Schlüer Ulrich · Nationalrat · 1999-12-08
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-08
Wortprotokoll
Nachdem Sie keine Einführung zur Differenz erhalten haben, um die es hier geht, ist diese Aufgabe offenbar mir übertragen worden. Ich möchte Sie bitten, bei Artikel 2 Buchstabe c der Fassung des Ständerates zu folgen. Ich möchte betonen, dass es sich - wie auch bei den sonst noch verbliebenen Differenzen in diesem Gesetz - nicht nur um Kleinigkeiten handelt, sondern eigentlich um "Kleinlichkeiten", deretwillen es sich nicht rechtfertigt, Differenzen weiter aufrechtzuerhalten.
[PAGE 2415] Ich möchte Sie also bitten, überhaupt allen ständerätlichen Beschlüssen zu folgen. Bei diesem Antrag habe ich die geschlossene SVP-Fraktion hinter mir. Zum Materiellen: Selbstverständlich wird von keinem der Räte bestritten, dass die Aussenpolitik des Bundes von den Kantonen mitgetragen werden soll; dies ist nicht bestritten. Auch die Verfassung hält bekanntlich fest, dass die Kantone die Politik des Bundes mittragen. Nun will die nationalrätliche Kommission zusätzlich verlangen, dass aktiv Massnahmen zu treffen sind, damit die Politik des Bundes in den Kantonen auch noch abgestützt wird. Wir müssten also quasi vom Bund her vorschreiben, welche Massnahmen die Kantone zu treffen haben, damit diese Abstützung gewährleistet ist. Diesem Ansinnen halten wir - in völliger Übereinstimmung mit dem Ständerat - entgegen: Das Wie der Politik ist Sache der Kantone. Es besteht nicht der geringste Missstand, der zur Vermutung Anlass geben könnte, die Kantone seien nicht fähig, die Politik des Bundes mitzutragen.
Im vorliegenden Gesetz also eine dritte Verpflichtung zu verankern - nach jener in der Verfassung, nach jener im Grundsatz des vorliegenden Gesetzes -, das ist schlicht zu viel. Die Kantone beharren mit den Ständeräten darauf, dass es ihre Sache ist, das Wie des Mittragens zu bestimmen. Ein Integrationsbüro in diesem Land genügt, wir brauchen nicht noch in jedem Kanton ein zusätzliches.
Darf ich Sie noch auf die Zusammensetzung unserer Minderheit aufmerksam machen: Sie ist übrigens nur gerade mit 5 gegen 7 Stimmen unterlegen. Enthaltungen gab es keine. Sie können sich also an den Fingern abzählen, wie wichtig die Kommission dieses Geschäft genommen hat, wenn bei seiner Behandlung nicht einmal die Hälfte der Kommission abgestimmt hat. Auch diese Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Differenz zum Ständerat aufrechtzuerhalten. Beachten Sie zudem die Zusammensetzung der vier Vertreter der Minderheit: Ich selber spreche für die SVP-Fraktion. Ich erlaube mir, da ich der Initiant des Antrages bin, mich zuerst zu nennen. Herr Claude Frey, FDP, ist der Kommissionssprecher, der mit der Vorlage also besonders vertraut ist. Weiter sind der Präsident der APK, von der CVP-Fraktion gestellt, und der ehemalige Präsident der APK, von der SP-Fraktion gestellt, in der Minderheit vertreten. Sie bildet sich aus vier Vertretern der Konkordanz; "konkordanter" als diese Minderheit kann sich kein Gremium zusammensetzen.
Sie haben es also mit einer sehr qualifizierten Minderheit zu tun, der Sie mit gutem Gewissen folgen können, womit Sie es dem Ständerat ersparen, sich noch einmal mit dieser Kleinlichkeit befassen zu müssen. Der Ständerat hat den richtigen Weg gewiesen, folgen wir ihm!