Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2001-10-02
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02
Wortprotokoll
Zunächst gebe ich meinem Erstaunen Ausdruck, dass ich hier etwas als Einzelantrag zu begründen habe, das dieser Rat formell am 8. Dezember 1998 beschlossen hat, im Rahmen einer Parlamentarischen Initiative, welche von den Parlamentariern die Offenlegung der Beratungsmandate und der Reisetätigkeit auf Kosten der Öffentlichkeit verlangte. Dieser Initiative war Folge gegeben worden. Es wurde zugesichert, dass sie in dieses Gesetz eingearbeitet würde. Und damit ist der Beschluss zur Reisetätigkeit dann einfach verschwunden.
Jetzt habe ich ihn als Einzelantrag nochmals vorzulegen.
Wie eigenartig das Vorgehen ist, geht auch aus der Tatsache hervor, dass man in der Botschaft lesen kann, mein Anliegen sei eigentlich erfüllt, man könne deshalb die Initiative als erledigt betrachten und abschreiben. Gleichzeitig figuriert sie am kommenden Freitag auf der Traktandenliste zwecks Fristverlängerung. Wie soll man da noch klug werden, was die Kommission überhaupt will?
Die Kommission geht von der Auffassung aus, dass Reisetätigkeit - solche auf Kosten der Öffentlichkeit, auf Kosten der Steuerzahler - nicht deklariert werden müsse, weil damit keine Interessenbindung zum Ausdruck komme. Sie wissen doch so gut wie ich, dass es eine klar nachweisbare Funktion gibt zwischen vielem Reisen und der hier im Rat eingenommenen Haltung. Je mehr gereist werden kann, desto mehr Anträge werden gestellt. Unser Land hätte allen denkbaren internationalen Organisationen beizutreten, womit noch längere Reisen Tatsache werden, als man sie in der Vergangenheit schon hatte.
Darüber darf und soll der Bürger und Steuerzahler doch Bescheid wissen! Weshalb eigentlich nicht? Wenn aussenpolitische Haltungen verändert werden, darf der Bürger doch auch den Zusammenhang solcher Haltungsänderung mit der Reisetätigkeit kennen lernen, ganz abgesehen davon, dass mit diesen Reisen nicht unbedeutende Kosten verbunden sind. Auch diesbezüglich ist es selbstverständlich, dass der Bürger und Steuerzahler wissen darf, wofür Parlamentarier Gelder, die der Steuerzahler zu bezahlen hat, aufwenden. Es ist doch nichts als eine Selbstverständlichkeit dem Bürger gegenüber, solche Zusammenhänge offen zu legen.
Es gibt in diesem Parlament genügend Mitglieder, welche die Meinung vertreten, das Reisen sei überhaupt eine der wichtigsten Tätigkeiten des Parlamentariers. Damit könnten Schweizer, die manchmal als etwas zurückgeblieben taxiert werden, endlich ihren Horizont erweitern, den Duft der grossen weiten Welt horizonterweiternd einatmen; Aussagen, die unter dieser Kuppel nicht selten geäussert werden.
Wenn wir das Reisen als etwas ganz Zentrales für die parlamentarische Tätigkeit einstufen, weshalb haben wir dann nicht die Freiheit und Offenheit, die Bevölkerung in allen Einzelheiten darüber zu orientieren, also zu deklarieren, wie wir den wichtigsten Auftrag, den das Parlament offenbar hat, erfüllen? Was nur hindert denn an solcher Deklaration?
Damit keine falschen Vorstellungen aufkommen, erkläre ich hier offen, dass ich in diesem Jahr drei Mal auf Kosten der Öffentlichkeit gereist bin. Einmal habe ich die Inspektion der [PAGE 1326] Swisscoy in Kosovo mitgemacht. Dann war ich mit einer Parlamentarierdelegation bei den Bretton-Woods-Institutionen und bei der Uno in den USA. Schliesslich hatte ich das Mandat als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der OSZE zu erfüllen. Das darf ich doch öffentlich sagen.
Es ist unzulässig, dass wir uns hinter verschlossenen Türen eine Aufgabe als angeblich äusserst wichtig zuordnen, das Volk aber als offenbar nicht als reif genug einstufen, um ihm gegenüber offen deklarieren zu können, welche Kosten wir damit dem Steuerzahler verursachen.
Es geht eigentlich um eine Frage der Glaubwürdigkeit des Parlamentes: Entweder nimmt es das Reisen als Aufgabe von zentraler Wichtigkeit wahr, deklariert seine Tätigkeit aber auch in allen Einzelheiten nach aussen, oder die Reisetätigkeit würde weit strenger reglementiert.