Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-12-05
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-12-05
Wortprotokoll
Die flankierenden Massnahmen in der Arbeitswelt sind wichtig. Das zeigen die Ergebnisse der Kontrollen. Neu wird nun die sogenannte Scheinselbstständigkeit aktiv bekämpft. Das ist richtig so. Heute beraten wir eine Vorlage, die Lohnunterbietungen zu Leibe rückt, die sich bei Kettenverträgen ergeben. Das unterstützen wir Grünen ebenfalls. Betrüger sind erfinderisch. Der Vollzug muss deshalb immer wieder überprüft und das Instrumentarium den neuen Entwicklungen angepasst werden.
Der Sinn der flankierenden Massnahmen ist, volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen der Personenfreizügigkeit mit der EU zu verhüten. Namentlich ist zu gewährleisten, dass der Wettbewerb fair organisiert ist und dass kein Lohndumping betrieben werden kann. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das nützt sowohl den Unternehmen als auch den Arbeitenden. Wer die hiesigen Arbeitsbedingungen einhält, darf daraus keine Nachteile haben.
Wer als Unternehmer Verträge an Subunternehmer weitergibt, darf nicht einfach Geld dafür kassieren und die Verantwortung abtreten. Die ergänzende Gegenmassnahme ist die sogenannte Solidarhaftung. Der Erstunternehmer ist damit mitverantwortlich, dass seine Subunternehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Verletzt er seine Sorgfaltspflicht, haftet er für die Folgen, sofern der Subunternehmer zuvor ohne Erfolg belangt wurde.
Die vorberatende Kommission steht in ihrer Mehrheit klar hinter diesem Konzept. Eine Minderheit dagegen will nur vorsehen, dass der Erstunternehmer einen Vertrag abschliessen muss, worin er die Einhaltung der Schweizer Arbeitsbedingungen verlangt. Doch damit werden die Probleme nicht gelöst.
Kettenverträge stellen vor allem im Bauhaupt- und Baunebengewerbe Probleme. Deshalb ist die Fraktion der Grünen damit einverstanden, dass der Geltungsbereich diesen Wirtschaftsteil erfasst. Probleme gibt es allerdings zunehmend auch in der IT-Branche und in anderen Dienstleistungsbereichen. Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt und verschlimmert, verlangen wir Grünen, dass der Geltungsbereich neu festgelegt und ausgedehnt wird.
Schliesslich halten wir Grünen dafür, dass der Staat eine Vorbildfunktion wahrnimmt. Der Staat muss die Gesetze, die er macht, in seiner Funktion als Auftraggeber selbst auch durchsetzen. Zudem soll er Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die diese mit eigenem Personal auch zeit- und qualitätsgerecht ausführen können. Firmen, die zu wenig oder sogar keine eigenen Angestellten haben, sollten keine Staatsaufträge erhalten.
Die Grünen sind für die Anträge der vorberatenden Kommission. Allerdings halten wir dafür, dass sich die flankierenden Massnahmen nicht auf die Arbeitsbedingungen beschränken. Es ist sichtbar geworden, dass sich die Lage auch im Wohnungswesen verschärft. Städte und Agglomerationen leiden als Folge der Personenfreizügigkeit unter einem Mangel an erschwinglichem Wohnraum. Wir Grünen erwarten, dass der Bundesrat dieses Problem auch angeht und insbesondere den gemeinnützigen Wohnungsbau stärkt: mit Massnahmen in der Raumplanung, beim Zugang zu Bauland, im Steuerrecht sowie mit Krediten und Bürgschaften.
Die Personenfreizügigkeit findet in der Bevölkerung die nötige Unterstützung, wenn sie mit flankierenden Massnahmen abgefedert wird. Geschieht dies nicht oder ungenügend, bröckelt die Basis ab. Die Personenfreizügigkeit steht mit jeder Erweiterung der EU von Neuem auf dem Prüfstand, weil mit einer Volksabstimmung zu rechnen ist. Die nächste Probe könnte mit der Erweiterung der bilateralen Verträge [PAGE 2020] auf Kroatien auf uns zukommen. Wegen der Guillotineklausel würde bei einem Nein das Paket der bilateralen Verträge in Gefahr gebracht. Das wollen wir Grünen nicht.
Die Fraktion der Grünen unterstützt das Konzept der bilateralen Verträge und ist im Sinne der Darlegungen für die Einführung der Solidarhaftung. Zu den eingereichten Einzelanträgen äussern wir uns in der Detailberatung.