Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-03-15
Wortprotokoll
Die Minderheit der Kommission stellt den Antrag, dass die Herkunftsangabe Schweiz einer Dienstleistung dann zutreffend sein soll, wenn sich zusätzlich zum Geschäftssitz und zum Ort der tatsächlichen Verwaltung auch 50 Prozent der Arbeitsplätze der Personen in der Schweiz befinden.
Der Bundesrat hat Verständnis für dieses Anliegen, denn der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz ist ein wichtiges Thema. Die Marke Schweiz hat natürlich auch im Bereich der Dienstleistungen eine grosse Bedeutung. Ein Kriterium, das an Arbeitsplätze in der Schweiz anknüpft, führt aber zu einer weiteren Verschärfung für Dienstleistungsbetriebe, was dazu führen könnte, dass heute wichtige Dienstleistungserbringer wie zum Beispiel die Credit Suisse, die Swiss Re oder die Zürich-Versicherungen nicht mehr als Schweizer Unternehmen auftreten könnten, da diese heute keine 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze in der Schweiz haben. Zudem ergeben sich doch auch verschiedene Abgrenzungsprobleme. So stellt sich beispielsweise die Frage, woran die Prozentzahl anknüpfen soll - an die Stellenprozente oder an die Anzahl Mitarbeitender? Würden die obenerwähnten Fälle geregelt, müsste für diese Unternehmen, die ihren Sitz und ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben und unbestritten seit mehreren Jahren als Schweizer Dienstleister auftreten, eine Grossvaterklausel eingeführt werden. Zudem könnten Schweizer Dienstleistungsunternehmen faktisch nur noch in der Schweiz expandieren, während eine Expansion im Ausland nur beschränkt möglich wäre.
Der Bundesrat versteht das Anliegen der Kommissionsminderheit, ist aber der Auffassung, dass eine solche zusätzliche Vorschrift zu viele Fragen offenlässt und auch neue Probleme schaffen könnte.
Ich bitte Sie deshalb namens des Bundesrates, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.