, wenn der Bedarf nicht dort gegeben ist, wo das Gesuch gestellt worden ist, aber an einem anderen Ort. Wenn also ein Arzt oder eine Ärztin in einem Stadtteil eine Praxis eröffnen will, in dem der Bedarf schon gedeckt ist, kann der Kanton sagen: Sorry, dort nicht, sehr wohl aber in einem anderen Stadtteil oder in einer Aussengemeinde.

Die Kantone sollen also diese drei Möglichkeiten haben; so einfach ist die Geschichte. Das heisst auch, dass nur dort ein Nein zu einem Gesuch um eine Praxisbewilligung erfolgt, wo es tatsächlich ein Problem gibt. Wenn es stimmt, was Herr Cassis sagt - dass es gar kein Problem gibt -, dann kommt die Zulassungsregulierung nicht zum Zuge, dann werden weiterhin Praxisbewilligungen erteilt. Deshalb ist es kein Berufsverbot, es ist kein Ärztestopp, es ist auch keine Blockade für junge Ärzte. Dort, wo ein Bedarf besteht, können weiterhin Praxen eröffnet werden, und die Ärzte werden ihre Tätigkeit weiterhin ausüben können. Aber es macht doch keinen Sinn, weiterhin dort Praxen zu eröffnen, wo gar kein Bedarf besteht, und sie dann über die obligatorische Grundversicherung, also mit unseren Prämien, zu bezahlen. Deshalb müssen wir handeln. Wir müssen den Kantonen diese Freiheit geben, sodass jene Kantone, die mit dem [PAGE 69] Problem konfrontiert sind, handeln können. Jene Kantone, die nicht damit konfrontiert sind, werden nicht handeln müssen.

Die Vorlage ist auf drei Jahre befristet. Sie bezieht sich ausschliesslich auf die Spezialärzte; die Haus- und Kinderärzte sind nicht betroffen. Die Vorlage ist föderalistisch, sie gibt den Kantonen ein weiteres Instrument: Sie können künftig auch einmal Nein oder "Ja, aber" sagen.

Treten Sie auf diese Vorlage ein, lehnen Sie den Rückweisungsantrag ab - die definitive Lösung, das wissen Sie, wird so schnell nicht kommen, da liegen die Positionen zu weit auseinander -, und nehmen Sie den Antrag Ingold an, der die Vorlage noch verbessert.