Föhn Peter · Ständerat · 2013-03-21
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21
Wortprotokoll
Der Herr Bundesrat hat vorhin gesagt, dass der Antrag der Mehrheit gut sei, der des Bundesrates aber besser. Ich würde das jetzt etwas anders formulieren: Der Vorschlag der Mehrheit ist einfach eher besser als die heutige Situation; eine Verbesserung dieser kleinen Verbesserung ist dann noch die Minderheit Schmid Martin; die bundesrätliche Variante ist meiner Meinung nach aber wesentlich besser. Ich hatte in der Kommission noch entsprechende Anträge eingebracht, die ich jetzt aber nicht mehr eingereicht habe, denn es ist so schon kompliziert genug. Wir müssen uns jetzt als Erstes einmal auf das Konzept festlegen.
Wir sind der Erstrat, und wir haben uns, wie es gesagt wurde, intensiv mit dem Geschäft auseinandergesetzt. Es war intensiv, es ist äusserst technisch und nicht so einfach. Meiner Meinung nach ist es deshalb jetzt wichtig zu wissen, welches System wir wollen. Persönlich bin ich nach wie vor der Meinung, dass wir vom heutigen System abkommen müssen. Wenn die Weko dann allerdings anders als heute aus fünf Mitgliedern besteht und die Mitglieder unabhängige Sachverständige sein müssen, dann müssen Sie diese Mitglieder suchen, die nie oder die nicht in den Ausstand treten müssen und die entsprechend genügend sachverständig sind. Wir müssen nebeneinander verschiedene sachverständige Gremien aufbauen. Das Verwaltungsgericht muss nachher dann auch ebenso sachverständige Leute haben, wie wir sie haben.
Bei dieser sogenannten Institutionenreform hat der Bundesrat erkannt, dass das heutige Behördensystem rechtsstaatlich nicht mehr befriedigt. Die Weko verhängt heute wie ein Strafgericht Bussen in Millionenhöhe. Anders als ein Strafgericht ist sie aber keine unabhängige und unbefangene Instanz, sondern Ermittlerin, Anklägerin und Richterin in einem. Das wird auch nachher noch so sein. In einem solchen System neigt eine Behörde ganz einfach dazu, ihren Anfangsverdacht im Entscheid zu bestätigen. So kann sie ihren Untersuchungsaufwand rechtfertigen. Das kann aber die Entscheidqualität mindern und letztendlich zu Fehlentscheiden führen. Bei Entscheiden der Weko nützt dann auch eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht oft nichts mehr.
Das Bundesgericht hat im Publigroupe-Fall festgehalten, dass das Bundesverwaltungsgericht der Weko ein Sachverständigenermessen einräumen darf. Nach dem Bundesgericht genügt es, wenn bei den Entscheiden der Weko eine gewisse Logik der wirtschaftlichen Analyse und eine Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit nachvollziehbar erscheinen. Nach diesem System wird ein Fall nie von einer unabhängigen und unbefangenen Instanz umfassend geprüft.
Die Kommissionsmehrheit hat dieses Problem leider zu wenig beachtet. Sie schlägt nur eine Minireform vor, das heisst eine verkleinerte Weko, mit fünf Mitgliedern ohne Verbandsvertreter; das möchte ich ausdrücklich betont haben: ohne Verbandsvertreter. Das Problem, dass die Weko ermittelt, anklagt und urteilt, wird dadurch nicht behoben. Es sollte doch möglich sein, dass die Unternehmen wenigstens ein Wahlrecht haben - wenn es so weit kommt - und ihren Fall in erster Instanz vom Bundesverwaltungsgericht statt von der Weko beurteilen lassen können. Damit wäre die unabhängige Beurteilung sichergestellt. Also wäre es besser, wenn die Räte wieder auf die Vorlage des Bundesrates zurückgingen; dies wäre rechtsstaatlich die bessere Lösung.
Es wurde gesagt, ein solches Gerichtssystem verlängere das Verfahren. Da bin ich anderer Meinung, denn das Verfahren wird im Gegenteil kürzer. Bei der Untersuchung entfällt das heutige Hin und Her zwischen den Kommissionen und dem Sekretariat, und im Rechtsmittelverfahren entfällt eine Beschwerdeinstanz. Es wurde gesagt, dass die Behandlung des Kartellgesetzes nicht einfach, ja, dass sie sehr kompliziert gewesen sei. Das heisst nichts anderes, als dass dies eine sehr technische Gesetzgebung ist, welche aber kaum vereinfacht werden kann.
Betreffend die Institutionenreform hatte ich, wie gesagt, als Ergänzung zum Entwurf des Bundesrates Anträge eingebracht. Ich habe diese zugunsten einer übersichtlicheren Behandlung in einem ersten Schritt zurückgezogen. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass das Vorgehen gemäss dem Bundesratskonzept das richtige und das beste wäre. Der Nationalrat könnte dann als Zweitrat noch Verbesserungen einbringen.
Ich bitte Sie, sich vom bestehenden Konzept der Weko abzukehren, den Mut zu haben, diesbezüglich eine Differenz zum heutigen Gesetz und Vorgehen zu schaffen, und beim Behördenkonzept dem Bundesrat zu folgen. So kann denn auch der Nationalrat als Zweitrat über die gesamte Palette diskutieren.