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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-30

Wortprotokoll

Materiell habe ich zu den Ausführungen des Präsidenten der Kommission zur Bedeutung der Pumpspeicherung überhaupt keine Differenz. Wir sind uns alle einig. Die Pumpspeicherung ist gerade für die im Sommer anfallende erneuerbare Energie sehr bedeutend und ist auch in einem europäischen Kontext effektiv ein Trumpf in unserer Hand. Wir haben den Pumpspeichervertrag mit Deutschland und Österreich inzwischen unterzeichnet, damit diese Zusammenarbeit im Alpenraum ausgebaut wird. Auch da sind wir uns strategisch einig.

Hier geht es ja darum - und das ist der Inhalt der Motion - im formalen Bereich gesetzliche Grundlagen zur Unterstützung der Pumpspeicherung zu schaffen, insbesondere mit dem Mittel des Sachplans. Daran muss ich weiterhin festhalten: Auch die Modifizierung betreffend Zusammenarbeit mit den Kantonen ändert an der formalen Problematik nichts. Erstens einmal sind wir der Meinung, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Pumpspeicherung völlig ausreichend sind. Es wird gebaut, wir haben keine Hindernisse. Es gibt zum Teil sehr lange Verfahren, das ist richtig, aber das sind Baubewilligungsverfahren, und diese können Sie eben gerade nicht beschleunigen. Mit dem Sachplan kann man Schutz- und Nutzungskonflikte aufzeigen. Man kann in der Regel auch, weil Sachpläne behördenverbindlich sind, gewisse Verfahrensbeschleunigungen erreichen, jedoch nicht dann, wenn private Personen oder Umweltverbände Einsprache erheben, denn für diese Kreise sind die Sachpläne nicht verbindlich, sondern nur für die Behörden. Insofern ist gerade hier der Sachplan kein Mittel, um Verfahren definitiv zu beschleunigen.

Im Bereich der Wasserkraftnutzung verweisen wir auch schlichtweg auf die Verfassung. Artikel 76 Absatz 2 überträgt die Kompetenzen für die Wasserkraftnutzung den Kantonen, und somit hätte ein Sachplan Wasserkraft einfach die Schwierigkeit, dass er verfassungswidrig wäre. Sowohl Konzessionen als auch Baubewilligungen werden entsprechend der verfassungsmässigen Aufgabenzuteilung von den kantonalen und kommunalen Behörden erteilt. Das scheint uns deshalb weiterhin die Schwierigkeit an dieser jetzt veränderten Motion zu sein: Wir können sie nicht umsetzen, ohne in die verfassungsmässige Zuständigkeit einzugreifen.

Wie Sie auch an der Überarbeitung der Energiestrategie gesehen haben, konnten wir in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Potenzial noch auf 7,5 Terawattstunden erhöhen. Es sind ja tatsächlich sowieso enorm grosse und sehr teure Projekte. Es ist so, dass heute - mit oder ohne Sachplan - Bund, Kantone und Betreiber sehr eng zusammenarbeiten. Aber es ist in der Regel effektiv ein kantonales Verfahren.

Herr Ständerat Freitag ist hier im Hintergrund - meines Wissens war Linth-Limmern dasjenige Pumpspeicherkraftwerk, bei dem das Verfahren am schnellsten war. Da die Projektanten mit der Bevölkerung, mit den NGO im Vorfeld Einigungen gefunden haben, gab es keine Beschwerden und somit auch keine langwierigen juristischen Verfahren. Meines Erachtens ist das nach wie vor der beste Weg. Mit einem Sachplan können Sie gerade diese Probleme nicht beheben.

Der Bundesrat bleibt deshalb dabei, dass er aus formalen Gründen nach wie vor gegen die Annahme der Motion ist.