Estermann Yvette · Nationalrat · 2012-03-08
Estermann Yvette · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08
Wortprotokoll
Laut der Vorlage können die Kantone Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Menschen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.
Die Minderheit I (Baettig) beantragt Ihnen, diesen Artikel so zu ändern, dass die Kantone die Impfungen vorschlagen und empfehlen können. Die Kantone sollen sie aber nicht mehr für obligatorisch erklären können. Mit dieser Bestimmung wird es auch in den Kantonen kein Impfdiktat geben, und die Freiheit des Einzelnen bleibt gewahrt.
Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Minderheitsantrages. Ich danke Ihnen.
Da ich noch etwas Zeit habe, nütze ich die Gelegenheit, Herrn Bundesrat Berset eine Frage zu stellen. Es geht um Artikel 65, in dem eine Genugtuung für impfgeschädigte Personen vorgeschlagen wird, welche bis zu 70 000 Franken betragen kann. Das bedeutet, dass durch die behördliche Anordnung einer Impfung die Verpflichtung entsteht, für die bei den Personen entstehenden Impfschäden geradezustehen. Ich habe sehr viele Anfragen betreffend Artikel 67 erhalten, wo vorgesehen ist, dass das EDI diese Genugtuung herabsetzen oder gänzlich von ihr absehen kann, wenn die oder der Geschädigte den Schaden wesentlich mitverschuldet hat. Die Patientenorganisationen und die Konsumentenschutzorganisationen sind, wie gesagt, sehr daran interessiert, vom Bundesrat zu erfahren, wie eine impfgeschädigte Person wesentlich einen solchen Schaden mitverschuldet haben kann. Es geht ums Geld; die Kantone müssen sich ja auch an diesen Genugtuungskosten beteiligen. Wir wissen allerdings nicht, um welche Kosten es sich genau handelt, wie das bei solchen Vorlagen oft der Fall ist.
Am Schluss möchte ich Sie noch einmal bitten, bei Artikel 22 den Antrag der Minderheit I (Baettig) zu unterstützen.