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Schmid Martin · Ständerat · 2012-06-07

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-07

Wortprotokoll

Auch ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen und entsprechend die Vorlage aufzuspalten. Für mich ist ein wesentliches Ziel dieser Vorlage, dass wir eben den Banken ermöglichen, das in der "Too big to fail"-Vorlage vorgesehene Eigenkapital jetzt aufzubauen. Ich möchte Herrn Stöckli schon darauf hinweisen, dass es natürlich auch im Interesse unserer Volkswirtschaft ist, wenn jetzt die Banken entsprechende Eigenkapitalpolster aufbauen. Es ist natürlich gerade unser Interesse, dass in Zukunft nicht mehr der Steuerzahler in allfälligen Bankenkrisen für solche Ausfälle aufkommen muss. Man darf hier jetzt nicht den Vorwurf erheben, die Finma hätte dann ein Interesse, möglichst viel Eigenkapital zuzulassen. In einer Interessenabwägung ist natürlich für mich hier klar der Variante der Vorzug zu geben, dass die Banken genügend Eigenkapital aufbauen, weil ich der Auffassung bin, dass das immer noch die beste Massnahme gegen Krisen ist.

Ich meine auch, dass das Konzept des Bundesrates Schwächen in Bezug auf die zeitliche Umsetzung hat. Es ist zwar sehr ambitiös, zugegebenermassen, gleichzeitig haben die Banken jetzt aber auch noch die Systeme der Abgeltungssteuer zu implementieren, und auch mit anderen Regeln im Finanzbereich befinden wir uns in einem grossen Umbruch. Mein Hauptargument, aus dem heraus ich persönlich der Aufspaltung zustimme, ist eigentlich eines, das das Gegenteil des Argumentes von Herrn Stöckli ist. Herr Stöckli hat darauf hingewiesen, dass die Banken der Auffassung seien, mit dem Übergang zum Zahlstellenprinzip würden sehr viele unversteuerte Gelder von Schweizerinnen und Schweizern auf ausländischen Konten zum Vorschein kommen. Ich habe erhebliche Zweifel, ob mit der vorgesehenen Affidavit-Lösung und dem Übergang zum Zahlstellenprinzip nicht das Gleiche passiert, was der EU in der Vergangenheit mit der Einführung des Zahlstellenprinzips widerfahren ist. Wir müssen nur an die Situation unseres schweizerischen Finanzplatzes denken. Das Problem war nämlich, dass mit der Einführung des Zahlstellenprinzips in der EU sehr viele Gelder in die Schweiz geflossen sind, gerade auf unsere Banken, weil eben ursprünglich das Zahlstellenprinzip bei uns nicht angewendet werden konnte. Man sieht, wenn das Zahlstellenprinzip eingeführt wird, dann wird einfach die Zahlstelle in einen Staat verlegt, der einem solchen Regime nicht unterliegt.

Mit der Verlegung der Zahlstelle kann man sich diesem System entziehen. Ich bin nicht überzeugt, dass die vorgesehene Lösung mit dem Affidavit - der Domizilerklärung - bei intransparenten Strukturen solche Massnahmen nicht auch unterlaufen könnte. Da hätte ich mir auch eine Vernehmlassung und eine breitere Diskussion gewünscht.

Wir müssen ebenfalls darauf hinweisen, dass die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates zur Rückweisung dem Bundesrat ermöglichen würde, noch einmal detailliert und generell eine Diskussion über die Verrechnungssteuer zu lancieren. Früher war die Verrechnungssteuer aus schweizerischer Sicht im internationalen Verhältnis, bei der Verhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen, enorm [PAGE 486] wichtig. Man konnte immer wieder darauf hinweisen, dass die Schweiz eine hohe Verrechnungssteuer von 35 Prozent kennt und man deshalb auch nicht dem OECD-Standard bzw. Artikel 26 des OECD-Musterabkommens folgen muss. Wir haben heute aber eine grundlegend andere Situation, wir wissen es: Die Schweiz hat diesen Vorbehalt aufgegeben. Meiner Meinung nach müsste auch die Frage gestellt werden, ob man nicht generell über einen Systemwechsel oder eine Veränderung der Verrechnungssteuer in dieser Art nachdenken müsste. Bisher bezog sich diese Vorlage nur auf die Zinsen, der Bereich der Dividenden wurde nicht tangiert.

Die Mehrheit will jetzt die Befreiung im Bereich der Cocos. Herr Stöckli hat darauf hingewiesen, dass es inkonsequent wäre, wenn man beim Werkplatz bzw. den entsprechenden Obligationen jetzt keine Erleichterung gewähren würde. Ja, das ist schon richtig. Der Kommissionspräsident hat aber auch darauf hingewiesen, dass es einen Antrag gab, der gerade diese Gleichstellung forderte. Die Kommissionsmehrheit hat dann nicht aus inhaltlichen Gründen auf die Durchsetzung dieses Antrages verzichtet, sondern weil sie das Argument der Frau Bundespräsidentin aufgenommen hat, wonach eine solch fundamentale Änderung ohne flankierende Massnahmen eben auch den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer nicht mehr erfüllen würde. Nur deshalb, Herr Stöckli, das wissen Sie ja selbst gut genug, hat dann die Kommissionsmehrheit im Sinne der Sache darauf verzichtet, hier den konsequenten Weg zu gehen. Das schliesst aber nicht aus, dass der Bundesrat mit einem entsprechenden Bericht diese Idee noch weiterentwickeln und zu einem späteren Zeitpunkt dem Plenum präsentieren kann, damit eben der Werkplatz und der Finanzplatz gleichgestellt werden.

Ich habe auch nicht die Befürchtung, dass die Frau Bundespräsidentin diese Arbeiten auf die lange Bank schieben würde, wie Sie, mein Kollege und Sitznachbar, das geäussert haben. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat diese Problematik rasch angehen wird, und zwar unter dem Aspekt der Attraktivität unseres Werk-und Finanzplatzes, aber auch unter Beachtung der Nachteile, welche die Zahlstellensteuer hat. Notabene muss man darauf hinweisen, dass gerade die Einführung der Zahlstellensteuer in der EU dazu geführt hat, dass man gesehen hat, dass ein Zahlstellensteuerprinzip so lückenhaft ist, dass man direkt zum automatischen Informationsaustausch übergehen sollte, um dieses Konzept wasserdicht zu machen. Wenn man natürlich den automatischen Informationsaustausch befürwortet, dann passt das Zahlstellensteuerprinzip in dieses Konzept, das muss ich hier selbstverständlich offen zugeben.

Ich möchte Ihnen beliebt machen, der Mehrheit zu folgen, weil ich auch überzeugt bin, dass man Verbesserungen erreicht hat, indem man bei der Ausgabe dieser Wandelobligationen auf die vom Nationalrat eingebrachten Verkaufsrestriktionen verzichtet hat, weil diese letztlich - das wurde uns auch von der Verwaltung bestätigt - eben nicht durchsetzbar gewesen wären.