Lexipedia

Fischer Roland · Nationalrat · 2013-12-12

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-12-12

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Wir begrüssen es nämlich grundsätzlich, dass die Schweiz bei der internationalen Steueramtshilfe stets darum bemüht ist, aktuell zu sein und die internationalen OECD-Standards zu erfüllen. Allerdings nehmen wir mit zunehmender Skepsis zur Kenntnis, dass die Kadenz der Anpassungen im Steueramtshilfegesetz zunimmt. Kaum ist es in Kraft, müssen wir dieses Gesetz nun bereits wieder revidieren, da die Arbeiten im Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken rasch fortschreiten und die Forderungen auch strenger werden. So drängen die Staats- und Regierungsoberhäupter sowie die Finanzministerinnen und Finanzminister der G-20-Staaten darauf, ohne weiteren Verzug die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum anzugehen. Aus Schweizer Sicht ist das etwas unbefriedigend, da wir als Nichtmitglied der G-20 ja auch nicht mitreden können. Einmal mehr zeigt sich, dass das Abseitsstehen - hier unfreiwillig, gehe ich doch wohl richtig in der Annahme, dass der Bundesrat sehr gerne bei der G-20 dabei wäre und sich auch sehr gerne einbringen würde - Nachteile hat.

Im Kern geht es ja hier grundsätzlich darum, dass die Schweiz in die Phase 2 des Peer Review des Global Forum aufgenommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass wir nun rasch die im Peer-Review-Bericht vom 1. Juni 2011 enthaltenen Empfehlungen umsetzen. Eine davon ist das Vorhandensein einer Regelung, wonach im Amtshilfeverfahren in Ausnahmefällen Informationen ohne vorgängige Information der beschwerdeberechtigten Person übermittelt werden können. Im Steueramtshilfegesetz besteht nun Anpassungsbedarf, weil es heute keine solchen Ausnahmen von der vorgängigen Information vorsieht.

Ein weiterer Punkt ist, dass das Steueramtshilfegesetz grundsätzlich zwar Gruppenanfragen zulässt, allerdings gewisse Bestimmungen im Gesetz noch nicht auf Gruppenanfragen zugeschnitten sind. Deswegen ist eine entsprechende Änderung notwendig. Gewisse vorgeschlagene Anpassungen überraschen uns eigentlich nicht. Die Grünliberalen haben bereits bei der Ausarbeitung des Gesetzes, bevor es Anfang 2013 in Kraft getreten ist, darauf hingewiesen, dass allein die Streichung von "im Einzelfall" bei Artikel 4 Absatz 1 wohl kaum für Gruppenanfragen genügen werde. Wenn man heute also Artikel 4 gleichsam nackt anschaut, d. h., ohne die Vorgeschichte zu kennen, dann sieht man das eigentlich relativ klar.

Zu den einzelnen Anträgen: Bei den Anträgen werden die Grünliberalen der Kommissionsmehrheit folgen. Bei Artikel 1 möchte ich festhalten, dass es für uns nicht infrage kommt, dass wir Daten mit Staaten austauschen, mit welchen wir kein Abkommen haben und bei welchen wir davon ausgehen müssen, dass die Rechtssicherheit und auch der Datenschutz nicht genügend gewährleistet sind. Die neuen Regelungen in Artikel 21a unterstützen wir. Es ist aus unserer Sicht noch nicht klar, was der Unterschied zwischen der Formulierung mit "und" und derjenigen mit "oder" bei den Voraussetzungen für die nachträgliche Information materiell wirklich bedeutet. Wir bitten deshalb den Ständerat, diese Frage nochmals genau abzuklären.

Als Fazit halte ich im Namen der grünliberalen Fraktion fest, dass wir dafür sind, wenn der Bundesrat mit allen Mitteln sicherstellt, dass die Schweiz die Phasen 1 und 2 des Peer Review besteht. Er soll sich aber auch aktiv für unsere Interessen innerhalb der OECD einsetzen, damit die aktuell gültigen Bestimmungen im Sinne von Stabilität und Rechtssicherheit endlich ein paar Jahre Bestand haben.

Ich bitte Sie, einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.