Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2012-05-30

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30

Wortprotokoll

Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit haben sich insgesamt bewährt, das zeigen die bisherigen Erfahrungen. Die Anwendung dieser Massnahmen hat aber auch verschiedene Lücken in der Gesetzgebung aufgezeigt. Diese Lücken will der Bundesrat mit einer Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen nun schliessen. Geplant sind neue Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbstständigkeit und bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig soll der Vollzug der Massnahmen effizienter gemacht werden. Den Anstoss zu diesen Änderungen gaben verschiedene parlamentarische Vorstösse, aber auch, so nehme ich an, die eigenen Reflexionen des Bundesrates.

Wir haben uns dann an der Sitzung vom 6. Dezember 2011 vor allem auch für eine beschleunigte Behandlung dieser Botschaft ausgesprochen. An der Sitzung vom 20. März 2012 ist Ihre Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie hat der Verwaltung aber noch drei Aufträge erteilt:

1. Sie soll Formulierungsvorschläge für eine Solidarhaftung mit Varianten vorlegen, und zwar im Entsendegesetz wie auch im öffentlichen Beschaffungsrecht.

2. Sie soll einen Bericht über die Weiterleitung der Lohndaten durch die Migrationsämter an die für die Arbeitskontrolle zuständigen Instanzen verfassen.

3. Sie soll Möglichkeiten aufzeigen, wo Kautionen oder andere präventive Massnahmen zügig eingeführt werden können und wo diese allenfalls heute schon bestehen. [PAGE 332]

Ihre Kommission hat dann die entsprechenden Unterlagen erhalten. Bezüglich Solidarhaftung war sie der Auffassung, dass noch Abklärungsbedarf bestehe und deshalb noch kein definitiver Beschluss gefasst werden könne. Das EVD hat zudem in der Kommission einen Bericht bis Ende Sommer in Aussicht gestellt. Um die Revision betreffend die flankierenden Massnahmen nicht zu verzögern - das war ja auch das ursprüngliche Motiv unserer beschleunigten Behandlung -, hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, die Vorlage zweizuteilen und die Vorlage zur Solidarhaftung separat zu behandeln. Sie sehen dann in der Fahne die entsprechenden Anträge zu Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und zu Artikel 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen.

Die Vorlage 1 mit sämtlichen anderen Bestimmungen wird im Rat in dieser Session behandelt. Die Vorlage 2, welche nur die Bestimmungen über die Solidarhaftung betrifft, bleibt in der Kommission pendent und wird dann nach dem Fahrplan des Bundesrates in der Herbstsession behandlungsreif sein. Ich möchte hier einfach erwähnen, dass die Kommission diese Beschlüsse fasste, als sie noch nicht Kenntnis der gestrigen Verhandlungen des Nationalrates hatte; sie fasste sie aber in Kenntnis der Ergebnisse der Beratungen der WAK des Nationalrates.

Der Nationalrat hat sich gestern bereits zur Solidarhaftung geäussert; er hat sie knapp abgelehnt. Ich bin aber der Auffassung, ohne alle Kollegen in der Kommission angesprochen zu haben, dass wir den Pfad, den die Kommission eingeschlagen hat, nicht unnötig verlassen sollten. Aus den Beratungen der Kommission wurde ersichtlich, dass die Frage der Solidarhaftung wirklich ein Thema ist, das noch zu diskutieren ist.

Wenn man die Frage von der Chance her beurteilt, ob das Projekt der Schaffung einer gesetzlichen Bestimmung am Ende des Tages effektiv auch Erfolg hat, kommt man zum Schluss, dass wir in der Kommission wahrscheinlich etwa drei Gruppierungen haben. Eine erste Gruppe will Massnahmen in diesem Bereich effektiv nicht nur prüfen, sondern garantiert auch umsetzen. Eine zweite Gruppe will sich ernsthaft mit der Vorlage des Bundesrates auseinandersetzen und sich dann eine Meinung bilden. Eine dritte Gruppe hat sich bereits heute dazu geäussert und gesagt: "Wir wollen sicher nie eine Bestimmung betreffend Solidarhaftung." Das ist die Situation in der Kommission. Wo wir am Schluss bei dieser Frage landen werden, ist noch offen.

Die Kommission will diese Frage aber anhand einer konkreten Vorlage ernsthaft und seriös diskutieren und dann auch entscheiden. Dazu gehört eben auch, wie uns der Bundesrat in der Kommission signalisiert hat, dass er im Vorfeld der Ausarbeitung dieser Botschaft eine Konsultation durchführt und die rechtlichen Fragen klärt. Er wird insbesondere auch die Auswirkungen auf die Kantone und die Sozialpartner abklären und das Ergebnis in einer Botschaft darstellen. Je nachdem kommt er dann mit einem konkreten Modell oder zeigt auch die Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Massnahmen auf.

In allen anderen Punkten hat sich die WAK des Ständerates ihrer Schwesterkommission des Nationalrates angeschlossen. In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission einstimmig für die Vorlage 1 aus und hält die Vorlage 2, gemäss den Anträgen, pendent.