preparatory:AB 147464
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-13
Wortprotokoll
Auch wenn wir aus der Kernenergie aussteigen sollten, bleiben die Abfälle übrig, und es ist ja nicht so, dass es lediglich aus dem Betrieb der Kernkraftanlagen solche Abfälle gibt. Es gibt auch Abfälle aus der Energieforschung, es gibt Abfälle aus der Medizin, es gibt aber auch Abfälle aus dem Rückbau der bestehenden Kernkraftanlagen. Also ist es nicht einfach an die Energiepolitik gekoppelt, ob wir ein Tiefenlager bauen oder nicht. Abfälle entstehen bei verschiedenen Anwendungen, und nach internationalem Standard sind diese vom jeweiligen Land selbst, im Inland, zu entsorgen. Das ist die Konvention, die sich international durchgesetzt hat. [PAGE 1401]
Jetzt ist die Mithilfe aller für die beste Lösung gefragt. Die Vorstösse sind daher äusserst problematisch. Ein Vetorecht für die möglichen Standortkantone eines Tiefenlagers erachtet die Kommissionsmehrheit als kontraproduktiv für den Prozess, den sichersten Standort und dann entsprechend auch eine Lösung zu finden, wie er jetzt eigentlich schon am Laufen ist. Der langwierige Prozess, der im Gange ist, mit dem ganzen Rahmenbewilligungsverfahren respektive Sachplanverfahren - das macht die Nagra -, wird mit diesen parlamentarischen Initiativen förmlich torpediert. Darin ist sich die Kommissionsmehrheit ganz klar einig.
Ich nehme jetzt gerade Stellung zu den Äusserungen von Herrn Bäumle und zu von anderen gemachten Äusserungen bezüglich Demokratie und Mitsprache: Als das Parlament das Kernenergiegesetz, das ja 2005 ohne Referendum in Kraft getreten ist, diskutiert hat, hat es sich intensiv mit der Frage der Beteiligung der Standortkantone befasst. Die Lösung, die man beschlossen hat - eben als halben Schritt zurück -, ist jene, die Sie in Artikel 49 Absatz 4 des Kernenergiegesetzes finden. Ich zitiere ihn extra, damit das allen klar ist: "Bevor das Departement die Bewilligung" - für dieses Tiefenlager - "erteilt, hört es den Standortkanton an. Lehnt dieser das Gesuch ab und erteilt das Departement die Bewilligung dennoch, so ist der Kanton zur Beschwerde berechtigt." Das war die Lösung, die man auf dem rein juristischen Weg gefunden hat. Der Standortkanton hat ein Beschwerderecht gegen dieses Tiefenlager, sofern es nötig sein sollte und sofern der Standortkanton das so in dem Sinne beurteilt.
Dann wurde die Demokratie angesprochen. Es ist in einem Rahmenbewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz vorgesehen, jede Kernanlage, von der eine besondere Gefährdung ausgeht, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Sei das ein Kernkraftwerk, ein Tiefenlager oder ein Oberflächenlager - das Parlament unterstellt das dem fakultativen Referendum, und dann kann gesamtschweizerisch eine demokratische Lösung gefunden werden. Es ist dann eben nicht so, wie der Sprecher der Minderheit gesagt hat, dass das überhaupt nicht demokratisch sei. Mit dem gewählten Verfahren stimmt die ganze Schweizer Bevölkerung über diesen Standort ab und nicht nur der betroffene Standortkanton.
Letztlich geht es, nachdem man vonseiten der Nagra dieses Sachplanverfahren gemacht hat - wir sind jetzt in der zweiten Phase; Opalinuston ist momentan, so die herrschende Lehre, das beste Wirtgestein -, um folgende Frage: Wenn wir durch ein Kantonsveto zulassen, dass die technisch, geologisch und oberflächenmässig beste Lösung scheitert, nehmen wir dann nicht in Kauf, dass vielleicht die zweit-, dritt-, viert- oder fünftbeste Lösung beim Tiefenlagerstandort realisiert werden muss?
Das steht dem diametral entgegen, was auch die Sozialdemokraten in einem Bericht 2006 gefordert haben. Wenn man von der Änderung der Spielregeln in einem laufenden Verfahren spricht, dann sind diese parlamentarischen Initiativen die Änderung der Spielregeln. 2005 wurde das Kernenergiegesetz ohne Referendum in Kraft gesetzt. Wenn man das jetzt ändert, dann kann das ganze Tiefenlagerproblem von vorn beginnen, unter Inkaufnahme des Risikos, dass wir die dritt- oder viertbeste Lösung haben werden.
Deshalb ist es letztlich auch etwas bizarr, wenn Sie immer das Argument gebracht haben, bevor neue Kernkraftwerke gebaut würden, müsse das Tiefenlagerproblem gelöst sein. Das war auf sämtlichen Podien immer Ihre Hauptbotschaft. Sie haben jetzt mit der Mehrheit des Rates angekündigt, dass wir aus der Kernenergie aussteigen sollen. Warum bieten Sie jetzt nicht auch Hand dazu, dass wir das begonnene Verfahren bei der Tiefenlagersuche so durchziehen können, wie es 2005 ohne Referendum in Kraft gesetzt wurde? Ich begreife die Welt nicht mehr, dass man da auch noch in Kauf nimmt, dass sicherheitstechnisch die drittbeste Lösung obsiegt.
Das waren also die massiven Argumente der Kommissionsmehrheit, eben diesen parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.
Zum Schluss, einfach dass das auch noch gesagt ist: Es wurde von der Minderheit diskutiert und argumentiert, dass die Attraktivität der Standortregionen in den Keller absinken würde und es Fluchten aus den Regionen geben würde. Wir haben derzeit ein Lager in der Schweiz, wo abgebrannte, hochaktive Abfälle gelagert werden, das ist Würenlingen im Kanton Aargau. Dort ist es eine Oberflächenanlage, nicht durch 400 Meter Gestein von der Bevölkerung getrennt, und diese Oberflächenanlage wird akzeptiert. In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Bevölkerung von Würenlingen verdoppelt. Und Sie argumentieren, dass wegen eines Tiefenlagers alle Leute die Region verlassen würden. Übrigens wurden auch die dortigen Immobilienpreise kaum vom Oberflächenlager Würenlingen tangiert, diese Annahme war ein marginales Rauschen, das in anderen Regionen auch vorkommt.
Wenn Sie also die Spielregeln nicht ändern wollen, dann müssen Sie diese Initiativen ganz klar ablehnen. Wir haben Rahmenbewilligungsverfahren mit der Möglichkeit, dass die gesamte Schweizer Bevölkerung abstimmt, wir haben eine Beschwerdemöglichkeit des Standortkantons, und wir wollen alle die technisch beste Lösung, das sind wir unserer Nachwelt schuldig. Egal ob es sich um Abfälle aus Medizin, Industrie, Forschung oder Kernenergie handelt, wir müssen dieses Problem lösen. Wenn Sie nicht die dritt- oder viertbeste Lösung wollen, dann dürfen Sie dieses Initiative keine Folge geben.