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Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-03-06

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-06

Wortprotokoll

Die GPK nimmt im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht wahr über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundeskanzlei, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte, exklusive der Rechtsprechung, der Bundesanwaltschaft sowie weiterer Träger von Aufgaben des Bundes. Rechtlich stützt sich die Tätigkeit der GPK auf die Bundesverfassung ab sowie im Wesentlichen auf Bestimmungen des Parlamentsgesetzes. Für die GPK gilt als Handlungsgrundsatz die Überprüfung der Rechtmässigkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirksamkeit. Die GPK unseres Rates arbeitet mit fünf ständigen Subkommissionen. Diese können durch spezielle Arbeitsgruppen ergänzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Experten beizuziehen. Die Arbeitsinstrumente bzw. die Arbeitsbereiche der GPK sind die Durchführung von Inspektionen, die Auftragserteilung an die Parlamentarische Verwaltungskontrolle zur Durchführung von Evaluationen, die Prüfung der Geschäftsberichte und weiterer Berichte der Organe des Bundes, Dienststellenbesuche, die Behandlung von Aufsichtseingaben von Dritten, die Ausarbeitung von Empfehlungen sowie anschliessend die Kontrolle über die Umsetzung dieser Empfehlungen.

Die GPK übt ihre Aufsichtsfunktion nachträglich und aktuell begleitend aus. Sie bestimmt die Untersuchungsgegenstände autonom, unabhängig und nach eigenem Ermessen. Zur Ausübung der Oberaufsichtsaufgabe verfügt die GPK über weitreichende Auskunftsrechte. Die Untersuchungsberichte der GPK werden veröffentlicht, wenn keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Die GPK versucht ihre Aufsichtsfunktion aktiv, möglichst umfassend, fachlich fundiert und wirkungsvoll wahrzunehmen. Sie wird dabei effizient und auch mit hoher Fachkompetenz vom Sekretariat und ergänzend von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) unterstützt. Das GPK-Sekretariat und die PVK gehören administrativ zu den Parlamentsdiensten. Dem GPK-Sekretariat und der PVK stehen aktuell insgesamt 31 Mitarbeitende zur Verfügung.

Aus den Jahren 2012/13 sind insgesamt noch 11 Inspektionen hängig. Im Jahr 2014 werden 14 Nachkontrollen weitergeführt oder neu eingeleitet. Im Berichtsjahr 2013 beschloss die GPK, zu folgenden Themen Untersuchungen durchzuführen: zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Regulierungs- und Aufsichtsorganen, zur internationalen Kooperation der Schweizer Armee sowie zur Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes. Zudem hat die GPK auf Ersuchen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates Abklärungen zu verschiedenen Mängeln in der Armeelogistik an die Hand genommen.

Die eingesetzte Arbeitsgruppe Insieme zur Untersuchung des Informatiksystems der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat ihre Arbeit aufgenommen. Der Abschluss der Untersuchungen ist für das laufende Jahr geplant. Die Arbeitsgruppe Finanzmarktaufsicht hat mit einer Nachkontrolle begonnen. Es ist vorgesehen, diese Arbeiten im Verlaufe dieses Jahres abzuschliessen. Die GPK konnte im Berichtsjahr ihre Untersuchung zum Rücktritt des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank beenden. Es ist vorgesehen, im laufenden Jahr nach der Auswertung der Stellungnahme des Bundesrates eine abschliessende Beurteilung vorzunehmen. Schliesslich schloss die GPK eine Inspektion ab, basierend auf einer Evaluation der PVK zur Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat.

Ich danke an dieser Stelle allen Beteiligten herzlich für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.