Pelli Fulvio · Nationalrat · 2013-12-12
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-12
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Mehrheitslösung, wonach die Information des Beschwerdeberechtigten erst nach Übermittlung der Informationen als stark begrenzte Ausnahme definiert wird. Für die Ausnahmeregelung gelten strenge Bedingungen. Sie wird nur angewendet, wenn das Risiko besteht, dass sowohl das Ziel der Amtshilfe wie auch der Erfolg der Untersuchung im Ausland vereitelt würden. Die Annahme eines solchen Ausnahmetatbestandes ist eine der vier bzw. eigentlich drei Bedingungen, welche die OECD und die Gafi bzw. das Global Forum unter dem Titel "Empfehlungen" stellen, um die Kompatibilität unseres internationalen Informationssystems in Steuersachen mit dem geltenden Standard zu anerkennen und deshalb der Schweiz zu erlauben, die Peer Reviews 1 und 2 zu bestehen. Diese Anpassung des Steueramtshilfegesetzes ist deshalb eine Pflicht.
Wie gesagt sind noch drei andere Bedingungen oder Empfehlungen von der Schweiz zu erfüllen. Der Bundesrat hat Handlungsbedarf erkannt, scheint aber keine klare Strategie zu verfolgen. Tatsache ist, dass die Schweiz zur Phase 2 des Peer Review noch nicht zugelassen wurde und zusammen mit nur zwölf anderen Ländern - Herr Maier hat einige zitiert, ich kann noch andere, z. B. Zaire, Uganda, die Virgin Islands und Polynesien, nennen - noch auf demselben Fleck geblieben ist. Wieso?
Ich glaube, dass der Bundesrat erstens den Fehler macht, die Umsetzung der internationalen Standardnormen mit kritischen innenpolitischen Gesetzesrevisionen zu verbinden, zweitens aber auch zu komplizierte Lösungen vorschlägt. Für die FDP/die Liberalen ist die Umsetzung internationaler Normen strikt von der innenpolitischen Front zu trennen. Umgesetzt werden soll nur das, was explizit von den zuständigen internationalen Gremien verlangt wird. Ein zusätzlicher Swiss Finish ist abzulehnen. Ebenfalls abzulehnen ist die Instrumentalisierung des internationalen Drucks, auch in Zusammenhang mit den internationalen Vorgaben, um unnötige Verschärfungen des nationalen Rechts zu erwirken. Ein klares Beispiel dafür ist die vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts, bei der der Bundesrat versucht, das gesunde Prinzip der steuerlichen Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung steuerpolizeilicher Massnahmen zu ersetzen. [PAGE 2191]
Dem strategielosen Handeln des Bundesrates soll ein Ende gesetzt werden. Wir schlagen dem Bundesrat vor, zur Umsetzung des heute geltenden OECD-Standards neben der Anpassung des Steueramtshilfegesetzes die folgenden vier weiteren Punkte zu berücksichtigen:
1. Die klare Trennung von aussenpolitischer und innenpolitischer Front, um ein schnelles Handeln zu ermöglichen, soll erfolgen.
2. Die Schaffung von Transparenz bezüglich der Eigentümer von Inhaberaktien: Inhaberaktien dürfen nicht per se abgeschafft werden, aber es braucht die Einführung eines Mechanismus zur Feststellung der dahinterstehenden Eigentümer. Die Schweiz soll sich dazu alle von der Gafi genannten Möglichkeiten offenhalten, sowohl ein unkompliziert ausgestaltetes Modell der Meldung wie auch ein Hinterlegungsmodell. Die Gesellschaften müssen selber entscheiden können, welches für sie die sinnvollste Variante zur Schaffung von Transparenz darstellt.
3. Der Abschluss OECD-konformer Doppelbesteuerungsabkommen soll mit Ausnahme jener Staaten, mit denen bereits Projekte für Doppelbesteuerungsabkommen bestehen oder bei denen Gegenforderungen im Raum stehen, z. B. bei den USA und bei Italien, einseitig und rasch stattfinden. So sind wir bedeutend schneller als mit der vom Bundesrat angekündigten Ratifizierung der Amtshilfekonvention der OECD und des Europarates über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. Ich frage mich, ob diese Ratifizierung stattfinden wird. Es ist ein komplizierter Vertrag, der in diesem Parlament noch sehr viel zu reden geben wird. Dort ist nämlich eine Rückwirkung von drei Jahren vorgesehen. Das bedeutet, dass das Übereinkommen, wollen wir unsere Rechtsstaatlichkeit bewahren, erst in drei Jahren in Kraft treten kann.
4. Die Umsetzung der Gafi-Vorgaben im Bereich der "Steuergeldwäscherei" soll auf einfache Art und Weise mit einem separaten Straftatbestand im Sinne des Vorschlages von Professor Waldburger erreicht werden. Dieser sieht die Steuerhinterziehung als Vortat und die Vereitelung der Nachbesteuerung als kriminelle "Steuergeldwäscherei" vor. Geldwäscherei und "Steuergeldwäscherei" unterscheiden sich fundamental: Bei der Geldwäscherei wird versucht, kriminell erworbenes Geld in ehrliches Geld umzuwandeln, bei der Steuerhinterziehung wird ehrlich verdientes Geld durch Nichtdeklarierung zu kriminellem Geld. Die "Steuergeldwäscherei" muss deshalb von der klassischen Geldwäscherei unterschieden werden.
Wenn der Bundesrat unsere Vorschläge übernimmt, wird er imstande sein, innert Jahresfrist alle Gafi-Hürden zu überwinden. Das wird der Schweiz erlauben, die Phasen 1 und 2 des Peer Review zu überstehen.
Inzwischen bitte ich Sie, die Anträge der beiden Minderheiten abzulehnen und den Antrag der Mehrheit zu unterstützen. Wir stehen weder im Dienste der Steuerhinterziehung noch im Dienste der grossen Mächte dieser Welt.