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Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-21

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-21

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" wurde am 21. März 2011 mit 113 005 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass niemand in einem Jahr weniger verdient als der bestbezahlte Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat. Dazu soll in der Verfassung ein Artikel verankert werden, gemäss dem in einem Unternehmen der höchste bezahlte Lohn nicht höher sein darf als das Zwölffache des tiefsten Lohnes.

In der Kommission hat der Bundesrat auf die bereits ergriffenen gesellschaftspolitischen Massnahmen verwiesen, die dazu führen, dass sich die Salärschere nicht zu stark öffnet. Insbesondere wurde auf Folgendes hingewiesen: erstens auf die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Corporate Governance, die ständig ausgebaut werden, und zweitens auf Massnahmen auf Gesetzesebene bei der Umsetzung der Volksinitiative "gegen die Abzockerei". Die Kommissionssitzung fand vor der Abstimmung über diese Initiative statt, es wurde deshalb noch offengelassen, ob damit Massnahmen gemäss dem Verfassungstext der Initiative oder gemäss dem Gesetzestext des indirekten Gegenvorschlages gemeint sind; aber immerhin sind das massgebliche Bestimmungen. Drittens wurde vor allem zum Bankenbereich auf die Weisung der Finma vom 21. Oktober 2009 betreffend Entlöhnungsysteme hingewiesen.

Vonseiten der Kommission wurde vor allem betont, dass es nicht Aufgabe der Politik sei, sich in die Lohnpolitik der Unternehmungen einzumischen. Die Kompetenz dazu liege bei den Eigentümern. Zudem wurde die Frage gestellt, weshalb der richtige Faktor 12 sei und nicht beispielsweise 10, 8 oder 15. Das wird nirgends begründet.

Es wurde auch die Befürchtung geäussert, dass wir mit einer solchen Regulierung letztlich dem Werkplatz Schweiz, dem Fiskus, der AHV und der ALV schaden würden und dass diese somit zum Eigentor für viele etablierte Institutionen der Schweiz werden würde. Dabei ist zu beachten, dass nichtbezahlte Löhne zu einer Erhöhung der Gewinne der Unternehmen führen. Und da der Gewinnsteuersatz von Unternehmen in der Regel tiefer liegt als der Steuersatz für Einkommen natürlicher Personen, entsteht weniger Steuersubstrat. Auch werden auf Gewinnen von juristischen Personen bekanntlich keine Sozialabgaben, also keine AHV-, ALV- und EO-Abgaben, geleistet. Wenn man diese Initiative zu Ende denkt, kommt man zum Schluss, dass Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialwerke somit tiefere Einnahmen zu verzeichnen hätten.

Letztlich wurde auch die Befürchtung geäussert, dass sich gute Leute verschieben und die Firmen gute Leute ins Ausland verlieren würden. Während die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" vor allem Massnahmen im Bereich der Corporate Governance und speziell im Kompetenzbereich der Eigner, Aktionärinnen und Aktionäre sieht, handelt es sich bei dieser Initiative um einen handfesten Eingriff in das Wirtschaftssystem. Mindestlöhne und Maximalbezüge passen nicht in eine liberale Marktordnung. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Lebensstandard der Arbeitnehmer sich letztlich aus dem verfügbaren Einkommen ergibt. Der Lohn ist dabei eine wichtige, aber nicht die einzige Komponente. Unser Staat strebt bekanntlich mit dem Steuersystem und mit zahlreichen Transferleistungen im sozialen Bereich einen Ausgleich der Einkommensverteilung an. Eine Annahme der Initiative gäbe vermutlich auch Druck auf diese anderen Bereiche.

Ich verzichte auf die Darstellung der Argumente der Minderheit, die sich ja im Nachgang bestimmt noch äussern wird. Die Mehrheit der Kommission hat sich im Verhältnis von 7 zu 4 Stimmen an den Beschluss des Nationalrates angelehnt und bittet Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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