Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-30
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-30
Wortprotokoll
Was Sie hier betreiben, ist auch eine nochmalige Aufarbeitung der Initiative. Da muss ich zuerst Herrn Ständerat Jenny ein bisschen rügen: Erstens haben wir bei der Bekämpfung der Initiative ausdrücklich auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen, notabene auf die Auswirkungen auf das Baugewerbe, aufmerksam gemacht. Dass es diese Auswirkungen gibt, haben wir gesagt. Das Volk hat das gewusst, hat aber trotzdem Ja gesagt. Wie wir heute nach den Schätzungen sagen können, hat wohl sogar Ihre Partei die Initiative mehrheitlich angenommen; dies entgegen der Meinung des Bundesrates, der sich hier dagegen ausgesprochen hat. Wir müssen das akzeptieren.
Zweitens erwarte ich, dass das, was wir kommunizieren, vonseiten der Parlamentarier eins zu eins gelesen und nicht falsch wiedergegeben wird. Der Verfassungsartikel ist - leider - in Kraft, dies seit der Abstimmung vom 11. März 2012. Es braucht keine Inkraftsetzung eines Verfassungsartikels. Mittlerweile sind sich die Juristen einig, dass es immer so ist: Er gilt ab dem Volksentscheid. Es stellt sich dann die Frage, was das für das anwendbare Recht heisst. Mir sind, Herr Ständerat Schmid, zwei Professoren bekannt, die eine andere Meinung vertreten, aber die anderen Professoren und alle Experten des Bundes unterstützen unsere Haltung, wonach es keiner Auslegung oder Interpretation bedarf, nur weil in der Bundesverfassung jetzt diese 20-Prozent-Quote drin ist; es ist klar und somit eben direkt anwendbar.
Das ist also die Ausgangslage. Falls bei der Behandlung von Baugesuchen für das Jahr 2012 im Einzelfall Unsicherheiten bestehen, empfehlen wir deshalb den Gemeinden - ich wiederhole: wir empfehlen - eine Sistierung der Gesuche, bis die Arbeitsgruppe erste Erkenntnisse liefert. Nicht mehr und nicht weniger haben wir gesagt - mündlich wie schriftlich -, aber das haben wir gesagt, dazu stehen wir. Das ist richtig, und das ist klug. Denn was passiert jetzt? Die Gemeinden dürfen natürlich entscheiden. Die Übergangsbestimmung spricht ja nur von Baubewilligungen, die am 1. Januar 2013 nicht rechtskräftig erteilt sind. E contrario kann man selbstverständlich Baugesuche einreichen. Die Frage ist aber, welches Recht dann im Einzelfall anzuwenden sein wird. Das ist die strittige Frage.
Wenn also jetzt ein Baugesuch von einer Gemeinde behandelt wird und es angefochten wird, dann haben Sie erstens eben das Risiko einer Beschwerde und zweitens, dass das Verfahren bis Ende Jahr nicht rechtskräftig entschieden ist. Dann tritt die völlige Nichtigkeit des Verfahrens ein. Das ist ein hohes Risiko, das die Gemeinden im Einzelfall auf sich nehmen können. Das kann und will der Bund nicht untersagen; wir weisen nur in dem Fall auf dieses Risiko hin, wo eben Unsicherheiten, notabene beim Zweitwohnungsbegriff, im Raum stehen. Ich glaube, man kann vom Bund erwarten, dass er auf dieses Risiko hinweist.
Die Bergkantone, meine Herren Vertreter der Bergkantone, wollten zuerst, dass der Bund keine Verordnung erlässt. Sie haben gesagt: "Ah, in der Übergangsbestimmung steht aber auch, dass der Bundesrat erst dann verordnen darf, wenn das Parlament nach zwei Jahren noch kein Ausführungsgesetz verabschiedet hat." Wir haben das geprüft, und ich hätte auch sagen können: "Okay, ich lehne mich zurück, meine Mitarbeiter haben genug anderes zu tun, wir warten zwei Jahre." Die Unsicherheit würde somit steigen, und Sie hätten dann ab dem 1. Januar 2013 wirklich ein absolutes Bauverbot, auch für diejenigen Fälle, wo eben bei bestehenden Bauten Zweitwohnungen nach einem neuen Begriff vielleicht noch zulässig gewesen wären - dann hätten Sie gar nichts, dann wären alle Baubewilligungen nichtig. Also ist es gerade im Sinne der Bergkantone, dass wir mit der Verordnung helfen und versuchen, die wichtigsten Fragen - soweit das zulässig ist - auf der Verordnungsebene zu lösen. Es wird dann auch Fragen geben, wo wir werden sagen müssen, dass das auf Verordnungsebene nicht möglich ist, dass es eine gesetzliche Grundlage braucht. Auch das werden Sie dann sehen, wenn die Verordnung verabschiedet wird - das ist halt auch eine Folge.
Deshalb wollen wir die Annahme der Motion, weil das gerade unsere Intention ist. Mittlerweile haben auch die Bergkantone eingesehen, dass es doch der bessere Weg ist, wenn man versucht, diese Fragen zu klären. Es gab auch viele Fragen und Aussagen, die nicht immer kongruent waren, was die bestehenden Bauten betrifft. Deshalb versuchen wir, auch hier auf Ebene der Verordnung eine Antwort zu geben.
Es ist so, wie es Frau Bruderer und Herr Berberat gesagt haben: Selbstverständlich gilt der Wortlaut der Motion und nicht die Begründung. Ansonsten gäbe es da schon einiges zu sagen, weil einiges aus unserer Sicht so nicht korrekt ist. Wir sind aber einverstanden, eine Verordnung zu erlassen, um die Rechtsunsicherheit bestmöglich zu beseitigen. Es ist uns auch sehr bewusst, dass in Bezug auf den Bestand an Wohnungen natürlich auch die Eigentumsgarantie im Raum steht, auch ein verfassungsmässig geschütztes Gut. Deshalb haben wir uns auch dahingehend geäussert, dass in dieser Verordnung die Besitzstandsgarantie weitestmöglich gewahrt werden soll; das hat auch die Arbeitsgruppe ohne Probleme so verabschiedet. Ich denke, das ist für die Gemeinden und für die betroffenen Eigentümer eine wichtige Frage. Missbräuche kann es geben, für deren Bekämpfung braucht es dann aber eine gesetzliche Grundlage respektive eine Differenzierung auf gemeindlicher oder kantonaler Ebene; dann kriegt man das hin.
Es hat sich halt gezeigt, dass die Wahrnehmung in der Bevölkerung schon diejenige ist, dass man beim Zweitwohnungsbau überbordet hat. Man kann das gut oder schlecht finden, aber wir haben hier ein bisschen eine Quittung erhalten; ich schliesse da auch den Bund mit ein. Jetzt geht es auf der einen Seite wirklich darum, dass diejenigen, die künftig eine restriktive Regelung für den Neubau von Zweitwohnungen wollen - die Mehrheit des Volkes -, dies auch umgesetzt bekommen. Auf der anderen Seite müssen wir wirklich versuchen, Zukunftsperspektiven für das Berggebiet aufzuzeigen, wo eben auch viele Arbeitsplätze betroffen sind. Wir werden zusammen mit dem EVD selbstverständlich für tourismuspolitische und andere mögliche flankierende Massnahmen Hand bieten. Es stellt sich aber halt auch hier die Frage, ob es der Bund besser weiss oder ob es die Berggebiete besser wissen, was ihre Zukunft sein soll und wo sie sich entwickeln können. Ich bin da immer für Nähe zum Volk. Ich finde, von den betroffenen Regionen müsste die Bewegung ausgehen und aufgezeigt werden, was für Perspektiven sie haben. Wir haben es ja auch in der neuen Regionalpolitik so konzipiert, dass die Bergregionen bzw. die Kantone selber ihre Projekte und Entwicklungsszenarien zimmern und der Bund diese dann einfach finanziell unterstützt, nicht umgekehrt. Die Frage wird sich aber stellen, ob man in diesem Kontext eine Lösung findet oder nicht.
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Ich denke, die Tourismuspolitik ist jetzt auch der Bereich, wo wir alle in der Pflicht stehen. Man muss das auch als Chance betrachten, um Arbeitsplätze und eine qualitative Entwicklung in den Bergregionen zu ermöglichen, aber eben mit grösstmöglichem Schutz der Landschaft, mit grösstmöglichem Schutz der Naturschönheiten, wegen denen ja Zweitwohnungen gekauft werden und wegen denen wir ja in der Schweiz Touristen haben. Diese Balance werden wir finden, aber es werden jetzt wirklich alle grundsätzliche Überlegungen machen müssen. Das Baugewerbe wird sich halt wahrscheinlich mehr auf den Renovationsbau ausrichten müssen. Auch die energetischen Sanierungen, Herr Ständerat Jenny, sind ein grosses Potenzial, das sage ich Ihnen. Insofern bin ich der Überzeugung, dass wir auch das regeln können. Sonst bauen Sie halt wieder mehr Strassen: Dort habe ich sehr, sehr viele Aufträge! Wir wissen, dass wir im Baubereich grosse Herausforderungen vor uns haben.
Wir werden im Bundesrat nach den Sommerferien den Entwurf der Verordnung verabschieden, sobald er die Ämterkonsultation durchlaufen hat. Die Gesetzgebungsvorlage kommt dann zu Ihnen. Sie haben dann auch Zeit, um sie seriös zu studieren. Ich rechne damit, dass Sie dafür nicht nur zwei Jahre benötigen; diese Vorlage wird eine längere Beratungsdauer beanspruchen. Insofern haben wir aber nach den Sommerferien die wichtigsten Fragen geklärt und dann hoffentlich auch eine Beruhigung und ein allgemeines Verständnis für die Dinge erreicht, die für den Moment geregelt werden können, sodass wir unterstützen und die Verunsicherung beseitigen können. Wir sehen dann auch, wo eine Gesetzgebungsgrundlage nötig ist.