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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2014-06-05

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-05

Wortprotokoll

Namens der Minderheit Romano bitte ich Sie, in Artikel 11 und in den damit [PAGE 921] zusammenhängenden Artikeln die Minderheit zu unterstützen. Wir machen ein Gesetz für die Auslandschweizer, und dabei sollte man ein Kernanliegen der Auslandschweizer-Organisation nicht einfach so umgehen, wie das die Mehrheit vorschlägt.

Der Bundesrat macht sich im Übrigen das Leben selbst schwer, wenn er auf die Meldepflicht verzichten will: Im Krisen- oder Konfliktfall im Ausland gewährleistet die Meldepflicht besser, dass die Auslandschweizer von den Behörden erreicht werden können. Für die Arbeiten der diplomatischen Vertretungen würde das Wegfallen der Meldepflicht nur zusätzlichen Aufwand, Bürokratie bedeuten; die Erfassung des Einzelnen würde im Bedarfsfall massiv erschwert. Für alle ist es viel bürokratischer und aufwendiger, wenn zunächst Recherchen über die Identität von Personen, die eine konsularische Leistung in Anspruch nehmen wollen oder die Hilfe benötigen, gemacht und allfällig vorhandene Vorakten nachgeführt werden müssen. Dass keine Sanktionen möglich sind, wie vom Bundesrat ausgeführt wird, ist das viel geringere Problem als die Probleme, welche die Freiwilligkeit, die der Bundesrat vorschlägt, bringen würde. Es geht um einen gewissen Grad an Eigenverantwortung - da stimme ich dem Bundesrat zu -; diese ist in Artikel 5 ja formuliert. Aber damit die Auslandschweizer diese Eigenverantwortung auch wirklich wahrnehmen können, muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass sie ausreichend informiert werden können, und dazu bietet einzig die obligatorische Immatrikulation eine genügende Grundlage.

Es gibt andere Länder, die die freiwillige Immatrikulation haben, und sie machen damit sehr schlechte Erfahrungen. Sie wollen damit optimale Konsulardienste ermöglichen und erreichen genau das Gegenteil. Kaum die Hälfte der 500 000 im Ausland lebenden Österreicher ist bei einer Vertretung im Ausland immatrikuliert. Und trotz aufwendiger Werbekampagne seitens der Regierung hat sich nur ein Bruchteil der 3 Millionen im Ausland lebenden Kanadier immatrikuliert.

Zudem weise ich Sie darauf hin, dass die Kommissionsmehrheit in diesem Gesetz Widersprüchliches vorschlägt. Schauen Sie sich einmal Artikel 19 an. Dort verlangt die Mehrheit: "Wer im Auslandschweizerregister eingetragen ist, wird in das Stimmregister der Stimmgemeinde eingetragen." Das widerspricht der Freiwilligkeit. Entweder muss die Mehrheit also jetzt der Minderheit Romano folgen, dann ist Artikel 19 gemäss Mehrheit wieder kohärent; oder die Mehrheit muss in Artikel 19 zur Minderheit Flach wechseln. Man kann nicht das eine Mal die Freiwilligkeit ins Gesetz schreiben und das andere Mal den Automatismus. Das ist aus meiner Sicht ein Widerspruch.

Gerade für Auslandschweizer, die üblicherweise mehrfach im Jahr an Abstimmungen oder Wahlen partizipieren können, ist es für die Ausübung ihrer direktdemokratischen Rechte und für deren Sicherstellung entscheidend, dass die Kontaktinformationen nicht vom Entscheid des Einzelnen abhängen, ob er das will oder nicht, sondern dass sie einfach vorhanden sind. Jeder internationale Wohnortswechsel ist meldepflichtig aus guten Gründen, jeder nationale Wohnortswechsel ist meldepflichtig aus guten Gründen: Damit wird die Arbeit des Staates Schweiz erleichtert und die Ausübung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt. Analog ist es sinnvoll, dass auch die Auslandschweizer dieser Meldepflicht weiterhin unterliegen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier der Minderheit Romano zu folgen.