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preparatory:AB 148889

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-05

Wortprotokoll

Wie wir es dann ganz genau machen, kann ich Ihnen heute nicht sagen, aber es wird im Wesentlichen so sein, dass wir Auskunft über den Lohn brauchen. Es kann z. B. eine Kopie der Lohnabrechnung des Vormonats sein. Was wir bei den Auslandsfirmen auch brauchen, ist eine Bestätigung der Entsendeentschädigungen. Eine solche Bestätigung wird man dem Erstunternehmer vorlegen müssen. Dann werden wir bei diesen Dokumenten auch darauf achten, dass sowohl der betroffene Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber bestätigen müssen, dass sie Kenntnis von den gleichen Dokumenten haben.