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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-10-01

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-10-01

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Die Botschaft des Bundesrates ging von einem Mindestbeschäftigungsgrad von 75 Prozent aus. Aufgrund der Hearings, welche die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am 19. Februar 1996 unter anderem mit der Präsidentin des Schweizerischen Verbandes der Zivilstandsbeamten durchgeführt hatte, aufgrund des Votums des Berichterstatters deutscher Sprache vom 25. September 1996 im Plenum des Ständerates sowie aufgrund der Beratungen über die Revision der Zivilstandsverordnung in der Eidgenössischen Kommission für Zivilstandsfragen, in der Fachleute der Kantone und der Zivilstandsämter vertreten sind, wurde der minimale Beschäftigungsgrad von 75 auf 40 Prozent herabgesetzt.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen, die in den meisten Kantonen für die Restrukturierung eingesetzt sind, bestätigen im [PAGE 1282] Übrigen die in der Botschaft des Bundesrates vom 15. November 1995 festgestellten Mängel in der Beurkundung des Personenstandes. Diese namentlich auf organisatorische Mängel zurückzuführenden Probleme sollen nun angegangen werden. Diese Mängel haben jedoch in keiner Weise einen Bezug zum vielerorts grossen Einsatz der im Zivilstandswesen arbeitenden Frauen und Männer.

Zur zweiten Frage: Der Kanton Zürich übermittelte am 4. Mai 2001 dem für den Entscheid zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein Gesuch um eine generelle Ausnahmebewilligung vom minimalen Beschäftigungsgrad. Zur Begründung lag das Konzept "Zivilstandswesen 2000+" für die Reorganisation des Zivilstandswesens im Kanton Zürich bei. Am 29. Juni 2001 stellte das EJPD die Abweisung des Gesuchs in Aussicht, weil die Ausnahmebewilligung praktisch alle bestehenden Zivilstandskreise betreffen würde und die Studie nur wenig konkrete Absichtserklärungen und keine verbindlichen Zusicherungen wie Qualitäts- und Leistungsstandards, kantonales Leitbild oder Visitationssystem enthält. Zudem würde die Aufsicht mit neu zwei Typen von Zivilstandsämtern verwischt. Das EJPD steht in dieser Frage jedoch in Verbindung mit dem Kanton Zürich. Diese Konsultationen sollten nächstens zum Abschluss kommen.

Zur dritten Frage: Aufgrund der Beurteilung der Vorschläge des Kantons Zürich durch das EJPD sieht der Bundesrat keinen Anlass zu einer zusätzlichen Überprüfung, zumal das EJPD mit dem Justizdepartement des Kantons Zürich im Gespräch ist.