preparatory:AB 148839
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-05
Wortprotokoll
Wir sind in der Differenzbereinigung. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung der Gesetzesrevision. Der Bundesrat bittet Sie allerdings, beim Begriff "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr" zu bleiben. Ihre Kommission hat sich mehrheitlich dem Bundesrat und dem Ständerat angeschlossen.
Es gibt drei Gründe für die Gesetzesrevision:
1. Die betroffenen Tankstellenshops werden administrativ entlastet, weil sie künftig zwischen ein und fünf Uhr nachts nicht mehr einen Teil des Sortiments abdecken müssen.
2. Die Änderung des Arbeitsgesetzes ist auch im Sinne der Kundschaft, denn gerade bei Personen, die während der ganzen Nacht arbeiten, kann ein Bedürfnis nach den in den Tankstellenshops erhältlichen Artikeln auch zwischen ein und fünf Uhr nachts vorhanden sein. Da die Arbeitnehmenden, die die Tankstellen oder die Tankstellenbistros bedienen, sowieso da sind, muss nicht mit einer erheblichen Zunahme der Nachtarbeit gerechnet werden.
3. Eine durchgehende Öffnung in der Nacht und die damit zusammenhängende Beschäftigung setzen voraus, dass die kantonale Ladenöffnungsgesetzgebung dies zulässt.
Wie gesagt, der Bundesrat beantragt Ihnen, bei der heutigen Formulierung zu bleiben, nämlich bei "an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr". Die Verwaltungs- und die Gerichtspraxis haben konkretisiert, was unter den bisherigen Beschreibungen zu verstehen ist. Neue Begriffe könnten wiederum zu Unklarheiten und Abgrenzungsfragen und damit zu Vollzugsunsicherheit führen. Der Bundesrat möchte mit diesem Antrag den im Rahmen der Vernehmlassung insbesondere von den kantonalen Vollzugsbehörden geäusserten Bedenken Rechnung tragen.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Dann sind noch Begriffsklärungen notwendig. Ich nehme an, diese werden vorgenommen, ohne dass ich sie ausführe.