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Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2012-06-04

Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-04

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Es geht bei Artikel 3 Absätze 2 und 3 darum, dass eine separate Dienststelle auf der Schweizer Mission bei der EU in Brüssel für das Schweizer Parlament die Funktion des Beauftragten für die Kontakte mit dem Europäischen Parlament wahrnehmen soll. Eine Mehrheit der Kommission folgt dem Streichungsbeschluss des Ständerates mit der Begründung, dass die Schweizer Mission bei der EU dem EDA unterstellt sei und dass der Kontakt mit der Schweizer Mission auch so gewährleistet werden könne, insbesondere mit der neuen Formulierung in Absatz 3 dieses Artikels, wonach die Präsidenten der APK das Recht haben, die Schweizer Mission beizuziehen, wenn sie das für nötig halten. Eine Minderheit vertritt die Meinung, dass die Beziehung mit der EU immer mehr an Bedeutung gewinnen würde und es der angestrebten Professionalisierung zuträglich wäre, wenn das Parlament einen eigenen Beauftragten bestimmen könnte.

Bei Artikel 3 Absatz 5 geht es um einen neuen Absatz, welchen die Minderheit einführen möchte: "Mitgliedern des Nationalrates und des Ständerates, die in dieser Eigenschaft in Brüssel oder in Strassburg an einer Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Europäischen Parlament teilnehmen, stehen dafür pro Legislatur höchstens zwei ordentliche Tages- und die entsprechenden Reisekostenentschädigungen zu." Eine Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass eine derartige Regelung keinen Sinn macht; begründete Besuche bei Reisen können vom Büro sowieso bewilligt werden.

Ich bitte Sie in diesem Sinne im Namen der Mehrheit der Kommission, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.