Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-11-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-11-27
Wortprotokoll
Wir sind uns sicher darin einig, und wir haben im Rahmen des Mandates auch intensiv mit verschiedenen Kommissionen darüber diskutiert, dass wir uns hier auf verzerrende unternehmenssteuerliche Regelungen, die wir heute in der Schweiz haben, konkret das Ring Fencing, fokussieren wollen - das ist unbestritten. Wir sind uns einig, dass wir gleichzeitig auch dafür sorgen wollen, dass künftig Abwehrmassnahmen der EU bzw. ihrer Mitgliedstaaten - das ist entscheidend, ich werde darauf zurückkommen - ausbleiben und dass bereits erfolgte Abwehrmassnahmen eliminiert werden. Wir haben immer klar gesagt, und es steht im Mandat, dass wir den Verhaltenskodex der EU nicht tel quel übernehmen wollen; das ist völlig unbestritten.
Wir haben zudem immer klar zum Ausdruck gebracht, dass das interne Steuersystem Bund/Kantone erhalten bleiben muss. Insbesondere sollen auch die Kompetenzen der Kantone weiterhin erhalten bleiben. Wir haben auch gesagt, dass für die Umsetzungsphase eine angemessene Übergangsfrist bestehen bleiben soll. Das steht alles im Mandat und ist auch von unserer Seite her unbestritten.
Jetzt ist es so, dass die Motion, so, wie sie formuliert ist, etwas ganz Verpflichtendes hat. So, wie Sie, Herr Ständerat Schmid, es jetzt formuliert haben, ist es nicht mehr ganz so, wie es in der Motion steht. In der Motion steht, dass die EU ihrerseits garantieren soll, dass keine Abwehrmassnahmen mehr erfolgen. Die EU kann das nicht garantieren, weil die Staaten zuständig sind. Die EU kann "dafür sorgen, dass" oder "sich dafür einsetzen, dass", aber garantieren im technischen Sinn kann das die EU nicht. Das ist auch nicht unsere Meinung. Unsere Meinung ist vielmehr, dass die EU dafür einstehen soll, dass die Staaten auf solche Massnahmen verzichten. Das ist die Schlussfolgerung.
Dann nennt die Motion eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Wir sagen, dass wir eine möglichst lange Übergangsfrist wollen, damit die Kantone in der Lage sind, die Anpassungen umzusetzen. Es stellt sich die Frage, ob zehn Jahre, wenn wir die Anpassungen umsetzen, wirklich richtig sind. Ob eine zehnjährige Umsetzungsfrist wirklich richtig ist, ist vor allem auch eine Frage in der Optik der international tätigen Unternehmen. Am Schluss muss es so sein, dass es für die Unternehmen, die betroffen sind, und für die Kantone, die die Anpassungen umsetzen müssen, ideal ist. Darum sagen wir: Bei solchen klaren Fixierungen - zehn Jahre - wird es später immer heissen: zehn Jahre ab Entscheid. Ob das richtig ist, wird sich dann zeigen, wenn wir darüber entschieden haben.
Jetzt frage ich mich ganz grundsätzlich: Was machen denn solche klar definierten Mandate für einen Sinn, wenn das Parlament im Nachhinein mit Motionen kommt, obwohl man schon unterwegs ist? Wir sind daran zu diskutieren, zu verhandeln, seit mehr als einem Jahr oder eigentlich seit mehr als zwei Jahren. Zuerst war es ein Dialog, jetzt sind es Verhandlungen. Was haben solche Mandate für einen Sinn, wenn Sie sie mitten auf diesem Weg über Motionen wieder anpassen oder ändern wollen? Ich denke, dass das nicht im Sinn dieses Instruments, des Mandates, ist. Umgekehrt gehen wir, wenn wir von der Verhandlungsdelegation her Mandate erweitern oder anpassen wollen, auch wieder zurück in die Kommissionen und machen eine Konsultation. Das betrifft also den Ablauf. Sie haben das im Übrigen vor einem Jahr auch einmal so gesehen und haben die Motion Germann 12.3636 abgelehnt.
Ich denke, man muss die Spielregeln einhalten, unabhängig davon, dass wir inhaltlich nicht weit voneinander entfernt sind. Aber es gibt gewisse Prozessabläufe, die wir einhalten sollten. Sonst werden Verhandlungen schwierig. Wenn man mit Motionen Mandate anpasst - ich sage jetzt nicht: ändert -, dann wird es schwierig.
Darum möchte ich Sie bitten, die Motion nicht anzunehmen. Wir werden Sie auch immer informieren. Sie werden immer die Möglichkeit haben, weiterhin über das Produkt, das hier entsteht, zu diskutieren.