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Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-06-05

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-05

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion wird bei den zur Diskussion stehenden Differenzen grossmehrheitlich den Kommissionsmehrheiten folgen und an der nationalrätlichen Fassung festhalten.

Bei der Differenz bei Artikel 33 geht es um die Frage, ob eine vorläufige Aufnahme an die Aufenthaltsdauer angerechnet werden soll oder nicht. Wie der Status "vorläufige Aufnahme" besagt, geht es um Menschen, welche kein Anrecht auf Asyl haben und die Schweiz grundsätzlich wieder verlassen müssen. Diese Personen sind deshalb vorläufig aufgenommen, weil sie im Moment nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. An dieser Situation wollen wir nichts ändern. Herr Glättli hat vorhin auf das Non-Refoulement-Prinzip verwiesen. Auch für uns ist ganz klar, dass diese Menschen nicht in ihr Heimatland zurückgewiesen werden können, wenn sie an Leib und Leben bedroht sind. Das ändert aber nichts daran, dass der Status der vorläufigen Aufnahme nichts mit dem Bürgerrechtsgesetz zu tun hat. Die vorläufige Aufnahme ist ein umstrittener Status der Asylpolitik und ist auch in der Kommission in Diskussion. Die Möglichkeit, dass die Dauer des Aufenthalts als vorläufig Aufgenommene angerechnet werden kann, wäre vielmehr eine Attraktivitätssteigerung für Asylsuchende. Es ist einfach nicht logisch, wenn eine vorläufige Aufnahme, d. h. ein provisorischer Aufenthalt in unserem Land, zur Einbürgerung führen kann, auch nicht zu 50 Prozent, weshalb wir auch den Antrag der Minderheit II (Flach) ablehnen.

Unsere Fraktion wird auch bei den Differenzen bei Artikel 36 des Bürgerrechtsgesetzes sowie bei Artikel 61 des Ausländergesetzes, welche ja in einem engen inneren Zusammenhang stehen, grossmehrheitlich der Kommissionsmehrheit folgen. Es geht bei diesen Artikeln um die Rechtsfolgen für Betroffene, wenn eine Einbürgerung für nichtig erklärt wird. Es geht also um jemanden, der eine Einbürgerung durch ungebührliches oder gar betrügerisches Verhalten erschlichen, d. h. rechtsmissbräuchlich gehandelt hat. Ich denke eigentlich nicht, dass diese Menschen bereits nach zwei Jahren wieder ein Einbürgerungsgesuch stellen können sollen.

Zusammenfassend wird die CVP/EVP-Fraktion mehrheitlich der Kommissionsmehrheit folgen, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.

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