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Luginbühl Werner · Ständerat · 2012-05-30

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2012-05-30

Wortprotokoll

Kollege Fournier hat sich jetzt ja sehr grundsätzlich zu dieser Revision und diesem Gegenvorschlag geäussert. Auch wenn wir hier einen konkreten Antrag diskutieren, kann das, was er gesagt hat, nicht unwidersprochen bleiben.

Ich möchte den Rat und vor allem seine neuen Mitglieder daran erinnern, dass er bei dieser Revision und der [PAGE 307] Vorbereitung eines Gegenvorschlages, der tauglich und griffig ist und möglicherweise dazu führt, dass die Initianten die Initiative zurückziehen können, immer eine führende Rolle gespielt hat. In langen und aufwendigen Gesprächen und Diskussionen ist es auch gelungen, den Nationalrat davon zu überzeugen, dass es nicht reicht, einen Alibi-Gegenvorschlag auszuarbeiten, dass vielmehr ein wirklicher Gegenvorschlag ausgearbeitet werden muss; dies nicht nur, weil die Initiative brandgefährlich ist, sondern weil wir in diesem Land, was die Raumplanung betrifft, ein echtes Problem haben, unter anderem auch das Problem des mangelnden oder des ungleichen Vollzugs.

Jetzt haben wir die einmalige Chance, mit diesem griffigen Gegenvorschlag das Problem wirklich angehen zu können. Das wird eine schwierige Aufgabe sein, aber irgendwann müssen wir damit beginnen, nachdem schon in den Achtzigerjahren gesagt wurde, es könne mit der Raumplanung in diesem Land so nicht weitergehen. Jetzt ist die Gelegenheit da, damit zu beginnen. Ich denke auch, dass wir mit diesem Gegenvorschlag die Initianten wirklich dazu bewegen könnten, die Initiative, die gefährlich ist, zurückzuziehen.

Sie haben gestern in der Zeitung eine Statistik über die noch verfügbaren Bauzonen gesehen. Sie haben dort gesehen, dass bei der Grosszahl der Kantone die Reserve ungefähr beim Bedarf von fünfzehn bis zwanzig Jahren liegt. Sie haben auch einige Ausreisser nach oben gesehen. Wenn die Initiative angenommen wird, dann werden die Kantone, die ihre Aufgaben gemacht haben, gestraft. Sie werden gestraft, indem sie ein Moratorium für zwanzig Jahre haben. Jene, die ihre Aufgaben nicht gemacht haben, die riesige Bauzonenreserven haben, werden belohnt. Das kann der Ständerat als Kammer der Kantonsvertreter nicht wollen.

Darum bitte ich Sie eindringlich, am Schluss diesem Gegenvorschlag zuzustimmen. Es scheint mir ganz wesentlich für die Entwicklung dieses Landes, auch für die Landwirtschaft, aber auch für die Entwicklung von Kantonen wie Zürich, dem Wirtschaftszentrum dieses Landes. Es kann nicht sein, dass primär noch in den ländlichen Kantonen gebaut werden darf und in diesen Wirtschaftszentren nicht.