AB 147894
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-06
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, das ETH-Gesetz sei so zu ändern, dass bei den Studiengebühren eine Differenzierung vorgenommen werden kann. Der Bundesrat ist mit dem Grundanliegen der Motion einverstanden; er ist auch bereit, im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 eine Anpassung des ETH-Gesetzes zu erarbeiten. Er lehnt die Motion aber ab, weil ihre konkreten Vorgaben zuerst einer sorgfältigen juristischen und völkerrechtlichen Prüfung unterzogen werden müssen.
Die beiden ETH verzeichnen bei der Zahl der Studierenden seit dem Jahr 2000 ein Wachstum von rund 60 Prozent. Der Anteil der ausländischen Studierenden ist in derselben Zeit von 25 auf 40 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung zeugt in erster Linie von der grossen Attraktivität der Lehre und generell von der Reputation der beiden ETH. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Mint-Bereich sind die Zahlen erfreulich. Gleichzeitig gilt es zu bedenken, dass die Kosten eines Studiums erheblich sind. Da die Eltern von ausländischen Studierenden in der Regel nicht in der Schweiz steuerpflichtig sind, scheint ein höherer Beitrag an die Kosten des Studiums gerechtfertigt. Die Umsetzung dieses Grundsatzes muss aber wie gesagt sorgfältigst geprüft werden. Es gibt juristische, völkerrechtliche und praktische Fragen, die wir analysieren wollen. Es geht etwa um die Fragen, welche Konsequenzen die Umsetzung der Vorgaben dieser Motion mit Blick auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger hätte und wie das Reziprozitätsprinzip umgesetzt werden könnte. Der Bundesrat hält es nicht für angebracht, vor der Analyse dieser Fragen die Verpflichtung einzugehen, die Motion im Wortlaut umzusetzen. Mit der BFI-Botschaft 2017-2020 werden wir aber wie gesagt einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher den Anliegen der Motion so weit wie möglich Rechnung trägt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.