Huber Gabi · Nationalrat · 2012-06-12
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-12
Wortprotokoll
Mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19. Dezember 2008 (GVVG) wurde das bis Ende 2010 befristete Verkehrsverlagerungsgesetz abgelöst. Gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 GVVG erstattet der Bundesrat neu der Bundesversammlung und nicht mehr den parlamentarischen Kommissionen alle zwei Jahre Bericht über die Wirksamkeit der Massnahmen und zum Stand der Güterverkehrsverlagerung. Gestützt auf die neue Rechtsgrundlage ist somit der Verlagerungsbericht vom Dezember 2011 erstmals an das Ratsplenum adressiert.
Ihre Kommission hat am 14. Februar 2012 den Verein Alpen-Initiative, die Verlader Anschlussgeleise Privatgüterwagen (VAP), den Verband öffentlicher Verkehr und den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (Astag) zum Verlagerungsbericht angehört.
Der Verlagerungsbericht 2011 deckt die Periode von Juli 2009 bis Juni 2011 ab. Der Bundesrat macht darin die folgenden zentralen Feststellungen:
1. Das Zwischenziel von 1 Million alpenquerenden Fahrten im Jahr 2011 konnte nicht erreicht werden und wird auch in den kommenden Jahren nicht erreicht werden können.
2. Das Verlagerungsziel von 650 000 alpenquerenden Fahrten bis zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels kann mit den beschlossenen und umgesetzten Massnahmen nicht erreicht werden.
3. Auch mit zusätzlichen Massnahmen kann das Ziel innert der gesetzten Frist nicht erreicht werden.
Der Bericht zeigt aber auch, dass die bestehenden Verlagerungsinstrumente durchaus wirken und helfen, die Anzahl alpenquerender Fahrten zu stabilisieren und der Schiene einen hohen Marktanteil zu sichern. Ohne die bereits umgesetzten Massnahmen würden jährlich 600 000 zusätzliche LKW die Alpen überqueren. Umgekehrt wird deutlich, dass mit den bestehenden Instrumenten, LSVA und Bahnreform, keine weiteren Verlagerungspotenziale erschlossen werden können. Ein weiterer Schub wird sich erst mit der Eröffnung des Gotthard- und des Ceneri-Basistunnels ergeben.
Damit der Bericht nicht mit dem üblichen Wehklagen über die Unerreichbarkeit des Verlagerungsziels zum Altpapier gelegt wird, hat die Kommission beschlossen, eine Motion 12.3330 mit dem Titel "Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs" einzureichen. Mit dieser Motion soll dem Bundesrat aufgezeigt werden, welche der im Verlagerungsbericht aufgeführten kurz- und mittelfristigen Massnahmen er umsetzen soll. Zudem ersucht die Kommission den Bundesrat um eine Prüfung zusätzlicher Handlungsoptionen. Daraus ergibt sich, dass die Kommissionsmehrheit die Verlagerungspolitik samt den ambitiösen Verlagerungszielen - wie auch der Bundesrat - weiterhin unterstützt.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Ziffern 1 bis 6 und die Ablehnung der Ziffern 7 bis 9 der Motion. In der Kommission wurde Ziffer 1 einstimmig angenommen, Ziffer 2 mit 13 zu 10 Stimmen, Ziffer 3 mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, Ziffer 4 wurde einstimmig angenommen, Ziffer 5 mit 19 zu 3 Stimmen, Ziffer 6 mit 12 zu 9 Stimmen.
Bei den Ziffern 7 bis 9 der Motion, welche der Bundesrat ablehnt, geht es um die Verhandlungsstrategie gegenüber der EU. Ziffer 7 verlangt, dass wir die Verhandlungen in Übereinstimmung mit dem Landverkehrsabkommen führen, die EU-Gesetzgebung im Sinne des Status quo akzeptieren und versuchen, das Maximum herauszuholen. Laut Aussagen der Verwaltung gibt es gewisse Spielräume im Gesundheits- und Umweltschutzrecht, welche in Übereinstimmung mit den Nachbarländern angepasst werden könnten. Die Kommission hat sich einstimmig für die Annahme von Ziffer 7 ausgesprochen.
Ziffer 8 geht etwas weiter als Ziffer 7: In Ziffer 8 wird gesagt, wir sollten uns grundsätzlich auf das Landverkehrsabkommen stützen. In diesem gibt es ein Kapitel "Koordinierte Verkehrspolitik". Im entsprechenden Rahmen sollen die Möglichkeiten ausgelotet werden und soll allenfalls auch eine Neuverhandlung des Landverkehrsabkommens in Angriff genommen werden. Die Kommission hat Ziffer 8 mit 14 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt.
Ziffer 9 schliesslich besagt, dass das Schwergewicht auf die Alpentransitbörse oder ein anderes marktwirtschaftliches Instrument gelegt werden soll. Ziffer 9 der Motion wurde in der Kommission mit 12 zu 10 Stimmen gutgeheissen.
Die bereinigte Kommissionsmotion wurde schliesslich mit 13 zu 8 Stimmen angenommen. Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich dem Rat die Annahme der Motion.
Nachdem unsere Kommission den Bundesrat mit konkreten Massnahmen zur Umsetzung des Verlagerungsauftrags mandatiert hat, hat sie am 20. März 2012 einstimmig die Abschreibung der beiden Standesinitiativen Uri (08.305) und Tessin (08.304) beschlossen, welche bekanntlich die Umsetzung des Verlagerungsziels bis spätestens 2012 fordern. Es ist ein Termin, der abzulaufen droht. Die Abschreibung dieser Standesinitiativen ist in unserem Rat am 15. Juni 2012 - also noch diese Woche - traktandiert.
Gleichzeitig hat unsere Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Postulat (12.3331) beschlossen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Potenziale verschiedener Innovationsmöglichkeiten im Schienengüterverkehr zu erarbeiten, allfällige Aufträge für die Durchführung von Pilot- und Testversuchen zu erteilen und eine Strategie zur europaweiten Einführung der erfolgsversprechenden Innovationen zu erarbeiten. Die Verwaltung hat uns dabei unterstützt und erklärt, es bestehe durchaus Potenzial bei den Innovationen. Der Bundesrat beantragt denn ja auch die Annahme dieses Postulates.