Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-06-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-05
Wortprotokoll
Die Qualifizierung der Minderheit als klein, aber fein kann man gelten lassen. Aber inhaltlich sind wir anderer Meinung. Wir sind der Auffassung, dass der Entscheid in Artikel 11, dass man sich eben registrieren lassen kann, wenn man will, impliziert, dass man ein Interesse daran hat, mit der Schweiz verbunden zu sein. Deswegen scheint es uns auch klar zu sein, dass dieser Wille eigentlich auch den Willen zum Ausdruck bringt, die politischen Umstände im Heimatland mitzugestalten, das heisst, abzustimmen und an den Wahlen teilzunehmen. Und unter diesen Umständen sind wir der Auffassung, dass es eine gerechtfertigte Vereinfachung darstellt, wenn die eine Meldung gleichzeitig auch den Eintrag in das andere Register in der Stimmgemeinde zur Folge hat.
Immerhin dürfen wir Sie noch auf Absatz 3 aufmerksam machen: Wenn das Stimmmaterial dreimal in Folge als unzustellbar zurückgeschickt wird, wenn sich also mit anderen Worten jemand ohne Angabe der neuen Adresse abmeldet oder den Kontakt abbricht, so erlöscht diese Pflicht für die Stimmgemeinde.
Wir sind der Auffassung, dass man mit diesem Artikel nicht eine unnötige Bürokratiemaschinerie in Gang setzt, sondern dass die Bürokratie limitiert ist. Die Anzahl der Stimmberechtigten wird nicht identisch sein mit der Anzahl der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, sondern identisch mit denjenigen, die sich ins Register eingetragen haben, weil sie damit ihre Verbundenheit mit der Schweiz bekunden. Aus diesem Grunde ist es auch gerechtfertigt, diese Personen ins Stimmregister eintragen zu lassen.