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Baader Caspar · Nationalrat · 2013-12-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-12

Wortprotokoll

Einmal mehr ist das Parlament im Begriff, ausländischem Druck nachzugeben und ein Gesetz zu schaffen, nach welchem Daten bisheriger Bankkunden ohne deren vorgängige Orientierung ins Ausland geliefert werden können. Das Steueramtshilfegesetz mit der Möglichkeit von Gruppenanfragen ist erst am 1. Februar 2013 in Kraft getreten, und schon schlägt der Bundesrat mit dieser Vorlage nach abgekürzter, nur einmonatiger Vernehmlassungsfrist dem Parlament wieder eine Änderung vor. Auslöser war anscheinend das Communiqué der G-20-Minister zu ihrem Treffen vom 19./20. Juli, in welchem alle Staaten aufgefordert wurden, die Empfehlungen des Global Forum der OECD ohne Verzug umzusetzen.

Um die Phase 2 des Peer Review zu bestehen, müsste die Schweiz drei weitere Bedingungen erfüllen, erklärte uns die Finanzministerin: Erstens müsste die Schweiz eine noch grössere Zahl von an den OECD-Standard angepassten Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen, obschon wir von total neunzig Abkommen bereits fünfzig angepasst haben. Zweitens müsste die Schweiz mehr Transparenz bei Inhaber- und Namenaktien nichtbörsenkotierter Unternehmen herstellen; das soll im Rahmen der Umsetzung der Gafi-Empfehlungen geregelt werden. Drittens müsste die Schweiz die Notifikation regeln, das heisst die Möglichkeit zur Herausgabe von Bankkundendaten an andere Staaten schaffen - und zwar die Herausgabe von Daten vor Orientierung der Betroffenen. Dieser dritte Punkt soll jetzt eben mit dieser Revision des Steueramtshilfegesetzes eingeführt werden.

Für die SVP-Fraktion ist dieses Vorgehen unverständlich. Wieso lässt sich das Eidgenössische Finanzdepartement von den G-20-Staaten, von der OECD und auch von einzelnen Staaten wie zum Beispiel den USA immer wieder unter Druck und Zeitdruck setzen und zu etwas zwingen, obschon in der OECD das Einstimmigkeitsprinzip gilt, die Schweiz also die gegenteilige Position einnehmen und sich widersetzen könnte?

Der Bericht des Peer Review 1 ist noch nicht einmal fertig umgesetzt, und schon soll die Schweiz als Vorreiterin die Voraussetzungen dafür schaffen, das Peer Review 2 zu bestehen. Das Peer Review 2 ist aber ein länger dauernder Prozess, bei dem noch lange nicht alle OECD-Staaten die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllt haben. Zudem scheint das Zulassungsverfahren völlig willkürlich zu sein. Ursprünglich erklärte uns Herr Bundesrat Merz einmal, wir müssten zwölf OECD-konforme Abkommen haben. Zwischenzeitlich sind es fünfzig, und die Limite wird immer höher geschraubt. Die grossen Staaten nehmen für sich in Anspruch, einfach zugelassen zu werden, und die kleineren Staaten wie insbesondere die Schweiz werden unter Druck gesetzt und müssen strengere Voraussetzungen erfüllen. Damit sind wir nicht einverstanden.

Aber auch inhaltlich ist die SVP-Fraktion gegen diese Vorlage. Für uns sind Gruppenanfragen an sich nach wie vor nicht mit dem Schweizer Bankkundengeheimnis vereinbar, das immer noch in Rechtskraft steht. Daher haben wir uns seinerzeit schon gegen die Aufnahme der Gruppenanfragen in Artikel 6 des Steueramtshilfegesetzes gewehrt. Mit der vorliegenden Revision soll jetzt zudem massiv in die Persönlichkeitsrechte von Bankkunden eingegriffen werden. Rechtsstaatliche Garantien sollen einfach über Bord geworfen werden, indem mit Artikel 21a die Möglichkeit geschaffen wird, dem ersuchenden Staat durch eine Schweizer Amtsstelle - die Eidgenössische Steuerverwaltung - auf Anfrage Bankdaten von jahrzehntelang willkommenen Kunden gleich gruppenweise und ohne gerichtliche Vorprüfung auszuliefern, und dies, bevor die betroffenen Kunden orientiert werden und sich mittels Beschwerde wehren können. Das entspricht nicht schweizerischer Rechtstradition. Die Gefahr ist gross, dass sich unter diesen Kunden auch viele Unschuldige befinden, welche mit diesem Vorgehen irreparable Schäden erleiden. Wo bleiben da unser Rechtsstaat und die gerade von vielen Ausländern bisher immer geschätzte Rechtssicherheit? Dieses Verfahren mit nachträglicher Information öffnet zudem "fishing expeditions" Tür und Tor - [PAGE 2181] eine Abgrenzung zu Gruppenanfragen wird praktisch verunmöglicht.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Revision nicht zuzustimmen und gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten.

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