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Büchler Jakob · Nationalrat · 2014-03-06

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-06

Wortprotokoll

Bei dieser parlamentarischen Initiative geht es um die Distanz- und Übernachtungsentschädigung. Ausgelöst wurde sie durch den Auftrag der Verwaltungsdelegation vom 3. Februar 2012. Damals wurden die Parlamentsdienste beauftragt, die heutige Regelung betreffend Distanz- und Übernachtungsentschädigung der Parlamentarier und Parlamentarierinnen zu überprüfen.

Die heutige Regelung lautet wie folgt: "Die Übernachtungsentschädigung wird ausgerichtet für die Übernachtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen. Sie entfällt für Ratsmitglieder, die in einem Umkreis von 25 Kilometern Fahrstrecke mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wohnen." Diese Regelung ist insofern unbefriedigend, als im öffentlichen Verkehr keine proportionale Abhängigkeit zwischen Entfernung und Reisezeit besteht. So gibt es ziemlich grosse Unterschiede, allerdings nur in einem sehr beschränkten Umkreis. Darum ist es auch nicht eine unglaublich gewichtige und tiefgreifende Reform, die wir Ihnen vorschlagen. Aber es gibt eben schon diese Ungleichheit, dass beispielsweise jemand, der in Ueberstorf wohnt - das sind 19 Kilometer Distanz -, kein Anrecht auf eine Übernachtungsentschädigung hat, hingegen die Mitglieder aus Biel, die sehr gute Verbindungen haben, eine Entschädigung bekommen, weil Biel 42 Kilometer entfernt ist.

Der Ständerat als Erstrat hat nun diese Ungleichheiten eliminiert. Die Administration soll einfach bleiben. Die Berechnung der Reisezeit wird so vorgeschlagen, dass als Berechnungsgrundlage die erste fahrplanmässige Verbindung nach Bern ab 07.00 Uhr zu verwenden ist. Massgebend ist dann die gesamte Reisezeit von der Einstiegstelle eines lokalen öffentlichen Verkehrsmittels, die am nächsten bei der Wohnadresse des Ratsmitgliedes liegt, bis zum Hauptbahnhof Bern. Die Zeit, die man bis zur ersten Einstiegsmöglichkeit braucht, wird nicht berücksichtigt; auch nicht die Zeit, die jemand vom Hauptbahnhof Bern bis zum Bundeshaus braucht.

Heute erhalten 16 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigung. Neu würden bei einem Schwellenwert der Reisezeit von 15 Minuten pro Weg 11 Ratsmitglieder, bei einem Schwellenwert von 30 Minuten 21 Ratsmitglieder, bei einem Schwellenwert von 35 Minuten 33 Ratsmitglieder und bei einem Schwellenwert von 60 Minuten 50 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigung erhalten. Die Verwaltungsdelegation hat dem Ständerat vorgeschlagen, den Schwellenwert von 30 Minuten zu übernehmen; die Übernachtungsentschädigung wird dann entsprechend berechnet. Zu dieser Regelung wird noch eine für die Bundesverwaltung analoge Regelung übernommen, wonach als Voraussetzung die Mindestdistanz von 10 Kilometern Luftlinie festgelegt wird. Der Ständerat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat die Meinung vertreten, dass damit die gröbsten Ungleichheiten eliminiert würden, ohne dass etwas am Gesamtsystem verändert würde.

Es kommen ein paar Ratsmitglieder weniger in den Genuss von automatischen Entschädigungen. Sie haben aber die Möglichkeit, die Übernachtung geltend zu machen, wenn sie darauf angewiesen sind, in Bern zu übernachten, z. B. während der Session, wenn morgens um sieben Uhr eine Differenzbereinigung anberaumt ist. Dies ist eine Konzession, die für den notwendigen Ausgleich sorgen soll.

Der Ständerat ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie mit 29 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Das Büro des Nationalrates hat die parlamentarische Initiative beraten und ist auf die Vorlage eingetreten. In der Gesamtabstimmung hat das Büro die Vorlage mit 11 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen und bittet den Rat, die Vorlage ebenfalls anzunehmen.