von Graffenried Alec · Nationalrat · 2012-12-05
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-12-05
Wortprotokoll
Ich lege meine Interessen offen: Ich arbeite für eine grosse General- und Totalunternehmung, ich bin also mit meiner Firma konkret von dieser Neuerung betroffen.
Ich sage es Ihnen offen: Die Einführung dieser Solidarhaftung für Generalunternehmungen ist eine happige Last, die uns hier auferlegt wird. Es ist prima vista nicht einzusehen, weshalb hier vom Prinzip abgewichen wird, dass jeder für das eigene Handeln die Verantwortung tragen muss. Es geht nicht nur um die Solidarhaftung, es geht natürlich auch um eine sehr weit gehende Senkung der Haftungsvoraussetzungen. Das ist notwendigerweise auch damit verbunden; das müssen Sie sich aber vor Augen führen.
Klar: Wir dürfen die Augen nicht vor Problemen verschliessen, die bestehen. Es gibt ein Missbrauchspotenzial, und es gibt auch Missbräuche. Deshalb müssen wir diese Debatte führen, und deshalb müssen wir diese Neuerungen auch einführen.
Ich möchte Ihnen aber trotzdem vor Augen führen, wie es konkret abläuft. Es ist nämlich schon verrückt: Sie schliessen einen Vertrag mit einem Unternehmer ab. Sie schreiben in den Vertrag, er müsse die Arbeitsbedingungen inklusive GAV einhalten, das gelte auch für allfällige Subunternehmer oder Subsubunternehmer. Zudem müsse er Ihre Zustimmung einholen, wenn er einen Subunternehmer einschaltet. Wenn sich der Unternehmer oder der Subunternehmer nicht an diese schriftlichen Vereinbarungen hält, dann haften Sie trotzdem für die Respektierung der Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen. Das ist also eine sehr, sehr weit gehende Haftung; Sie haften auch für vertragswidriges Verhalten Ihres Vertragspartners.
Andererseits stellen wir nun eben fest, dass bereits unter der heutigen klaren Rechtslage die Missbräuche nicht [PAGE 2031] unterbunden werden konnten. Das wurde bereits ausgeführt. Wenn wir glaubwürdig sein wollen, glaubwürdig bleiben wollen und auch den Arbeitsfrieden nicht gefährden wollen, dann müssen wir eben diese Neuerungen einführen.
Wir führen damit aber auch administrative Hürden ein. Es ist nicht so, dass wir nicht bereits heute einen hohen administrativen Aufwand betreiben müssen. Die Generalunternehmung haftet bereits heute für den Preis, die Termine, die Qualität. Sie übernimmt eine weiter gehende Verantwortung für die Baustelle im Bereich der Sicherheit, aber auch des Umweltschutzes. Insofern ist es logisch, dass die Generalunternehmung noch eine weiter gehende Haftung übernehmen muss. Die Generalunternehmung muss diese Verantwortung auch tragen können, tragen müssen.
Nun wird eingewendet, diese Verantwortung zu tragen sei für grosse Firmen möglich, kleine Firmen seien dazu nicht in der Lage. Tatsächlich ist es anspruchsvoll, diese Bedingungen einzuhalten. Kleineren Firmen ist daher dringend zu raten, auf den Einsatz allenfalls ausländischer Unternehmer oder Subunternehmer zu verzichten, wenn sie das Risiko scheuen. Sie sollen mit bekannten Unternehmern zusammenarbeiten, sie sollen ihr Netzwerk nutzen, sie müssen die vertragliche Haftung durch Vertrauen ersetzen können. Dann können sie auch ihre Risiken eingrenzen, und dann werden sie auch den Aufwand nicht auf sich nehmen müssen.
Wir unterstützen daher die Mehrheit und folgen in dieser Frage dem Ständerat. Ebenso lehnen wir die Einzelanträge Flückiger Sylvia, Schilliger und Pelli ab. Diese Anträge wurden eingereicht, um eine Differenz zu schaffen und das ganze Geschäft zu verzögern; das ist etwas durchsichtig. Einzelne Anträge wurden auch bereits in der Kommission eingereicht und werden jetzt hier als Einzelanträge noch einmal aufgekocht. Das ist ein Vorgehen, das wir grundsätzlich nicht unterstützen können. Der Antrag Pelli mit der befristeten Geltung ist dann zusätzlich ziemlich bürokratisch.
Ich möchte noch auf den Einzelantrag Flückiger Sylvia eingehen, der von Herrn Rime als der Königsweg beschrieben wurde. Frau Flückiger, Sie haben vorher eine Frage an Herrn Schelbert gestellt, und ich möchte auch im Namen von Herrn Schelbert hier antworten. Warum haftet neben der Generalunternehmung nicht zusätzlich noch der Auftraggeber? Das ist ja der Kern Ihres Antrages. Ich muss da also schon sagen: Als Mitarbeiter einer Generalunternehmung fühle ich mich fast etwas in der Ehre getroffen; aber es geht auch ums Prinzip. Der Auftraggeber gibt den Auftrag der Generalunternehmung ab; er will ja eben, dass die Generalunternehmung die gesamte Verantwortung übernimmt. Diese Verantwortung geht sehr weit, sie umfasst den Preis, den Termin, die Qualität. Dann soll der Auftraggeber nicht zusätzlich noch mit Risiken belastet werden, die die Generalunternehmung beherrschen soll.
Der Antrag Flückiger Sylvia wäre ein kompletter Systembruch. Ich warne Sie also dringend davor, diesen Antrag anzunehmen. Mit dem Antrag Flückiger Sylvia durchbrechen wir die Verantwortung der Generalunternehmung, und das kann nicht das Ziel sein. Wir wollen, auch wenn wir hier sehr weit gehen, das System trotz allem wahren und bei unserer üblichen Vertragsgestaltung bleiben.
Ich bitte Sie, alle Einzelanträge und auch den Minderheitsantrag Rime abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.