Lexipedia

Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2001-09-27

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-27

Wortprotokoll

Mit meiner Motion geht es mir darum, den Verantwortlichen Klarheit darüber zu verschaffen, wie viel die Expo.02 den Bund schliesslich kostet. Ich will sicherstellen, dass die zu erwartenden Vollkosten laufend bekannt gegeben werden. Nur so wird es überhaupt möglich, die so genannte Verantwortlichkeit wahrzunehmen und allfällige Budgetüberschreitungen mit Massnahmen noch rechtzeitig zu korrigieren. In der Antwort des Vorstehers des EVD auf die Frage 00.5159 von Herrn Walker wird bezüglich der Verantwortung ausgeführt: "Par les décisions qu'ils ont prises jusqu'à maintenant en vue de l'exposition nationale, le Conseil fédéral et le Parlement ont assumé conjointement la responsabilité politique de la réussite de l'Expo.02." Als Mitglied dieses Parlamentes kann ich diese Verantwortung aber nur wahrnehmen, wenn ich über die erforderlichen Informationen verfüge.

Sie werden ebenso wenig bereit sein, die Verantwortung für etwas zu tragen, über das Ihnen die erforderliche Information zur Meinungsbildung nicht vorliegt. Diese Information nützt aber nur, wenn sie zeitgerecht erfolgt. Aus diesem Grund habe ich vierteljährliche Rapporte gefordert. Bei der Prüfung der Einhaltung der Kostengrenzen für den Bund sind natürlich auch die Kosten der so genannten Bundesprojekte in die Kontrolle einzubeziehen. Die Versuchung ist zumindest im Raum, dem Not leidend gewordenen Verein auf dem Umweg über Bundesprojekte zu Hilfe zu eilen. Zwar sind in den Bedingungen des Bundesbeschlusses für die Erteilung des Zusatzkredites vom Dezember 1999 für die bundeseigenen Ausstellungsvorhaben 50 Millionen Franken bewilligt worden. Der Bundesrat erinnert in seiner Antwort daran, dass es den einzelnen Bundesämtern offen stehe, sich für Ausstellungsprojekte der Expo.02 zu engagieren. Dieses Engagement müsse jedoch im Rahmen der öffentlichen Kredite erfolgen. Im Voranschlag 2001 habe ich den Begriff Expo.02 nur einmal finden können, unter der Position 3120.002, Heer, Ersatzbeschaffungen. Betragsmässig lässt sich hier allerdings keine Abgrenzung ziehen.

In jüngster Zeit aktualisierte sich die Frage der Liquidität dramatisch. Sie ist aktuell und vordergründig die Frage, die als eigentliches Kernproblem genannt wird. Da muss man sich allerdings tatsächlich nach dem Grund fragen. Niemand wird behaupten können, die Liquiditätsfrage habe nicht voraussehbar im Raum gestanden. Da scheint man eine Zeit lang wirklich von der Hand in den Mund gelebt zu haben.

Ich hatte meinerseits die Befürchtung, dass die Liquidität nur vorderhand die Kernfrage darstellt, dass wir aber noch mit ganz anderen Problemen zu rechnen haben werden. Um zu vermeiden, dass wir mit Nachtragskrediten auf der nach oben offenen Expo-Skala konfrontiert werden, habe ich gefordert, dass in regelmässigen, vierteljährlichen Zeitabständen klare Ist-Werte auf den Tisch dieses Hauses gelegt werden. Nur dann können wir unsere Verantwortung wahrnehmen und allenfalls Entscheide für dringende und notwendige Weisungen im Rahmen unserer Oberaufsichtspflicht fassen. Mit einer Limitierungserklärung, wie sie im zweiten Teil der Motion gefordert wird, zeigen Sie den Expo-Verantwortlichen, dass unser Parlament nicht bereit ist, noch zusätzliche Bundesengagements für die Expo.02 einzugehen. Der Zahn der Zeit, durch die Kariesprophylaxe der Spielregeln dieses Rates zur Behandlung von Motionen gehärtet - das Geschäft ist heute zum vierten Mal auf der Traktandenliste -, hat die erste Zielsetzung dieser Motion unmöglich werden lassen. In einem halben Jahr beginnt voraussichtlich die Landesausstellung. Der Aufwand für vierteljährliche Abrechnungen zwecks Präsentation derselben lässt sich derzeit daher wohl nicht mehr verantworten.

[PAGE 1269]

In diesem Sinne ziehe ich den ersten Teil meiner Motion zurück. Hingegen halte ich an der zweiten Zielsetzung, der Limitierungserklärung, fest. Den Verantwortungsträgern der Expo ist formell mitzuteilen, dass die vom Parlament gesprochenen festen Beiträge und Defizitgarantien die unwiderrufliche Obergrenze der Bundesleistungen darstellen. Ebenso sind die Obergrenzen für die Bundesprojekte und die direkt und indirekt erbrachten Unterstützungsleistungen klar zu limitieren. Der hintergründigen Parole BKZ - Bund kann zahlen - muss Paroli geboten werden, und den Verantwortlichen ist in aller Deutlichkeit zu erklären, dass der Bund keinesfalls bereit ist, Steuergelder über das bisher bewilligte Mass für die Expo.02 einzusetzen. Betragsmässig ist das Mass bereits mehr als voll. Die 718 Bundesmillionen entsprechen nämlich einem Pro-Kopf-Betrag von 100 Franken pro Einwohner; Gemeinde- und Kantonsbeiträge noch nicht mitgerechnet.

Mit der Überweisung der reduzierten Motion treffen Sie einerseits eine klare Massnahme zum Selbstschutz dieses Parlamentes. Wir sind in der Verantwortung. Sie machen der Expo-Leitung anderseits aber auch deutlich, dass Sie von ihr erwarten, dass sie mit den bisher grosszügig zugesagten Bundesmitteln auskommt. Und Sie schrecken einzelne Verantwortliche auf, die möglicherweise noch immer im Glauben leben, der Bund werde ohnehin jegliche Defizite berappen. Mit einer Limitierungserklärung im Rahmen Ihrer Bugethoheit erklären Sie den Expo-Verantwortlichen, dass Sie nicht bereit sind, zusätzliche Bundesengagements für diese Veranstaltung einzugehen.

Ich bitte Sie um Unterstützung der reduzierten Motion.