Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-03-08
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-08
Wortprotokoll
Das Erstaunlichste am Epidemiengesetz ist die Tatsache, dass dieses Gesetz im Grundsatz nicht bestritten wird. Im Gegenteil: Schon zweimal wurde das Gesetz, das aus dem Jahr 1882 stammt, revidiert. Heute liegt eine Vorlage auf dem Tisch, die eine Totalrevision darstellt. Wenn es um die übertragbaren Krankheiten geht, ist offenbar allen klar, dass es eine gesetzliche Grundlage braucht, welche die Kompetenzen von Bund und Kantonen regelt, dass es eine nationale Strategie braucht und dass definiert sein soll, wie die Zusammenarbeit mit der WHO und der EU im Falle von gesundheitlichen Bedrohungen geregelt werden soll. Diese Einmütigkeit ist erstaunlich, wenn man die eben geführte Debatte zum Präventionsgesetz gehört hat. Es ist aber tatsächlich so: Das Gesetz ist nicht umstritten. Weder wird Eintreten infrage gestellt, noch gibt es Rückweisungsanträge.
Lediglich in zwei Punkten gab es intensive und emotionale Diskussionen. Das Impfobligatorium war in der Kommission heftig umstritten, so wird es auch hier sein. Gibt es auf der einen Seite Leute, welche strikte gegen ein Impfobligatorium sind, gibt es auf der anderen Seite Leute, die diese Massnahme als vertretbar ansehen. Auch in unserer Fraktion wurde die Frage intensiv diskutiert. Um es vorwegzunehmen: Die SP-Fraktion hat eine differenzierte Haltung bei der Frage des Impfobligatoriums. Wir sind der Meinung, dass der Bund in ganz besonderen Lagen die Kompetenz erhalten soll, für bestimmte Personengruppen Impfungen für obligatorisch zu erklären. Gleichzeitig sehen wir nicht ein, warum die Kantone die Kompetenz haben sollen, das Gleiche zu tun; ich werde in der Detailberatung noch näher auf die Frage eingehen.
Der zweite umstrittene Punkt betrifft die Strafbarkeit der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten, wie zum Beispiel HIV. Die SP-Fraktion begrüsst es, dass im Rahmen der Totalrevision versucht wird, die heute unbefriedigende Situation zu verändern. Das Resultat, wie es zurzeit vorliegt, vermag jedoch noch nicht zu befriedigen; auch darauf werde ich in der Detailberatung nochmals zurückkommen.
Es ist wichtig, dass das Epidemiengesetz den geänderten Gegebenheiten angepasst wird. Und es ist wichtig, dass wir das rechtzeitig tun und nicht erst dann, wenn eine Epidemie droht. Die ganze Debatte rund um den Virus H1N1 hat aufgezeigt, wie schwierig es ist, mit drohenden oder vermeintlich drohenden Epidemien umzugehen. Die Frage, wann welche Massnahmen ergriffen werden müssen, und die Frage, wer was zu tun hat, interessierten damals die breite Öffentlichkeit. Fast jeder hatte eine Meinung dazu. Es wurde viel Kritik am Vorgehen des Bundes geäussert, es gab auch - wie meist in solchen Situationen - unzählige Vorstösse dazu. Es ist klar: Es ist Aufgabe des Staates, die notwendigen Vorkehrungen für solche Situationen zu treffen, und in unserem föderalen System ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen vor dem Ernstfall geregelt ist.
Das Epidemiengesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die wichtige und notwendige Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten. Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten.