Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2005-03-01
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Haering verlangt, dass in den Verwaltungsräten von Gesellschaften mit mehrheitlicher oder ausschliesslicher Bundesbeteiligung jedes Geschlecht mit mindestens 30 Prozent vertreten sein muss. Diese Bestimmung soll im Obligationenrecht verankert werden; konkret wird Artikel 708 OR dafür vorgeschlagen. Diese Zielvorgabe soll nach Inkrafttreten der Bestimmung innerhalb von fünf Jahren erfüllt sein.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates folgt mehrheitlich dem Anliegen von Frau Haering, und zwar begründet sie die Forderung zum einen mit dem Gleichstellungsauftrag der Bundesverfassung. Zum anderen aber - das ist wohl noch viel wichtiger - liegt die Begründung im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen, den eine bessere Vertretung von Frauen in den Organen von Gesellschaften uns allen bringen wird. Es ist offensichtlich, dass die Ressourcen und Potenziale der inzwischen sehr gut ausgebildeten Frauen für die ganze Gesellschaft besser eingesetzt werden können und müssen.
Dass Korrekturen notwendig sind, zeigt ein Blick in die reale Welt. Wie in der Privatwirtschaft sind auch in den Bundesunternehmungen die Frauen in den leitenden Gremien ganz massiv untervertreten. Ich verweise dazu auf einige Beispiele: Bei der Swisscom ist eine von zehn Personen eine Frau; es ist die Vertreterin des Personals. Bei der Post wiederum ist nur eine von zehn Personen eine Frau; bei den SBB ist es eine Frau auf neun Personen. Bei der Ruag sitzen sieben Personen im Verwaltungsrat und keine Frau; dasselbe gilt für Skyguide.
Die Situation präsentiert sich bei den CEO nicht anders; an der Spitze der Bundesunternehmungen ist keine einzige Frau anzutreffen. Diese Untervertretung lässt sich weder fachlich noch sachlich begründen. Gerade der Bund wäre als Unternehmenseigner dazu berufen, mit gutem Beispiel voranzugehen; leider hat er das bislang nicht gemacht. Diese Untervertretung der Frauen in der Wirtschaft - das möchte Ihnen die Kommission zu bedenken geben - steht in klarem Gegensatz zu den gesellschaftlichen Entwicklungen, indem wir feststellen, dass die Position der Frauen sich seit Inkrafttreten des Verfassungsartikels doch wesentlich verbessert hat.
Diese Beobachtung bestätigt die Feststellung, dass in der Wirtschaft die Frauen in der Entwicklung an eine gläserne Decke stossen, und zwar gilt das für alle Leitungsgremien; dies gilt offenbar nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern auch für die öffentlichen Unternehmungen. Bei der Privatwirtschaft mag man das bedauern, aber beim Bund ist es nicht haltbar. Der Bundesrat bestimmt die Verwaltungsräte. Er trägt damit eine direkte Verantwortung für die gleichmässige Vertretung der Geschlechter; der Verfassungsauftrag muss für ihn, und auch für uns als Parlament, ein zwingendes Handlungsgebot sein.
Wieso sind die Frauen so schlecht vertreten? Es kann ja nicht an den Qualifikationen liegen. Ich habe mir von einem Headhunter das Qualifikationsprofil für einen Verwaltungsrat, für eine Verwaltungsrätin darlegen lassen. Es ist eine gute berufliche Ausbildung und die Erfahrung; es ist Unabhängigkeit; es ist die Absenz von Kumulation von Ämtern; es ist ein möglichst breites, gutes berufliches Curriculum; es ist dies Weitblick, gepaart mit Sozialkompetenz; es ist auch - das ist ganz wichtig - der Mut zur Kritik. Über all diese Eigenschaften verfügen die Frauen in einem hohen Masse. Es ist wichtig, dass wir das jetzt auch wirtschaftlich zum Tragen bringen.
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen deshalb mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Forderung der parlamentarischen Initiative Haering zuzustimmen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass andere Länder wesentlich weiter gehen. Ich verweise auf Norwegen, wo eine feste Quote von 40 Prozent für alle Unternehmungen, also auch die privaten Unternehmungen, gesetzlich verankert ist. So weit geht die Mehrheit der Kommission nicht. Die Forderung der parlamentarischen Initiative Haering ist sehr moderat.
Die Minderheit der Kommission wendet sich gegen jeden Eingriff in die unternehmerische Autonomie der Gesellschaften. Sie bezweifelt, dass mit einer solchen Vorschrift die fachlich kompetentesten Personen zum Einsatz kommen. Ich möchte diesen Hinweis nicht kommentieren, denn ich möchte hier nicht unhöflich werden. Aber die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es in diesem Land genügend fachlich qualifizierte Frauen gibt und die parlamentarische Initiative leicht erfüllt werden kann. Sie verlangt, dass die Bestimmungen im OR verankert werden.
Wir sind jetzt in der ersten Phase. Wenn Sie der Initiative Folge geben, werden wir in der Kommission zum Ersten prüfen, ob die Vorschrift ins OR gehört oder ob wir sie nicht vielleicht spezialgesetzlich verankern wollen. Zum Zweiten möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Übergangsfrist von fünf Jahren reichlich bemessen ist. Innerhalb von fünf Jahren wird es möglich sein, die Vorschrift zu erfüllen.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen: Eröffnen Sie die Chance, nicht nur für die Frauen, dass wir endlich einen angemessenen Anteil von Frauen in Verwaltungsräten der öffentlichen Unternehmungen haben; eröffnen Sie diese Chance vor allem auch uns allen, der Wirtschaft und der Gesellschaft. Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Anliegen zu.