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Stöckli Hans · Ständerat · 2012-06-07

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-07

Wortprotokoll

Ich spreche gleich zu den Artikeln 45a und 46 RVOG und zu Artikel 160 Absätze 1bis und 2 des Parlamentsgesetzes, weil das tatsächlich in der Kommission als ein Paket angeschaut wurde.

Für den Antrag der Minderheit, die ich anführe, gab es zwei Gründe: Auf der einen Seite waren einige, wie auch der Nationalrat, sehr skeptisch gegenüber der Einführung einer vielleicht halbneuen Regierungsebene. Es geht dabei um die Erhöhung der Anzahl der Staatssekretäre von heute vier auf künftig acht bis zehn und um die Erweiterung der Kompetenzen der Staatssekretäre. Heute arbeiten die Staatssekretäre nach der gesetzlichen Ordnung hauptsächlich in der aussenpolitischen Dimension, künftig sollen sie zur Entlastung der Bundesräte klar auch im inneren Bereich, insbesondere im Kontakt mit der Bundesversammlung, einstehen. Das war die eine Seite.

Auf der anderen Seite bezog ich mich bei meinem Antrag auf das Gesamtpaket. Im Gegensatz zum Sprecher der Kommission, Herrn Ständerat Cramer, gehe ich nicht mehr davon aus, dass nach dieser Maus, die wir heute gebären werden, noch etwas Grösseres entstehen wird. Die Vorlage hat in der SPK-NR und dann auch im Herbst im Nationalrat wohl kaum Chancen. Ich habe mich erkundigt. Die Anträge gehen klar dahin, dass man eigentlich die ganze Chose ad acta legen würde. Das hat für mich bedeutet, dass man aus dem grossen Paket doch immerhin noch die Staatssekretäre hätte retten können.

Aber gemessen daran, wie es jetzt läuft, bin ich der Meinung, entgegen den übrigen Mitgliedern der Minderheit, dass es klüger ist, die Geschichte mit den Staatssekretären jetzt zu beschliessen - so haben wir wenigstens eine Maus mit vier Beinen -, als auf die nächste Diskussion zu vertrauen, die dann vielleicht den Boden nicht mehr berühren wird. Deshalb werde ich zwar meinen Minderheitsantrag aus Kollegialität aufrechterhalten, aber dann der Mehrheit zustimmen - aus Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen kann ich mich nicht anders verhalten.

Ich war nie gegen die Erweiterung der Anzahl Staatssekretäre, weil dies ein taugliches Instrument darstellt, um die Tätigkeit des Bundesrates zu stärken und auch eine gewisse Entlastung herbeizuführen. Wenn das jetzt halt in diesem Paket mit der Revision des RVOG gemacht werden kann, so soll es auch gemacht werden. Es gibt dann auch die Möglichkeit, dass der Nationalrat im Rahmen der Differenzbereinigung nochmals über die Staatssekretäre befindet.

Ich habe noch eine Bemerkung zu Artikel 160 Absatz 1bis des Parlamentsgesetzes betreffend die Hierarchisierung der Vertretungsmöglichkeiten des Bundesrates bezüglich unserer Tätigkeit in den Kommissionen. Ich bin auch der Meinung, dass es richtig ist, dass Staatssekretäre an den Sitzungen der Kommissionen teilnehmen können, und ich habe mich überzeugen lassen, dass es keine Notwendigkeit gibt, hier ein Vetorecht der Kommissionen in das Gesetz aufzunehmen, weil ein faktisches Vetorecht gegen dieses Vorhaben besteht: Wenn eine Kommission der Meinung ist, dass es einen Bundesrat braucht, dann kann sie den Bundesrat auffordern zu kommen; wenn er nicht kommt, dann kann sie auch entscheiden, dass das Geschäft eben nicht behandelt wird, sondern erst dann, wenn ein Bundesrat in Fleisch und Blut anwesend ist.

Dementsprechend werde ich mich der Mehrheit anschliessen, ohne aber den Minderheitsantrag zurückzuziehen.