Bangerter Käthi · Nationalrat · 2001-10-01
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-01
Wortprotokoll
Wir beraten die Motion Plattner, "Substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten". Der genaue Text der Motion lautet: "Der Bundesrat wird gebeten, die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten gemäss Hochschulförderungsgesetz Artikel 14 und 15 in der Periode 2002 bis 2012 gegenüber dem heutigen Finanzplan substanziell zu erhöhen."
In seiner Begründung weist der Motionär darauf hin, dass die Bildung primärer Rohstoff unseres Landes ist, dass Lehre und Forschung an den Universitäten zur Innovationskraft des Wirtschaftsstandortes Schweiz beitragen und dass die Wissenschaft grundsätzlich als unabhängige und kritische Dialogpartnerin der Gesellschaft eine tragende Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie ist. Er weist auch auf den Rückgang des Bundesanteils an den Beiträgen an die Universitäten hin, der in den Neunzigerjahren infolge der Sanierung des Staatshaushaltes stattgefunden hat, dass demgegenüber verschiedene OECD-Länder in derselben Zeit ihre Investitionen für Hochschulen, Forschung und Entwicklung wesentlich - in zweistelligen Prozentzahlen - erhöht haben. Auch macht er auf die Tendenz aufmerksam, dass die schweizerische Industrie vermehrt in ausländische Universitäten investiert.
Aus all diesen Gründen verlangt der Motionär ein substanzielles jährliches Wachstum der Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten, nach seiner Vorstellung um rund 60 Millionen Franken pro Jahr - Stand 2001 - und dies über die nächsten zehn Jahre. Das ergäbe eine schrittweise Erhöhung des Finanzengagements des Bundes an die kantonalen Universitäten von 380 Millionen Franken im Jahr 2000 auf rund eine Milliarde Franken im Jahr 2012.
Der Motionär knüpft seine Forderung an zwei Bedingungen: Erstens soll der Bundesrat sicherstellen, dass die zusätzlichen Mittel auch wirklich den kantonalen Universitäten zukommen und nicht als Entlastung der Standortkantone verwendet werden. Zweitens soll der Bundesrat im [PAGE 1293] Gegenzug für diese zusätzlichen Mittel mit den Kantonen eine weitgehende Autonomie der Universitäten aushandeln.
Der Bundesrat erklärt sich in seiner Stellungnahme grundsätzlich mit der Stossrichtung des Motionärs einverstanden. Er erkennt einen Nachholbedarf und beabsichtigt bereits heute, die Beiträge an die Universitäten gemäss Finanzplan für die Jahre 2002 und 2003 um rund acht Prozent zu erhöhen. Diese Erhöhung liegt ja bereits deutlich über dem zu erwartenden Wachstum des Bruttoinlandproduktes.
Der Bundesrat will aber die Motion vor allem aus formellen Gründen nur als Postulat entgegennehmen: Erstens entspricht der Motionstext nicht einer Motion, sondern eher einem Postulat; zweitens kann der Bundesrat den Betrag von 60 Millionen Franken im Begründungsteil so nicht übernehmen.
Der Ständerat hat die Motion bereits in der Sommersession behandelt und oppositionslos als Motion überwiesen. In allen Voten wurde jedoch unterstrichen, dass die zusätzlichen Mittel an Bedingungen einer hohen Qualität und verbesserter Kooperation und Koordination unter den Universitäten geknüpft werden sollen.
Zur Beratung in der Kommission und zu ihrem Antrag: Vorgängig der Beratung in der Kommission hat uns Frau Bundesrätin Dreifuss noch einmal die Haltung des Bundesrates vorgestellt. Der Bundesrat sei mit der Zielrichtung des Motionärs einverstanden, es sei jedoch nicht möglich, die Forderung einer jährlichen Erhöhung um 60 Millionen Franken umzusetzen. Der Bundesrat wäre aber bereit, eine Erhöhung in der Grössenordnung von 30 bis 35 Millionen Franken in den Finanzplan aufzunehmen, denn die Beiträge an die Universitäten seien ja nur ein Element im Bereich der Finanzierung der Bildung und Forschung.
Die Diskussion in der Kommission ergab über alle Parteien hinweg Einigkeit in der Notwendigkeit höherer Bildungsinvestitionen in einer Wissensgesellschaft, die im internationalen Wettbewerb bestehen muss. Dass die Universitäten einen Mehrbedarf an finanziellen Mitteln haben, war unbestritten, weil die Grundbeiträge seit 1996 praktisch unverändert blieben, während die Zahl der Studierenden in dieser Zeit stetig zunahm. So gibt es heute einzelne Bereiche - vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften -, in denen beim Betreuungsverhältnis auf 170 Studierende ein Professor entfällt. Bei solchen Betreuungsverhältnissen kann auf Dauer keine qualitativ hoch stehende Ausbildung betrieben werden.
Einigkeit bestand auch darin, dass die zusätzlich gewährten Mittel nicht zu Kürzungen in anderen Bereichen der Bildung, z. B. bei den ETH, führen dürften.
Wenn Einigkeit in der Kommission bezüglich des Bedarfs an zusätzlichen Mitteln bestand, so gab es unterschiedliche Meinungen über die Art und Weise der Ausrichtung der Beiträge.
Die Mehrheit der Kommission kam zum Schluss, den Vorstoss als Motion - und dies auf der Linie der vom Bundesrat vorgeschlagenen Möglichkeit der Finanzierung - zu unterstützen. Die Erhöhung der Mittel müsste aber zu einer besseren und gemeinsamen Steuerung mit den Kantonen führen. Die Form der Motion wurde bewusst beibehalten, weil diese verpflichtend sei und dies bei eventuellen zukünftigen Sparrunden anlässlich von Budgetdebatten eine Rolle spielen könnte.
Eine Kommissionsminderheit, die den Vorstoss nur als Postulat überweisen will, möchte keine Erhöhung der Grundbeiträge, weil diese als zusätzliche Subventionen nach dem Giesskannenprinzip ausgeschüttet würden und die Wirkung kaum messbar sei. Beiträge müssten an Leistungsvereinbarungen geknüpft und projektbezogen ausgerichtet werden. Im Übrigen sei bei den Universitäten nach wie vor Sparpotenzial vorhanden. Bildungsgänge könnten gestrafft und die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten noch weiter verstärkt werden.
Die grosse Mehrheit der Kommission aber sprach sich eindeutig für die Erhöhung der Grundbeiträge aus und beantragt Ihnen mit 17 zu 4 Stimmen, den Vorstoss als Motion zu überweisen.