Glättli Balthasar · Nationalrat · 2014-06-05
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-05
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir einleitend, im Namen der Grünen einen Überblick darüber zu geben, wo wir aus unserer Sicht stehen. Wir sind jetzt in der Detailberatung hinsichtlich gewisser formeller und materieller Voraussetzungen der Einbürgerungspolitik. Wir verlieren in dieser Detailberatung aber das Grundsätzliche etwas aus den Augen, nämlich das, was wir einleitend in dieser Debatte zu bedenken gegeben haben. Demnach misst sich die Qualität unserer Demokratie nicht daran, mit welchem Detailgrad und mit welcher möglichst hohen Hürde wir versuchen, die Leute an der Teilnahme zu hindern. Im Gegenteil, sie misst sich vielmehr daran, ob es uns gelingt, jenen Leuten, die hier arbeiten, die hier leben, die hier Steuern zahlen, die hier ihre Kinder grossziehen, auch die Möglichkeit zu geben, aktiv an unserer Gemeinschaft teilzunehmen - die ersten paar Jahre eben nur als Steuerzahlerin und als Steuerzahler, mit der Zeit aber auch als Staatsbürgerin und Staatsbürger, die mitsprechen können. Da sollte es nicht darum gehen, die Hürden möglichst hoch zu legen. Das ist für uns letztlich der Lackmustest für eine moderne und demokratisch verfasste Gesellschaft: Schafft sie Wege, dass Leute, die sich hier anstrengen, auch an der Gesellschaft und an der politischen Mitsprache teilhaben können?
Aus dieser Überlegung heraus haben wir schon ganz grundsätzlich Mühe mit dieser Vorlage: Sie setzte ein formelles Erfordernis, nämlich den Aufenthaltsstatus C, voraus, damit ein Gesuch überhaupt gestellt werden kann. Das steht heute nicht mehr zur Debatte, das haben Sie schon entschieden. Das ist aus unserer Sicht aber ein Geburtsfehler dieser Vorlage, die ja eigentlich einen lobenswerten Ansatz hatte: Sie wollte nämlich den "cantonalisme", den Kantönligeist, im Einbürgerungsbereich etwas einschränken. Sie wollte etwas mehr Rechtsgleichheit schaffen. Sie wollte etwas mehr Anreize schaffen, damit jemand, der sich anstrengt, der sich sogenannt gut integriert, die Möglichkeit hat, schneller zum roten Pass zu kommen. Dieses Gesamtkonzept wurde aber zerzaust, und das haben die beiden Räte gemeinsam fertiggebracht: In unserem Rat wurden zuerst Verschärfungen eingebracht, und im Ständerat wurden dann verschiedene Verschärfungen zwar wieder temperiert, aber dafür wurde gesagt: Jeder Kanton kann noch draufpacken. Das läuft dem Geist dieses Gesetzes, der Art, wie es vom Bundesrat erfunden und begründet worden ist, eigentlich zuwider.
Aus diesen Erläuterungen ergibt sich automatisch, was wir Ihnen in dieser Detailberatung empfehlen: der Minderheit Schenker Silvia zu folgen. Wir sehen nicht ein, weshalb man noch die Aufenthaltsdauer erhöhen muss, wenn man schon den Ausweis C voraussetzt. So hat die Möglichkeit, vor Ablauf dieser zehn Jahre ein Gesuch zu stellen, einzig jemand, der seinen Aufenthaltsstatus C durch eine besondere Integrationsanstrengung beschleunigt erhalten hat.
Das Einzige, worüber Sie jetzt streiten, ist also die Frage, ob auch eine höhere Hürde geschaffen werden soll für Menschen, die sich besonders angestrengt haben, um sich rasch zu integrieren, und deren Anstrengungen auch bereits durch eine schnellere Erteilung der Niederlassungsbewilligung C belohnt wurden, mit der sie überhaupt erst das Bürgerrecht beantragen können. Mir und auch den Grünen hat sich aber bis jetzt nicht erschlossen, was das mit einer Verbesserung der politischen Partizipation zu tun hat. Mir hat sich auch nicht erschlossen, was das aus Ihrer Sicht mit einer optimierten Auswahl derjenigen Personen zu tun hat, die sich überhaupt einbürgern dürfen.
Zu Artikel 18: Das ist der einzige Artikel, bei dem die Mehrheit mit ihrem Kompromiss dazu beiträgt, ein letztes kleines Stücklein der beabsichtigten Vereinheitlichung zu gewährleisten. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Wenn ihr Antrag nicht durchkommt, muss man sagen, dass die [PAGE 903] Vorlage im Sinne der Erfinder auf der ganzen Linie gescheitert ist.