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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-03-08

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-03-08

Wortprotokoll

Herr Bundesrat Berset, ich möchte Ihnen eine Frage stellen. Herr von Graffenried hat vorhin gesagt, Artikel 231 StGB komme nur bei der Massenverbreitung einer Krankheit oder Epidemie zur Anwendung, nicht jedoch im Individualverhältnis. Damit hängt die Problematik der ganzen HIV/Aids-Frage zusammen. Die Gerichtspraxis ist ja heute unklar, weil sowohl die Artikel 111ff. StGB, namentlich schwere Körperverletzung, als auch, in Konkurrenz dazu, zum Teil Artikel 231 angewendet werden. Sie haben jetzt mit Ihrer Formulierung im dritten Absatz von Artikel 231 Ziffer 1 dieser Auslegung zusätzlich Nahrung verschafft, indem Sie ja im Grunde genommen in diesem Absatz spezifisch die HIV/Aids-Problematik regeln wollen, nämlich dann, wenn die Übertragung gewissermassen im gegenseitigen Wissen um das Übertragungspotenzial stattfindet.

Sind Sie auch der Meinung, dass eigentlich im Sinne der Ausführungen von Herrn von Graffenried eine klarere Abgrenzung zwischen Artikel 231 StGB, auf den das Epidemiengesetz verweist, und den Bestimmungen der Artikel 111ff. StGB erfolgen sollte und dass die ganze HIV/Aids-Problematik nur über die Bestimmungen der Artikel 111ff. geregelt werden sollte?